LG Heilbronn: Schiffsfonds eignen sich nicht zur Altersvorsorge - Kapitalmarktrecht

LG Heilbronn: Schiffsfonds eignen sich nicht zur Altersvorsorge - Kapitalmarktrecht
Kurzfassung: Empfiehlt eine Bank Schiffsfonds für die Altersvorsorge kann sie sich schadensersatzpflichtig machen, da diese Anlage hierfür ungeeignet sein soll.
LG Heilbronn: Schiffsfonds eignen sich nicht zur Altersvorsorge - Kapitalmarktrecht GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 13.03.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Heilbronn verurteilte eine Bank zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund einer Falschberatung (Az.: 6 O 299/13, noch nicht rechtskräftig). Dem Rechtsstreit ging eine Anlageberatung der beklagten Bank im Jahr 2007 voraus. Das angelegte Geld sollte dem Kläger später zur Finanzierung seines Ruhestandes dienen. Daraufhin empfahl die Bank ihm die Investition in verschiedene geschlossene Fonds, hierunter auch diverse Schiffsfonds. Im Anschluss an die Beratung beteiligte sich der Anleger mit rund einer halben Millionen Euro an den empfohlenen Fonds. Als er im späteren Verlauf der Anlage deutliche Verluste hinnehmen musste, ging er gegen die beratende Bank vor.

Vor dem LG Heilbronn bekam der Kläger nun Recht. Als Begründung führte das Gericht aus, dass es sich bei Schiffsfonds um keine geeignete Anlage für die Altersvorsorge handele. Die charakteristischen Merkmale von Schiffsfonds sprechen gegen eine Empfehlung dieser Anlageform für den vom Kläger gewünschten Zweck. So entspreche insbesondere das Risiko des Totalverlustes nicht dem Risikoprofil und Anlageziel des Anlegers. Aus diesen Gründen stehe dem Kläger ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der getätigten Anlage zuzüglich der entgangenen Zinsen zu.

Schiffsfonds, ebenso wie andere geschlossene Fonds, stellen eine unternehmerische Beteiligung dar, welche mit einigen Risiken einhergeht. Neben der Möglichkeit das gesamte eingesetzte Kapital zu verlieren, müssen Anleger auch damit rechnen, dass bereits ausgezahlte Ausschüttungen zu einem späteren Zeitpunkt durch die Fondsgesellschaft zurückgefordert werden. Zudem kann auf das eingesetzte Geld erst nach Ablauf der festgeschriebenen Laufzeit zugegriffen werden, sodass eine kurzfristige Verfügbarkeit nicht gegeben ist.

In vielen Fällen wurden Anleger bei der Zeichnung von Schiffsfonds und anderen geschlossenen Fonds nicht vollumfänglich über die möglichen Risiken und die Funktionsweise dieser Anlagen aufgeklärt. Allerdings treffen Banken und Anlageberater umfangreiche Informations- und Aufklärungspflichten. Sollte es im Rahmen der Anlageberatung zu einer Pflichtverletzung kommen, könnte den Betroffenen ein Schadensersatzanspruch zustehen. Daher ist es ratsam sich rechtlichen Rat bei einem im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt einzuholen. Nach eingehender Prüfung kann er dabei helfen den Verlust des eingesetzten Kapitals zu vermeiden.

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