Der Führerschein wurde Ihnen entzogen?
Seit einem Jahr nur noch einheitlich Führerscheine in der EUKurzfassung: Vielfältige EU Regularien betreffen direkt die Freizügigkeit der Mitbürger. Es ist nicht bloß einfach sich überall niederzulassen, sondern man kann ebenfalls gewisse Bestimmungen jedes Landes für sich verwerten.
[Ambassador Europe Ltd - 20.03.2014] Auch wer noch nicht selbst mit dem Verfahren der sogenannten MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) zu tun hatte, hat schon davon gehört und weiß, dass es ein aufwändiger und teurer Prozess ist. Viele von denen, die eine solche Auflage erhalten haben um ihren Führerschein wieder zu erlangen, geben vollständig auf oder fahren sogar ohne gültige Fahrerlaubnis. Aber was soll man machen, wenn man davon leben muss.
In anderen EU-Ländern ist ein solches Verfahren gänzlich unbekannt. Dazu gehört auch England. England war schon immer als sehr liberales Land bekannt. Seit Anfang des letzten Jahres die EU Bestimmung über einheitliche Führerscheine in Kraft getreten ist, ist auch eine in England rechtskräftig erteilte Fahrerlaubnis überall in der EU gültig und damit auch in Deutschland.
Natürlich hat der Gesetzgeber eine Hürde eingebaut. Diese besagt, dass man nur dann in einem anderen Land den Führerschein erwerben kann, wenn man dort mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz hatte. Das ist die sogenannte 185-Tage-Regelung. Dies trifft auch für England zu, wobei hier das EU-Recht an seine Grenzen stößt. Es gibt in England keine Meldebehörden und auch keine Pflicht, sich anzumelden. Deshalb ist der Nachweis, ob man in England war und wie lange man sich dort aufgehalten hat, schwierig oder kaum zu erbringen.
Wenn man einmal im Besitz einer Fahrerlaubnis war, kann man in England jeder Zeit einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. Die erhält man auch als EU Bürger unter Beachtung etwaiger Sperrvermerke. Da die wenigsten Deutsche in England ein Fahrverbot haben, gibt es auch diesbezüglich keine Schwierigkeiten.
Die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis unterliegt auch in England einem gewissen Prozedere, mit dem sich ein deutscher Bürger in der Regel nicht auskennt. Es ist deshalb geraten, sich für einen EU-Führerschein an einen dafür spezialisierten Dienstleister zu wenden. Hier hat man deutschsprachige Ansprechpartner, die das Verfahren professionell und kostengünstig abwickeln.
In anderen EU-Ländern ist ein solches Verfahren gänzlich unbekannt. Dazu gehört auch England. England war schon immer als sehr liberales Land bekannt. Seit Anfang des letzten Jahres die EU Bestimmung über einheitliche Führerscheine in Kraft getreten ist, ist auch eine in England rechtskräftig erteilte Fahrerlaubnis überall in der EU gültig und damit auch in Deutschland.
Natürlich hat der Gesetzgeber eine Hürde eingebaut. Diese besagt, dass man nur dann in einem anderen Land den Führerschein erwerben kann, wenn man dort mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz hatte. Das ist die sogenannte 185-Tage-Regelung. Dies trifft auch für England zu, wobei hier das EU-Recht an seine Grenzen stößt. Es gibt in England keine Meldebehörden und auch keine Pflicht, sich anzumelden. Deshalb ist der Nachweis, ob man in England war und wie lange man sich dort aufgehalten hat, schwierig oder kaum zu erbringen.
Wenn man einmal im Besitz einer Fahrerlaubnis war, kann man in England jeder Zeit einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. Die erhält man auch als EU Bürger unter Beachtung etwaiger Sperrvermerke. Da die wenigsten Deutsche in England ein Fahrverbot haben, gibt es auch diesbezüglich keine Schwierigkeiten.
Die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis unterliegt auch in England einem gewissen Prozedere, mit dem sich ein deutscher Bürger in der Regel nicht auskennt. Es ist deshalb geraten, sich für einen EU-Führerschein an einen dafür spezialisierten Dienstleister zu wenden. Hier hat man deutschsprachige Ansprechpartner, die das Verfahren professionell und kostengünstig abwickeln.
Weitere Informationen
Ambassador Europe Ltd, Herr Martin Wagner
Office London 152-160 City Road 152, 00000 London EC1V 2NX, Großbritannien
Tel.: +44 20 3355 3662; http://ambassador-europe.eu/
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