18.03.2014 13:36 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag
Lammert begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Kurzfassung: Lammert begrüßt Entscheidung des BundesverfassungsgerichtsZur aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erklärt Bundestagspräsident Norbert Lammert:"Mit der Abweisung der K ...
[Deutscher Bundestag - 18.03.2014] Lammert begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Zur aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erklärt Bundestagspräsident Norbert Lammert:
"Mit der Abweisung der Klagen gegen den ESM und den Fiskalvertrag betont und stärkt das Bundesverfassungsgericht den politischen Einschätzungsspielraum des Bundestages gerade auch bei Maßnahmen der Euro-Rettung. Die heutige Entscheidung ist eine Bestätigung der Budgethoheit des Gesetzgebers bei allen Entscheidungen zum ESM. Das Gericht stellt klar, dass die Haushaltsautonomie des Parlaments hinreichend gewahrt ist.
Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Diskussion um die richtige Balance der Zuständigkeiten von Legislative, Exekutive und Judikative erkennt das Bundesverfassungsgericht die besondere Einschätzungsprärogative des Bundestages an. Die Zurückhaltung des Gerichts in der politischen Einschätzung der jeweils vereinbarten Maßnahmen und seinen Respekt vor der Rolle des Parlaments begrüße ich ausdrücklich.
Das Gericht hatte schon bei der damaligen Eilentscheidung betont, dass vor allem der Deutsche Bundestag dazu berufen ist, politische Entscheidungen zu treffen, weil es als einziges Verfassungsorgan unmittelbar gewählt wird und deswegen über eine besonders starke Legitimation verfügt. Gerade im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschafts- und Währungskrise hat das Bundesverfassungsgericht die besondere Verantwortung des Deutschen Bundestages erneut deutlich gemacht und gestärkt."
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Zur aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erklärt Bundestagspräsident Norbert Lammert:
"Mit der Abweisung der Klagen gegen den ESM und den Fiskalvertrag betont und stärkt das Bundesverfassungsgericht den politischen Einschätzungsspielraum des Bundestages gerade auch bei Maßnahmen der Euro-Rettung. Die heutige Entscheidung ist eine Bestätigung der Budgethoheit des Gesetzgebers bei allen Entscheidungen zum ESM. Das Gericht stellt klar, dass die Haushaltsautonomie des Parlaments hinreichend gewahrt ist.
Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Diskussion um die richtige Balance der Zuständigkeiten von Legislative, Exekutive und Judikative erkennt das Bundesverfassungsgericht die besondere Einschätzungsprärogative des Bundestages an. Die Zurückhaltung des Gerichts in der politischen Einschätzung der jeweils vereinbarten Maßnahmen und seinen Respekt vor der Rolle des Parlaments begrüße ich ausdrücklich.
Das Gericht hatte schon bei der damaligen Eilentscheidung betont, dass vor allem der Deutsche Bundestag dazu berufen ist, politische Entscheidungen zu treffen, weil es als einziges Verfassungsorgan unmittelbar gewählt wird und deswegen über eine besonders starke Legitimation verfügt. Gerade im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschafts- und Währungskrise hat das Bundesverfassungsgericht die besondere Verantwortung des Deutschen Bundestages erneut deutlich gemacht und gestärkt."
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