19.03.2014 11:15 Uhr in Energie & Umwelt und in Wissenschaft & Forschung von Wildtierschutz Deutschland e.V.
NRW - 10 Hektar im Münsterland jagdfrei!
Grundstück jagdlich befriedetKurzfassung: Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften lassen immer mehr Grundstückseigentümer ihre Flächen jagdfrei stellen. Einer von ihnen ist André Hölscher aus dem Kreis Steinfurt bei Münster.
[Wildtierschutz Deutschland e.V. - 19.03.2014] André Hölscher hat es geschafft: Seine beiden landwirtschaftlichen Grundstücke im Münsterland mit insgesamt 10 Hektar Fläche sind mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2014 jagdfrei.
André Hölscher ist als Comedian alias "Bauer Heinrich Schulte-Brömmelkamp" bekannt. Presse und Fernsehen haben immer wieder über sein Engagement gegen die Jagd auf seinem Grundstück berichtet.
Am 7. März 2014 erhielt der 39-jährige Ladberger den Bescheid der Unteren Jagdbehörde des Kreises Steinfurt. "Gleich nach Bekanntwerden des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Sommer 2012 habe ich den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung meiner Flächen gestellt. Aufgrund der Bindung an die deutsche Gesetzesgebung teilte mir die Behörde damals mit, derzeit nicht über mein Anliegen entscheiden zu können, den Antrag aber zurückzustellen."
Als das Urteil aus Straßburg in das Deutsche Jagdgesetz eingeflossen war, ging alles ganz schnell. "Ich musste meine Gewissensgründe schriftlich darlegen, parallel wurden im Beteiligungsverfahren die Träger öffentlicher Belange, wie Forstbehörde, Landwirtschaftskammer, Jagdgenossenschaft und Jagdpächter angehört, dann erhielt ich umgehend den entsprechenden Bescheid."
In ihrem Schreiben attestiert die Behörde dem Antragsteller, seine Gewissengründe gegen den Jagdbetrieb auf seinem Grundstück glaubhaft dargelegt zu haben.
Das Amt hat zudem von dem Sonderrecht Gebrauch gemacht, die Grundstücke noch vor Ablauf des Jagdpachtvertrages, also zum Ende des Jagdjahres, jagdfrei zu stellen. Dazu erfolgt die Befriedung ohne weitere Beschränkungen. Der Jagdpachtvertrag läuft noch bis 2018.
In den vergangenen Jahren gab es zwischen dem Grundeigentümer und dem Jagdpächter immer wieder Auseinandersetzungen im Rahmen der Treibjagden. So wurde die Partnerin des Ladbergers auf dem Balkon sitzend von Schrot getroffen, gleich zweimal brachen Pferde von einer Nachbarweide aus und liefen zur Bundesstraße bzw. Eisenbahnstrecke.
Im Herbst 2012 berichteten die Medien von einer polizeilich angemeldeten Demonstration des unfreiwilligen Jagdgenossen. Er stellte sich während einer Treibjagd mit einem Schild in der Hand "Keine Jagd auf meinem Grundstück" mitten auf seine eigene Wiese. Vor den Augen der Journalisten musste die Jagdgesellschaft abziehen, ohne, dass auch nur ein Schuss fiel.
Noch am 27. Februar 2014 haben sich André Hölscher und der Jagdpächter vor dem Amtsgericht in Münster getroffen. Der Grundstückseigentümer hatte den Jäger angezeigt. Der Vorwurf: Er habe im Juli vergangenen Jahres 12 Wildenten aus einer Zucht, denen ein Flügel angeschnitten worden war, auf dem See des Grundstückseigentümers als Lockvögel ausgesetzt. Das Gericht konnte nicht klären, ob der Jagdpächter selbst die Flügel angeschnitten hatte, sah es aber als erwiesen an, dass er hierfür verantwortlich war und bestätigte ein Ordnungsgeld des Kreises Steinfurt von EUR 500,--.
"Ich bin überglücklich und erleichtert, dass meine Grundstücke bald jagdfrei sind", sagt André Hölscher. "Ich danke allen Beteiligten für einen sachlichen und menschlichen Umgang miteinander während des gesamten Verfahrens! Mein besonderer Dank gilt der unteren Jagdbehörde des Kreises Steinfurt für die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung meines Antrags!"
