ESM und Fiskalpakt sind verfassungsgemäß

Kurzfassung: ESM und Fiskalpakt sind verfassungsgemäßDas Bundesverfassungsgericht hat am 18. März 2014 in Karlsruhe im Hauptsacheverfahren zum ESM-Vertrag und zum Fiskalvertrag entschieden.Der Zweite Senat des ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 18.03.2014] ESM und Fiskalpakt sind verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. März 2014 in Karlsruhe im Hauptsacheverfahren zum ESM-Vertrag und zum Fiskalvertrag entschieden.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, (l-r): Peter Huber, Andreas Voßkuhle (Vorsitz), Gertrude Lübbe-Wolff, Herbert Landau, und Peter Müller verkündet am 18.03.2014 das Urteil zum ESM. Foto: Uli Deck/dpa
Dazu erklärt Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble:
"Das Bundesverfassungsgericht hat unseren Kurs, die Stabilität der Währung zu sichern, als verfassungsgemäß bestätigt. Der Europäische Stabilitätsmechanismus und der Fiskalvertrag stehen in Einklang mit dem Grundgesetz. Das stärkt Glaubwürdigkeit und schafft Vertrauen."
Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Bundesregierung im Verfahren vertretene Auffassung vollumfänglich bestätigt. Die umfassenden Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestags stellen sicher, dass Entscheidungen zur Stabilität des Euro demokratisch legitimiert sind. Weiterhin hat das Verfassungsgericht bestätigt, dass die Bundesrepublik etwaigen Kapitalanforderungen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nachkommen kann und daher die Gefahr, Stimmrechte im ESM zu verlieren, nicht besteht. Schließlich teilt das Gericht die Auffassung der Bundesregierung, dass die Maßnahmen und Mechanismen der Europäischen Zentralbank, über die heute noch zu befinden war, keine tauglichen Beschwerdegegenstände vor dem Bundesverfassungsgericht darstellen.
Weitere Informationen zur Stabilisierung des Euroraums erhalten Sie unter www.stabiler-euro.de.

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Bundesministerium der Finanzen (BMF) Das Bundesministerium der Finanzen wird im Rahmen der von der Bundeskanzlerin festgelegten Richtlinien der Politik vom Bundesminister der Finanzen geleitet. Der Bundesminister der Finanzen ist als Mitglied der Bundesregierung für alle Aspekte der deutschen Finanz- und Steuerpolitik sowie die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik verantwortlich.Bei der Umsetzung seiner Regierungsaufgaben baut er auf die fachkundige Unterstützung seines Hauses mit seinen insgesamt 9 Abteilungen. Zudem verfügt der Minister über einen Leitungsstab, der die Koordination und transparente Außendarstellung seiner Arbeit vornimmt.Bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben wird der Minister von zwei Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt, die zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sind und so für einen beständigen Informationsaustausch zwischen Regierung und Parlament sorgen. Die Parlamentarischen Staatssekretäre widmen sich insbesondere der Steuerpolitik und den Angelegenheiten des Bundeshaushalts.Zur Leitung des Ministeriums gehören weiter drei beamtete Staatssekretäre, denen die Zentralabteilung (Organisation und Personalien) und acht Fachabteilungen unterstehen. Den drei beamteten Staatssekretären kommt die Aufgabe zu, die Arbeit der Fachabteilungen zu koordinieren. Dort wird die fachliche Konzeption und Umsetzung von Gesetzesvorhaben geleistet.Der Leitungsbereich umfasst die Unterabteilungen "Leitung und Planung" und "Kommunikation", den persönlichen Referenten des Ministers sowie die persönlichen Referenten der Staatssekretäre. Die von Ministerialdirektoren geleiteten Abteilungen haben jeweils bis zu vier, insgesamt 24, von Ministerialdirigenten geleitete Unterabteilungen. Die Unterabteilungen gliedern sich in Referate, von denen es im Bundesfinanzministerium 146 gibt. Sie werden im Allgemeinen von Ministerialräten geleitet. In den Referaten sind durchschnittlich acht Beamte und Angestellte tätig (Referatsleiter und Referenten des höheren Dienstes, Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes und Mitarbeiter des mittleren Dienstes).
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