20.03.2014 09:43 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Verwendung missverständlicher Risikokategorien führt zu Schadensersatzansprüchen - Kapitalmarktrecht
Verwendung missverständlicher Risikokategorien führt zu Schadensersatzansprüchen - KapitalmarktrechtKurzfassung: Benutzen Banken zur Beschreibung von Risikokategorien missverständliche Begriffe, so können sich für Betroffene Anleger hieraus Schadensersatzansprüche ergeben.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 20.03.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei der Kategorisierung von Risiko- und Anlageklassen bedienen sich Bank verschiedenster Begriffe. Jedoch erkennen Bankkunden oft wegen der Mehrdeutigkeit der Begriffe nicht, wie risikoreich ihre Anlage wirklich ist. Diese Problematik erkannte nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart und erklärte mit Urteil (Az.: 9 U 52/13), dass "Wachstum" oder "Chance" als Kategorien nicht die dahinterstehenden Risiken erkennen lassen und daher nicht anlegergerecht sind. Das beklagte Kreditinstitut wurde zu einer Schadensersatzzahlung von über 44.000 Euro wegen Falschberatung verurteilt.
Im zugrundeliegenden Fall beriet die Bank den Kläger aufgrund einer bevorstehenden Geldanlage. Im Zuge der Beratung empfahl die Beklagte dem Anleger sein Geld mit der Strategie "Wachstum" anzulegen. Hierunter fielen sowohl Einzelaktien als auch konservative Anlagen. Jedoch bemerkte der Kläger bereits kurz nach seiner Investition hohe Verluste. Daraufhin versuchte er den entstandenen Schaden im Zuge einer Klage gegen das beratende Kreditinstitut ersetzt zu bekommen.
Das Gericht folgte der Ansicht des Anlegers und sprach ihm Schadensersatz zu. Die Bank habe mit der Verwendung des Begriffs "Wachstum" die wirklichen Risiken der Anlage nicht klar erkennbar dargelegt. Man müsse bei der Bewertung der Risikokategorien und deren Bezeichnung den Empfängerhorizont des Anlegers heranziehen. Daher sei zum einen entscheidend, welches Fachwissen er mitbringe, ob die empfohlene Anlage zu seiner Risikobereitschaft passe und vor allem, welche Annahmen der Anleger durch die Benennung der Kategorien treffen dürfe. Im vorliegenden Fall seien die von der Bank verwendeten Begriffe missverständlich und nicht anlegergerecht gewesen. Daher liege eine Falschberatung der Beklagten vor und dem Anleger stehen Schadensersatzansprüche zu.
Banken müssen Anleger im Rahmen der Anlageberatung vollumfassend beraten und insbesondere auf die Risiken der Anlage eingehen. Geschieht dies nicht, könnten sich aus der Falschberatung Schadensersatzansprüche der Bankkunden ergeben. Mit der Hilfe eines im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalts können Betroffene ihren Sachverhalt prüfen lassen. Etwaige Ansprüche kann ein Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend machen.
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
Im zugrundeliegenden Fall beriet die Bank den Kläger aufgrund einer bevorstehenden Geldanlage. Im Zuge der Beratung empfahl die Beklagte dem Anleger sein Geld mit der Strategie "Wachstum" anzulegen. Hierunter fielen sowohl Einzelaktien als auch konservative Anlagen. Jedoch bemerkte der Kläger bereits kurz nach seiner Investition hohe Verluste. Daraufhin versuchte er den entstandenen Schaden im Zuge einer Klage gegen das beratende Kreditinstitut ersetzt zu bekommen.
Das Gericht folgte der Ansicht des Anlegers und sprach ihm Schadensersatz zu. Die Bank habe mit der Verwendung des Begriffs "Wachstum" die wirklichen Risiken der Anlage nicht klar erkennbar dargelegt. Man müsse bei der Bewertung der Risikokategorien und deren Bezeichnung den Empfängerhorizont des Anlegers heranziehen. Daher sei zum einen entscheidend, welches Fachwissen er mitbringe, ob die empfohlene Anlage zu seiner Risikobereitschaft passe und vor allem, welche Annahmen der Anleger durch die Benennung der Kategorien treffen dürfe. Im vorliegenden Fall seien die von der Bank verwendeten Begriffe missverständlich und nicht anlegergerecht gewesen. Daher liege eine Falschberatung der Beklagten vor und dem Anleger stehen Schadensersatzansprüche zu.
Banken müssen Anleger im Rahmen der Anlageberatung vollumfassend beraten und insbesondere auf die Risiken der Anlage eingehen. Geschieht dies nicht, könnten sich aus der Falschberatung Schadensersatzansprüche der Bankkunden ergeben. Mit der Hilfe eines im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalts können Betroffene ihren Sachverhalt prüfen lassen. Etwaige Ansprüche kann ein Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend machen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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