Kändigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht
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Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage vor dem Arbeitsrecht zur Anfechtung der erhaltenden arbeitgeberseitigen Kündigung. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht gestellt werden. ... weiter lesen Quelle
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