14.03.2014 09:33 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Prüfung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann sich lohnen - Bankrecht
Prüfung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann sich lohnen - BankrechtKurzfassung: Bankkunden sollten die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung überprüfen und sich dabei an den Vorgaben des Bundesgerichtshofs orientieren.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 14.03.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für den Fall einer vorzeitigen Kündigung eines Darlehensvertrags können Kreditinstitute gegenüber dem Darlehensnehmer einen gesetzlichen Schadensersatz geltend machen. Meist gleichen Banken so im Rahmen der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung ihren finanziellen Schaden für entgangene Zinsen aus. Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung entfällt nur dann, wenn dies in dem zugrundeliegenden Darlehensvertrag geregelt ist.
Kreditinstitute haben bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einen gewissen Spielraum. Zwar haben die Gerichte hierzu schon einige Urteile gefällt und Vorgaben gemacht, so auch der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: XI ZR 267/96 und XI ZR 285/03), aber die genaue Berechnung ist immer vom Einzelfall abhängig. So fließt beispielsweise auch immer ein Bearbeitungsentgelt in die Vorfälligkeitsentschädigung mit ein. Die Geltendmachung eines solchen Entgelts ist unstrittig möglich, bis zu welcher Höhe dieses aber noch angemessen ist, wird nicht vorgegeben.
Für die Bankkunden ist aber schon aus diesem Grund die genaue Berechnung und Höhe der Entschädigung nicht leicht nachzuvollziehen. Betroffene sollten sich daher von einem Experten bei der Überprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung helfen lassen. Wichtig ist in den Fällen einer vorzeitigen Darlehenskündigung ein rasches Handeln, damit unter Zeitdruck nicht die falschen Entscheidungen getroffen werden. Insbesondere sollten Zahlungen an die Bank nur unter Vorbehalt vorgenommen werden.
Mit der Hilfe eines im Bankrecht tätigen Rechtsanwalts können Verbraucher Probleme bei der Abwicklung und Kündigung eines Darlehens gewissenhaft angehen. Bei der Prüfung der vertraglichen Grundlagen zieht er die gesetzlichen Vorschriften und die ständige Rechtsprechung mit ein. Zudem kann er etwaige Ansprüche gegen die Bank entweder außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.
Selbst im Falle einer Kündigung durch die Bank, weil der Darlehensnehmer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist, steht dem Kreditinstitut Schadensersatz zu. Aber nicht in derselben Höhe wie eine Vorfälligkeitsentschädigung (BGH Az.: XI ZR 512/11).
http://www.grprainer.com/Vorfaelligkeitsentschaedigung.html
Kreditinstitute haben bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einen gewissen Spielraum. Zwar haben die Gerichte hierzu schon einige Urteile gefällt und Vorgaben gemacht, so auch der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: XI ZR 267/96 und XI ZR 285/03), aber die genaue Berechnung ist immer vom Einzelfall abhängig. So fließt beispielsweise auch immer ein Bearbeitungsentgelt in die Vorfälligkeitsentschädigung mit ein. Die Geltendmachung eines solchen Entgelts ist unstrittig möglich, bis zu welcher Höhe dieses aber noch angemessen ist, wird nicht vorgegeben.
Für die Bankkunden ist aber schon aus diesem Grund die genaue Berechnung und Höhe der Entschädigung nicht leicht nachzuvollziehen. Betroffene sollten sich daher von einem Experten bei der Überprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung helfen lassen. Wichtig ist in den Fällen einer vorzeitigen Darlehenskündigung ein rasches Handeln, damit unter Zeitdruck nicht die falschen Entscheidungen getroffen werden. Insbesondere sollten Zahlungen an die Bank nur unter Vorbehalt vorgenommen werden.
Mit der Hilfe eines im Bankrecht tätigen Rechtsanwalts können Verbraucher Probleme bei der Abwicklung und Kündigung eines Darlehens gewissenhaft angehen. Bei der Prüfung der vertraglichen Grundlagen zieht er die gesetzlichen Vorschriften und die ständige Rechtsprechung mit ein. Zudem kann er etwaige Ansprüche gegen die Bank entweder außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.
Selbst im Falle einer Kündigung durch die Bank, weil der Darlehensnehmer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist, steht dem Kreditinstitut Schadensersatz zu. Aber nicht in derselben Höhe wie eine Vorfälligkeitsentschädigung (BGH Az.: XI ZR 512/11).
http://www.grprainer.com/Vorfaelligkeitsentschaedigung.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/100196GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Prüfung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann sich lohnen - Bankrecht" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Prüfung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann sich lohnen - Bankrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.