19.03.2014 09:26 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Ein Arbeitgeber darf trotz eines Diebstahlsverdachts keine heimliche Durchsuchung des Spindes eines Arbeitnehmers vornehmen und daraus gewonnene Erkenntnisse nicht für eine Kündigung nutzen.
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Autor der Pressemeldung "Auch bei Diebstahlsverdacht keine heimliche Durchsuchung von Arbeitnehmerspinden - Arbeitsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.