BDEW Treffpunkt Netze 2014:

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[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - 24.03.2014] BDEW Treffpunkt Netze 2014:

BDEW legt Branchenlösung zur Verbesserung der Investitionsbedingungen im Verteilnetzbereich vor
Unnötige Verzögerungen beim Netzausbau sollen ausgeräumt werden
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wird auf dem Branchentreffen "Treffpunkt Netze 2014" am 25. und 26. März in Berlin eine Branchenlösung zur Verbesserung der Investitionsbedingungen im Verteilnetzbereich vorstellen. Das kündigte heute Roger Kohlmann, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung, an: "Die Energiewende und der Ausbau der Erneuerbaren Energien werden nur gelingen, wenn die notwendigen Netze zum Transport des Stroms gebaut werden. Der BDEW hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Investitionsbedingungen insbesondere für die Verteilnetzbetreiber schwierig sind. Dies führt zu unnötigen Verzögerungen beim dringend notwendigen Netzausbau. Wir haben eine Branchenlösung erarbeitet, die dafür sorgt, den Investitionsstau im Bereich der Verteilnetze aufzulösen."
Nach den Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Energiemarktes mit der Strategischen Reserve und dem dezentralen Leistungsmarkt sowie den Reformvorschlägen zum EEG stellt der BDEW nun auch für den Netzbereich eine praktikable Branchenlösung vor. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigten Verbesserung der Investitionsbedingungen. Bis zum Jahresende wird die Bundesnetzagentur den sogenannten Evaluierungsbericht zur Anreizregulierung vorlegen, der die Weichen für die dritte Regulierungsperiode stellt. "Unser Ziel war es, rechtzeitig einen praktikablen Vorschlag für die Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens im Verteilnetzbereich zu unterbreiten. Dies ist uns hiermit gelungen", erläuterte Kohlmann.
Der BDEW hat ein Antragsverfahren für Unternehmen entwickelt, das unkompliziert im Rahmen der Anreizregulierung eingesetzt werden kann. Damit kann das Problem des Zeitverzugs für alle Verteilnetzbetreiber gelöst werden. Im Kern sollen die durch die Investitionen steigenden Kapitalkosten ohne Zeitverzug in die Erlösobergrenzen der Netzbetreiber einfließen. Die Netzbetreiber sollen individuell auf Basis ihres Investitionsbedarfs und der bestehenden Netzregulierung entscheiden, ob ein Antrag gestellt wird oder nicht. Dadurch soll die regulatorische Umsetzung und finanzielle Wirkung auf die echten Problemfälle beschränkt werden. "Es ist ein für Netzbetreiber und Regulierungsbehörden praktikables Antragsverfahren entwickelt worden, das unkompliziert umgesetzt werden kann und die Nachteile eines 'Gießkannenprinzips' vermeidet", erklärte Kohlmann. Die Branche habe bei ihrem Antragsmodell bewusst auf dem von den Bundesländern im Herbst 2013 vorgelegten Vorschlag zur Beseitigung des Zeitverzuges aufgesetzt, um gerade für die Landesregulierungsbehörden, die für die meisten Verteilnetzbetreiber in Deutschland zuständig sind, einen für beide Seiten gangbaren Weg aufzuzeigen.
Nach einer dreijährigen Diskussion zwischen Ministerien, Behörden und Branche liegt nun eine Lösung auf dem Tisch. "Dieser Branchenvorschlag ist ein echter Durchbruch. Denn in den nächsten zehn Jahren sind auf Grund des massiven Zubaus von dezentralen Photovoltaik- und Windenergieanlagen Investitionen von rund 25 Milliarden Euro allein in die Verteilnetze notwendig. Jede Milliarde Euro, die hier nicht investiert wird, sorgt entweder für eine unnötige Verzögerung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien oder gefährdet absehbar die Systemsicherheit. "Daher ist eine Verbesserung der Investitionsbedingungen nicht nur aus Sicht der Netzbetreiber sinnvoll, sondern auch zur Realisierung der Energiewende absolut notwendig ", so Kohlmann.

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