20.03.2014 15:23 Uhr in Gesellschaft & Familie von Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Elke Ferner: Sukzessivadoption für Lebenspartnerschaften ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung
Kurzfassung: Elke Ferner: Sukzessivadoption für Lebenspartnerschaften ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen GleichstellungAnlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zur Auswe ...
[Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - 20.03.2014] Elke Ferner: Sukzessivadoption für Lebenspartnerschaften ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung
Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zur Ausweitung der Adoptionsrechte von eingetragenen Lebenspartnerschaften erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:
Im Februar 2013 hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung, die eine Sukzessivadoption durch lesbische und schwule Paare verbietet, für verfassungswidrig erklärt. Anders als heterosexuellen Ehepaaren ist es Schwulen und Lesben bisher rechtlich nicht möglich, ein Kind, das von ihrem Lebenspartner oder ihrer Lebenspartnerin bereits adoptiert worden ist, nachträglich zu adoptieren.
Mit dem Gesetzesentwurf von SPD und CDU/CSU, der heute im Plenum des Deutschen Bundestages beraten wird, soll sich dies ändern. Schwulen und Lesben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft soll nun endlich auch das Recht der Sukzessivadoption zugestanden werden. Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften.
Vor allem wegen des Widerstands der Union bleibt Schwulen und Lesben jedoch weiterhin die gemeinsame Adoption eines Kindes verwehrt. Es bleibt zu hoffen, dass die Unionsfraktionen bald erkennen, dass die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften allein mittels Urteilen des Bundesverfassungsgerichts keine Option ist. Die ASF wird weiter darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beendet werden. Es ist Zeit für die volle Gleichstellung von Lebenspartnern in allen Bereichen!
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Deutschland
Telefon: 030-25991-500
Telefax: 030 28090-507
Mail: pressestelle@spd.de
URL: http://www.spd.de
Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zur Ausweitung der Adoptionsrechte von eingetragenen Lebenspartnerschaften erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:
Im Februar 2013 hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung, die eine Sukzessivadoption durch lesbische und schwule Paare verbietet, für verfassungswidrig erklärt. Anders als heterosexuellen Ehepaaren ist es Schwulen und Lesben bisher rechtlich nicht möglich, ein Kind, das von ihrem Lebenspartner oder ihrer Lebenspartnerin bereits adoptiert worden ist, nachträglich zu adoptieren.
Mit dem Gesetzesentwurf von SPD und CDU/CSU, der heute im Plenum des Deutschen Bundestages beraten wird, soll sich dies ändern. Schwulen und Lesben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft soll nun endlich auch das Recht der Sukzessivadoption zugestanden werden. Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften.
Vor allem wegen des Widerstands der Union bleibt Schwulen und Lesben jedoch weiterhin die gemeinsame Adoption eines Kindes verwehrt. Es bleibt zu hoffen, dass die Unionsfraktionen bald erkennen, dass die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften allein mittels Urteilen des Bundesverfassungsgerichts keine Option ist. Die ASF wird weiter darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beendet werden. Es ist Zeit für die volle Gleichstellung von Lebenspartnern in allen Bereichen!
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