"Grundlegende Nachbesserungen bei Delegierten Rechtsakten erforderlich

Kurzfassung: "Grundlegende Nachbesserungen bei Delegierten Rechtsakten erforderlich"Deutscher Bauernverband kritisiert ausufernde Bürokratie beim "Aktiven Landwirt"Der von der EU-Kommission vorgelegte Delegierte ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 12.03.2014] "Grundlegende Nachbesserungen bei Delegierten Rechtsakten erforderlich"

Deutscher Bauernverband kritisiert ausufernde Bürokratie beim "Aktiven Landwirt"
Der von der EU-Kommission vorgelegte Delegierte Rechtsakt (11. März 2014) zur Umsetzung der EU-Direktzahlungen bedarf aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) dringend einer Korrektur. Durch den Delegierten Rechtsakt werde der politische Kompromiss zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vom Juni 2013 teilweise unterlaufen, so der DBV. Das Präsidium des DBV fordert dementsprechend Nachbesserungen und Klarstellungen bei den Regelungen zum Status des "Aktiven Landwirts" sowie für Zwischenfrüchte und Eiweißpflanzen im Rahmen des Greenings. Der Deutsche Bauernverband appelliert an die Europaabgeordneten und an den Ministerrat, sich hierfür einzusetzen.
Beim "Aktiven Landwirt" befürchtet der DBV einen Bürokratie-Wahn, wenn bis zu 100.000 deutsche Landwirte alle außerlandwirtschaftlichen Umsätze im Detail nachweisen müssen. Es mangelt nach Auffassung des DBV an einer praktikablen Ausgestaltung, um überzogene Prüfungen von Landwirten mit jeglichem Immobilienvermögen, mit Pensionspferdehaltung oder mit anderen Einkommensquellen zu verhindern. Der DBV fordert, dass zum Nachweis des "Aktiven Landwirts" allein die aktive Landbewirtschaftung maßgeblich bleiben muss.
Der DBV kritisiert, dass die EU-Kommission Chancen zur Förderung des Eiweißpflanzenanbaus verspielt. Ein Gewichtungsfaktor von nur 0,3 zur Anrechnung des Anbaus von stickstoffbindenden Pflanzen innerhalb der Ökologischen Vorrangflächen macht den Anbau dieser Kulturen unattraktiv, so der DBV. Zusätzlich sei die Regelung, wonach künftig die Mitgliedstaaten Beschränkungen bei Düngung und Pflanzenschutz für Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen erlassen können, für den DBV nicht akzeptabel. Eine solche nationale Option öffne Tür und Tor für neuerliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten.

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