Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 06.04.2011
Pressemitteilung vom: 06.04.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Innenminister Joachim Herrmann: "Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten zur Verbrechensbekämpfung notwendig" Anlässlich des 20. Richter- und Staatsanwaltstages in Weimar fordert Innenminister Joachim Herrmann: "Strafverfolgungsbehörden ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 06.04.2011] Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten


Innenminister Joachim Herrmann: "Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten zur Verbrechensbekämpfung notwendig"

Anlässlich des 20. Richter- und Staatsanwaltstages in Weimar fordert Innenminister Joachim Herrmann: "Strafverfolgungsbehörden müssen für die Verbrechensbekämpfung die erforderlichen Mittel an die Hand gegeben werden. Wenn wir den Terrorismus und andere Formen der Schwerkriminalität effektiv bekämpfen wollen, führt kein Weg an der gesetzlichen Verankerung von Mindestspeicherfristen von Verbindungsdaten vorbei. Die Vorschläge der Bundesjustizministerin zur Vorratsdatenspeicherung bleiben völlig ungenügend." Das Bundesverfassungsgericht habe vor mittlerweile einem Jahr deutlich gemacht, wie eine Regelung auszusehen habe. "Seit dem herrscht Stillstand. Das Bundesministerium der Justiz muss sich endlich bewegen."

Herrmann sieht sich von Fachleuten bestätigt, dass die Daten nicht nur für die Terrorbekämpfung oder andere schweren Kriminalitätsformen benötigt werden, auch zur Verhinderung eines Amoklaufes werden sie dringend gebraucht. Herrmann weist darauf hin: "Ohne die rückwirkenden Verbindungsdaten stoßen wir schnell an die Grenzen polizeilicher Möglichkeiten". Das vorgeschlagene "Quick-Freeze-Verfahren" und die lediglich auf sieben Tage befristete Speicherungsanordnung bestimmter Verkehrsdaten im Internetbereich stellen keinen Ersatz für die Mindestspeicherfrist dar.

Auch Herrmanns Standpunkt zum Fortbestand des gerade diskutierten Terrorbekämpfungsgesetzes ist klar: "Diese Gesetz muss über 2011 hinaus bestehen bleiben. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss sich zum Ziel setzen, die Bevölkerung wirkungsvoll vor Straftaten zu schützen."


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Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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