André Hölscher muss nun die Kosten für die jagdrechtliche Befriedung tragen. Diese belaufen sich laut Bescheid auf EUR 115,--.
André Hölscher ist als Comedian alias "Bauer Heinrich Schulte-Brömmelkamp" bekannt. Presse und Fernsehen haben immer wieder über sein Engagement gegen die Jagd auf seinem Grundstück berichtet.
Am 7. März 2014 erhielt der 39-jährige Ladberger den Bescheid der Unteren Jagdbehörde des Kreises Steinfurt. "Gleich nach Bekanntwerden des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Sommer 2012 habe ich den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung meiner Flächen gestellt. Aufgrund der Bindung an die deutsche Gesetzesgebung teilte mir die Behörde damals mit, derzeit nicht über mein Anliegen entscheiden zu können, den Antrag aber zurückzustellen."
Als das Urteil aus Straßburg in das Deutsche Jagdgesetz eingeflossen war, ging alles ganz schnell. "Ich musste meine Gewissensgründe schriftlich darlegen, parallel wurden im Beteiligungsverfahren die Träger öffentlicher Belange, wie Forstbehörde, Landwirtschaftskammer, Jagdgenossenschaft und Jagdpächter angehört, dann erhielt ich umgehend den entsprechenden Bescheid."
In ihrem Schreiben attestiert die Behörde dem Antragsteller, seine Gewissengründe gegen den Jagdbetrieb auf seinem Grundstück glaubhaft dargelegt zu haben.
Das Amt hat zudem von dem Sonderrecht Gebrauch gemacht, die Grundstücke noch vor Ablauf des Jagdpachtvertrages, also zum Ende des Jagdjahres, jagdfrei zu stellen. Dazu erfolgt die Befriedung ohne weitere Beschränkungen. Der Jagdpachtvertrag läuft noch bis 2018.
In den vergangenen Jahren gab es zwischen dem Grundeigentümer und dem Jagdpächter immer wieder Auseinandersetzungen im Rahmen der Treibjagden. So wurde die Partnerin des Ladbergers auf dem Balkon sitzend von Schrot getroffen, gleich zweimal brachen Pferde von einer Nachbarweide aus und liefen zur Bundesstraße bzw. Eisenbahnstrecke.
Im Herbst 2012 berichteten die Medien von einer polizeilich angemeldeten Demonstration des unfreiwilligen Jagdgenossen. Er stellte sich während einer Treibjagd mit einem Schild in der Hand "Keine Jagd auf meinem Grundstück" mitten auf seine eigene Wiese. Vor den Augen der Journalisten musste die Jagdgesellschaft abziehen, ohne, dass auch nur ein Schuss fiel.
Noch am 27. Februar 2014 haben sich André Hölscher und der Jagdpächter vor dem Amtsgericht in Münster getroffen. Der Grundstückseigentümer hatte den Jäger angezeigt. Der Vorwurf: Er habe im Juli vergangenen Jahres 12 Wildenten aus einer Zucht, denen ein Flügel angeschnitten worden war, auf dem See des Grundstückseigentümers als Lockvögel ausgesetzt. Das Gericht konnte nicht klären, ob der Jagdpächter selbst die Flügel angeschnitten hatte, sah es aber als erwiesen an, dass er hierfür verantwortlich war und bestätigte ein Ordnungsgeld des Kreises Steinfurt von EUR 500,--.
"Ich bin überglücklich und erleichtert, dass meine Grundstücke bald jagdfrei sind", sagt André Hölscher. "Ich danke allen Beteiligten für einen sachlichen und menschlichen Umgang miteinander während des gesamten Verfahrens! Mein besonderer Dank gilt der unteren Jagdbehörde des Kreises Steinfurt für die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung meines Antrags!"
André Hölscher muss nun die Kosten für die jagdrechtliche Befriedung tragen. Diese belaufen sich laut Bescheid auf EUR 115,--.
Weitere Informationen
Wildtierschutz Deutschland e.V., Herr Lovis Kauertz
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, Deutschland
Tel.: 0177 7230086; http://www.wildtierschutz-deutschland.de/
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, Deutschland
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Autor der Pressemeldung "NRW - 10 Hektar im Münsterland jagdfrei!" ist Wildtierschutz Deutschland e.V., vertreten durch Lovis Kauertz.