20.03.2014 09:47 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von IG Bauen-Agrar-Umwelt

IG BAU warnt vor drastischem Abbau von Arbeitnehmerrechten

Kurzfassung: IG BAU warnt vor drastischem Abbau von ArbeitnehmerrechtenDie Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IGBAU) warnt vor einem drastischen Abbau von Arbeitnehmerrechten in der Europäischen Union. "Di ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 20.03.2014] IG BAU warnt vor drastischem Abbau von Arbeitnehmerrechten

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IGBAU) warnt vor einem drastischen Abbau von Arbeitnehmerrechten in der Europäischen Union. "Die EU rollt für Sozialdumping in Europa weiterhin den roten Teppich aus", kommentierte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger das Ergebnis der sogenannten Trilog-Verhandlungen zur Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie. "Der Kompromiss zwischen dem Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments und dem Rat ist vergiftet. Die Verhandlungen wurden notwendig, weil immer mehr entsandte Arbeitnehmer ausgebeutet werden, ohne sich wirklich dagegen wehren zu können. Das Verhandlungsergebnis wird zwar offiziell als Stärkung ihres Schutzes beworben. Tatsächlich aber würde diese Richtlinie bewirken, dass die Arbeiter ihre Rechte teilweise noch schlechter durchsetzen können - dazu gehört zu allererst: das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort."
Die IG BAU fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments nachdrücklich auf, bei der letzten Abstimmung am 16. April 2014 im Plenum die Durchsetzungsrichtlinie zu stoppen. "Die Bundesregierung ist hier ebenfalls in der Verantwortung. Sie muss ihre Haltung überdenken und sich eindeutig dagegen positionieren. Die Regierung kann kein Interesse an einer Erosion von Arbeitnehmerrechten haben", sagte Feiger. "Ohne wirksamen Schutz entsandter Arbeitnehmer, droht in Deutschland irgendwann der gesamte Arbeitsmarkt in Schieflage zu geraten. Es ist schwer vorstellbar, wie sich ordnungsgemäß arbeitende Betriebe auf Dauer gegen Dumpingkonkurrenten durchsetzen sollen, die entweder selbst entsandte Beschäftigte ausbeuten und betrügen oder solche kriminelle Firmen für die eigene Gewinnmaximierung im Rahmen von Werkverträgen nutzen."
"Unterm Strich hätte die EU bei Annahme dieser Richtlinie schon wieder drei Jahre für die längst überfällige bessere Bekämpfung der ständig zunehmenden Betrügereien und Ausbeutung bei der grenzüberschreitenden Beschäftigung vertrödelt, und es würden weitere Jahre des Stillstands und sozialen Rückschritts vergehen, bis dieses schlechte Ergebnis überall umgesetzt ist. Und irgendwann ab 2020 stellen dann alle erschrocken fest, dass die Lage noch viel schlechter geworden ist. Da wäre selbst ein kompletter Neustart nach der Europawahl besser als die Annahme dieses miesen Kompromisses im Eilverfahren", so Feiger.
Die IG BAU kritisiert an dem Ergebnis der Trilog-Verhandlung insbesondere folgende Punkte:
- Die Kontrollen der Gastländer, ob Entsendefirmen korrekt vorgehen, geraten unter Druck. Für die Einführung von effektiven Maßnahmen werden zusätzliche Hürden aufgebaut. Die Richtlinien-Regelung lässt verschiedene Auslegungen zu. In der Praxis läuft es darauf hinaus, dass jede zusätzliche Kontrollmaßnahme oder Anforderung an Entsendefirmen durch die davon möglicherweise betroffenen Täter oder die Europäische Kommission erst einmal beim Europäischen Gerichtshof angefochten werden wird, was ihre wirksame Einführung erheblich verzögert. Dies droht auch bei den bisher schon üblichen Maßnahmen.
Ein Unding ist, dass alles immer öffentlich auf Webseiten angekündigt werden muss. Das gibt schlaueren Tätern wertvolle Hinweise. So etwas gibt es bei der Bekämpfung anderer krimineller Taten aus gutem Grund nicht. Wüssten zum Beispiel Geldwäscher und Schmuggler vorher ganz genau, was alles geprüft wird, und dürften keine zusätzlichen Kontrollen durch den Staat durchgeführt werden, würden die meisten von ihnen nie erwischt. Der Eindruck entsteht, man wolle den Betrug an Arbeitern gar nicht wirksam bekämpfen, sondern nur symbolisch ein paar besonders dumme Täter erwischen, damit der Rest ungestört weitermachen kann.
- Auch die neue Regelung zur Generalunternehmerhaftung bringt in dieser Form nicht viel. Sie gilt zunächst nur am Bau. Arbeitnehmer, die um ihren Lohn betrogen wurden, können nicht direkt den Generalunternehmer haftbar machen. Sie müssen vielmehr Subunternehmer nach Subunternehmer verklagen. Jeder von ihnen kann versuchen, sich mit gefälschten Listen und Bescheinigungen herauszureden. Das ist eine bei mehrgliedrigen Ketten - wie sie am Bau die Regel sind - völlig praxisuntaugliche Lösung, weil kaum ein Arbeiter so viel Erspartes hat, um langwierige Prozessketten zu überbrücken. Zudem werden die ohnehin schon überlasteten Gerichte so zusätzlich belastet. Das viel bessere bisherige deutsche Modell dagegen erlaubt es Beschäftigten am Ende langer Ketten aller Mindestlohnbranchen, direkt beim obersten Unternehmen ihre Forderungen geltend zu machen und die ganzen Strohmänner zwischendrin auszulassen. Es droht aber nun, zur Ausnahmeerscheinung zu werden und gerät damit immer mehr unter europäischen Druck.
- Neue Unklarheiten werden auch hinsichtlich der Anmeldung von Entsendungen geschaffen. Sie soll nach dem Kompromiss "zu Beginn" der Dienstleistung erfolgen. Die Erfahrung mit einer vergleichbaren Formulierung im deutschen Sozialversicherungsrechte war schlecht. Stießen Kontrolleure auf nicht angemeldete Beschäftigte, wurde behauptet, diese hätten ihren ersten Tag. Damit liefen Strafen oft ins Leere, wenn das Gegenteil nicht klar beweisbar war. Dieses Schlupfloch wurde erst geschlossen, nachdem die Anmeldung "vor" Beginn der Arbeit eingeführt wurde. Dieses wichtige Wort wurde aber bei der Durchsetzungsrichtlinie im Kompromissfieber gestrichen.
- Schließlich droht Arbeitnehmern, die nicht korrekt entsandt wurden, ein besonders drastischer Entzug ihrer Rechte. Die Durchsetzungsrichtlinie ist so formuliert, dass in bestimmten Fällen nur noch das Herkunftslandprinzip gilt. Den Betroffenen würden selbst die Ansprüche auf die Mindestbedingungen des Gastlandes genommen. Mindestlöhne wären hinfällig. Die Regelung läuft auf eine Belohnung besonders aggressiv vorgehender Entsendefirmen hinaus.

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