18.03.2014 17:40 Uhr in Gesellschaft & Familie von Rechtsanwälte Scharf und Wolter
Kändigungsschutzklage
730x130 Pixel - Dateigröße: 9,83 Kb
Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage vor dem Arbeitsrecht zur Anfechtung der erhaltenden arbeitgeberseitigen Kündigung. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht gestellt werden.
... weiter lesen Quelle
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr Gernot Wolter
Rechtsanwälte Scharf und Wolter
Fuhlsbüttler Str. 118
22305 Hamburg
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/100532Rechtsanwälte Scharf und Wolter
Fuhlsbüttler Str. 118
22305 Hamburg
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/rechtsanwälte-scharf-und-wolter-pressefach.html
Die Pressemeldung "Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht" ist Rechtsanwälte Scharf und Wolter, vertreten durch Gernot Wolter.