Die wichtigsten Neuerungen der Energieeinsparverordnung

Makler Uwe Glanz über Pflichten für Vermieter, Verkäufer und Wohneigentümer
Kurzfassung: Ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 - um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung die Energieeinsparverordnung (EnEV) erneut verschärft. Welche neuen Regelungen mit Inkrafttreten der novellierten EnEV zum 1. Mai 2014 gelten, erklärt Immobilienexperte Uwe Glanz von Falc Immobilien in Erfurt.
[Falc Immobilien - 24.03.2014] Ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 - um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung die Energieeinsparverordnung (EnEV) erneut verschärft. Welche neuen Regelungen mit Inkrafttreten der novellierten EnEV zum 1. Mai 2014 gelten, erklärt Immobilienexperte Uwe Glanz von Falc Immobilien in Erfurt.

"Schon die drohenden Geldbußen von bis zu 50.000 Euro zeigen, dass Wohneigentümer, Bauherren, Vermieter und Immobilienverkäufer die EnEV nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten", so Uwe Glanz. "Doch viele der neuen Bestimmungen betreffen vor allem Neubauten", ergänzt der erfahrene Profi. So müssen neu gebaute Häuser zum Beispiel ab 2016 einen um insgesamt 25 Prozent niedrigeren Jahresprimärenergieverbrauch als bisher aufweisen, und die Dämmleistung der Gebäudehülle muss um durchschnittlich 20 Prozent steigen. Hausbauer sollten daher schon jetzt darauf achten, dass ihr Neubau den Anforderungen zum jeweiligen Stichtag entspricht, rät der versierte Immobilienmakler - denn eine Nachrüstung sei nicht nur mit einem hohen Aufwand, sondern auch mit hohen Kosten verbunden.

Die Novellierung der EnEV rückt auch den Energieausweis stärker in den Fokus - das Dokument soll Mietern und Käufern als wichtige Informationsquelle zum Energiestandard einer Immobilie dienen und muss daher ab dem 1. Mai 2014 bei jeder Besichtigung vorgelegt werden, auch ohne Nachfrage. Dazu genügt es allerdings, den Ausweis gut sichtbar auszuhängen, so Uwe Glanz. Zudem müssen Vermieter und Immobilienverkäufer ab dem 1. Mai 2014 gewisse Kennwerte aus dem Energieausweis in kommerziellen Annoncen angeben, zum Beispiel im Hinblick auf das Baujahr, die Art des Energieausweises und den Energiebedarf des Gebäudes. Allerdings bezieht sich diese Regelung nur auf Energieausweise, die ab dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden.

Uwe Glanz betreut seine Kunden am Erfurter Standort von Falc Immobilien ganzheitlich und seriös und berät sie ausführlich zu den Bestimmungen der EnEV - so erstellt er den Energieausweis, analysiert Gebäude in Bezug auf ihren Energiebedarf und gibt Tipps zum Energiesparen. Mit erprobten Marketingmaßnahmen wie hochwertigen Exposés, die den Regelungen der neuen EnEV entsprechen, innovativen 3D-Rundgängen, zielgruppengerechten Mailings und vielem mehr bewirbt er Immobilien aufmerksamkeitsstark am Markt.

Weitere Informationen zu den Themen Immobilienmakler Erfurt, Makler Erfurt und Haus Verkauf Erfurt sind unter http://www.falcimmo.de/Immobilien-Erfurt.htm verfügbar.
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