Besuch des tschechischen Verfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht

Kurzfassung: Besuch des tschechischen Verfassungsgerichts beim BundesverfassungsgerichtVom 10. bis 12. März 2014 hat eine Delegation des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik unter Leitung seines Präsid ...
[Bundesverfassungsgericht - 12.03.2014] Besuch des tschechischen Verfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht

Vom 10. bis 12. März 2014 hat eine Delegation des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik unter Leitung seines Präsidenten Pavel
Rychetský das Bundesverfassungsgericht besucht. Die Delegation wurde von Präsident Prof. Dr. Voßkuhle und weiteren Mitgliedern des
Bundesverfassungsgerichts empfangen. Themen der Fachgespräche waren u.a. die Kooperation zwischen dem Gerichtshof der Europäischen Union und den nationalen Verfassungsgerichten sowie Besonderheiten des Verfassungsbeschwerdeverfahrens in den jeweiligen Rechtsordnungen.

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Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: 0721/91010
Telefax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
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Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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, 76131 Karlsruhe, Deutschland
Tel.: 0721/91010; http://www.bundesverfassungsgericht.de
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