21.03.2014 14:53 Uhr in Medien & Presse von Auswärtiges Amt
Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Twitter-Sperrung in der Türkei
Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Twitter-Sperrung in der TürkeiDer Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, erklärte heute (21.0 ...
[Auswärtiges Amt - 21.03.2014] Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Twitter-Sperrung in der Türkei
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, erklärte heute (21.03.) anlässlich der Twitter-Sperrung in der Türkei:
Mit der Sperrung des Nachrichtendienstes Twitter hat die Türkei eine Grenze überschritten, die für einen EU-Beitrittskandidaten eine rote Linie darstellen sollte. In diesem Maß die Presse- und Meinungsfreiheit einzuschränken ist inakzeptabel und nicht hinnehmbar. Die türkische Regierung ist aufgefordert, die Sperrung unverzüglich rückgängig zu machen.
Hintergrund:
Seit heute ist es über türkische Server nicht mehr möglich, Twitteraccounts abzurufen und über Twitter selbst Tweets zu verschicken. Begründet wird dies von offizieller Seite mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten türkischer Bürger.
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Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 03018-17-3402
Mail: presse@diplo.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, erklärte heute (21.03.) anlässlich der Twitter-Sperrung in der Türkei:
Mit der Sperrung des Nachrichtendienstes Twitter hat die Türkei eine Grenze überschritten, die für einen EU-Beitrittskandidaten eine rote Linie darstellen sollte. In diesem Maß die Presse- und Meinungsfreiheit einzuschränken ist inakzeptabel und nicht hinnehmbar. Die türkische Regierung ist aufgefordert, die Sperrung unverzüglich rückgängig zu machen.
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Seit heute ist es über türkische Server nicht mehr möglich, Twitteraccounts abzurufen und über Twitter selbst Tweets zu verschicken. Begründet wird dies von offizieller Seite mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten türkischer Bürger.
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