18.03.2014 09:46 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Kein Bauvorhaben ohne Baugenehmigung - Baurecht
Kein Bauvorhaben ohne Baugenehmigung - BaurechtKurzfassung: Die Erteilung einer Baugenehmigung ist für den Großteil von baulichen Maßnahmen zwingende Voraussetzung und wird von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde vorgenommen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 18.03.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Baugenehmigungsbehörde erteilt auf Antrag des Bauherrn und nach Prüfung des Bauvorhabens die Baugenehmigung. Die Antragsgebundenheit eines Bauvorhabens hat zur Folge, dass das gesamte Bauvorhaben beantragt werden muss. Vorhaben die im Antrag des Bauherrn nicht erwähnt werden, werden von der Behörde nicht geprüft und somit auch nicht genehmigt. Die Entscheidungsbefugnisse der Baugenehmigungsbehörde ermöglichen es bei der Entscheidung über den Antrag den Inhalt und Umfang der Baugenehmigung festzulegen. Mit Erteilung der Baugenehmigung erhält der Bauherr auch die Baufreigabe.
Während des Baugenehmigungsverfahrens prüft die Behörde ob das Bauvorhaben gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, vor allem gegen planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Vorschriften, verstößt oder insgesamt zulässig ist. Die baurechtlichen Vorschriften müssen immer eingehalten werden. Verantwortlich hierfür sind neben der Behörde und der planenden Gemeinde auch der Bauherr und die von ihm beauftragten Personen.
Werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung erfüllt und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten, steht dem Bauherrn ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes zu. Wird eine Genehmigung zu Unrecht nicht erteilt, kann der Betroffene im Rahmen einer Klage hiergegen vorgehen.
Mit schriftlicher Mitteilung gegenüber dem Bauherrn ergeht die Baugenehmigung. Grundsätzlich beinhaltet sie die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Jedoch kann es auch vorkommen, dass die Baugenehmigungsbehörde die Einholung spezialbehördlicher Genehmigungen für erforderlich erklärt. Dies sind Genehmigungen, welche nicht im Kompetenzbereich der Baugenehmigungsbehörde liegen. Die Behörde legt immer die Sach- und Rechtslage für ihre Beurteilung zu Grunde, die im Zeitpunkt, in welchem die Behörde über den gestellten Antrag entscheidet, gilt.
Die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht, sowie die unterschiedlichen länderspezifischen Vorschriften machen es für einen Laien nahezu unmöglich die Materie des Baurechts zu durchdringen. Ein im Baurecht tätiger Rechtsanwalt kann bereits bei der Vorbereitung von Bauvorhaben und der Formulierung von Anträgen und Verträgen behilflich sein. Ein Bauprojekt ist für den Bauherrn mit viel Stress verbunden, daher ist es hilfreich kompetente rechtliche Hilfe an seiner Seite zu wissen.
http://www.grprainer.com/Baurecht.html
Während des Baugenehmigungsverfahrens prüft die Behörde ob das Bauvorhaben gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, vor allem gegen planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Vorschriften, verstößt oder insgesamt zulässig ist. Die baurechtlichen Vorschriften müssen immer eingehalten werden. Verantwortlich hierfür sind neben der Behörde und der planenden Gemeinde auch der Bauherr und die von ihm beauftragten Personen.
Werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung erfüllt und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten, steht dem Bauherrn ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes zu. Wird eine Genehmigung zu Unrecht nicht erteilt, kann der Betroffene im Rahmen einer Klage hiergegen vorgehen.
Mit schriftlicher Mitteilung gegenüber dem Bauherrn ergeht die Baugenehmigung. Grundsätzlich beinhaltet sie die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Jedoch kann es auch vorkommen, dass die Baugenehmigungsbehörde die Einholung spezialbehördlicher Genehmigungen für erforderlich erklärt. Dies sind Genehmigungen, welche nicht im Kompetenzbereich der Baugenehmigungsbehörde liegen. Die Behörde legt immer die Sach- und Rechtslage für ihre Beurteilung zu Grunde, die im Zeitpunkt, in welchem die Behörde über den gestellten Antrag entscheidet, gilt.
Die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht, sowie die unterschiedlichen länderspezifischen Vorschriften machen es für einen Laien nahezu unmöglich die Materie des Baurechts zu durchdringen. Ein im Baurecht tätiger Rechtsanwalt kann bereits bei der Vorbereitung von Bauvorhaben und der Formulierung von Anträgen und Verträgen behilflich sein. Ein Bauprojekt ist für den Bauherrn mit viel Stress verbunden, daher ist es hilfreich kompetente rechtliche Hilfe an seiner Seite zu wissen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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Autor der Pressemeldung "Kein Bauvorhaben ohne Baugenehmigung - Baurecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.