25.03.2014 08:06 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
IVG: Insolvenzplan mit großer Mehrheit angenommen
IVG: Insolvenzplan mit großer Mehrheit angenommenKurzfassung: Der vorgelegte Insolvenzplan der IVG Immobilien AG ist von den Gläubigern und Aktionären mit großer Mehrheit abgesegnet worden. Die Zeichner der Hybrid-Anleihe drohen dabei, leer auszugehen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 25.03.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die insolvente IVG Immobilien AG hat den Gläubigern und Aktionären den Insolvenzplan vorgelegt. Diese stimmten am 20. März mit großer Mehrheit zu. Gibt auch noch das Amtsgericht Bonn als zuständiges Insolvenzgericht grünes Licht, kann der Plan so umgesetzt werden. Der Plan sieht nach Medienberichten u.a. vor, dass die nicht nachrangig besicherten Gläubiger mindestens 60 Prozent des Nennwerts ihrer Forderungen erhalten. Auf der anderen Seite gehen die Altaktionäre und Zeichner der Hybridanleihe aber vermutlich leer aus.
Zur Erinnerung: Die IVG Immobilien AG hatte im August 2013 Insolvenz angemeldet und befindet sich seit November 2013 im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Ende Februar wurde der Insolvenzplan am Amtsgericht Bonn eingereicht und nun von den Gläubigern und Aktionären verabschiedet.
Der Insolvenzplan sieht vor, dass der Konzern in drei Teile zerlegt wird: Immobilien im Eigenbestand, Immobilienfonds und Gas-Kavernen. Über den drei Unternehmensteilen sitzt dann eine Finanzholding. Über einen Tausch Schulden gegen Eigenkapital (Debt-for-Equity-Swap) werden die bisherigen Gläubiger dann zu Eigentümern der Holding. Die Zeichner der Hybrid-Anleihe, die sich gegen diesen Tausch ausgesprochen hatten, gehen ebenso wie der größte Teil der Altaktionäre praktisch leer aus.
Um den finanziellen Schaden abzuwenden, können sich die Anleihe-Gläubiger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche bestehen und die geeigneten Maßnahmen einleiten.
Inzwischen wurde auch bekannt, dass die Deutsche Fonds Holding (DFH) die IVG Private Funds GmbH und damit das Privatkundengeschäft erworben hat. Das Kartellamt muss allerdings noch zustimmen. Die IVG Private Funds betreute ein Fondsvolumen von knapp 1,4 Milliarden Euro, das überwiegend in den geschlossenen Immobilienfonds der IVG steckt. Auch die geschlossenen Immobilienfonds der IVG stecken zum Teil in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ob sich die Lage durch die Übernahme ändert, bleibt abzuwarten. Geschädigte Anleger können sich aber auch in diesen Fällen an einen kompetenten Rechtsanwalt wenden, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
http://www.grprainer.com/IVG-Immobilien-AG-Immobilienfonds.html
Zur Erinnerung: Die IVG Immobilien AG hatte im August 2013 Insolvenz angemeldet und befindet sich seit November 2013 im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Ende Februar wurde der Insolvenzplan am Amtsgericht Bonn eingereicht und nun von den Gläubigern und Aktionären verabschiedet.
Der Insolvenzplan sieht vor, dass der Konzern in drei Teile zerlegt wird: Immobilien im Eigenbestand, Immobilienfonds und Gas-Kavernen. Über den drei Unternehmensteilen sitzt dann eine Finanzholding. Über einen Tausch Schulden gegen Eigenkapital (Debt-for-Equity-Swap) werden die bisherigen Gläubiger dann zu Eigentümern der Holding. Die Zeichner der Hybrid-Anleihe, die sich gegen diesen Tausch ausgesprochen hatten, gehen ebenso wie der größte Teil der Altaktionäre praktisch leer aus.
Um den finanziellen Schaden abzuwenden, können sich die Anleihe-Gläubiger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche bestehen und die geeigneten Maßnahmen einleiten.
Inzwischen wurde auch bekannt, dass die Deutsche Fonds Holding (DFH) die IVG Private Funds GmbH und damit das Privatkundengeschäft erworben hat. Das Kartellamt muss allerdings noch zustimmen. Die IVG Private Funds betreute ein Fondsvolumen von knapp 1,4 Milliarden Euro, das überwiegend in den geschlossenen Immobilienfonds der IVG steckt. Auch die geschlossenen Immobilienfonds der IVG stecken zum Teil in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ob sich die Lage durch die Übernahme ändert, bleibt abzuwarten. Geschädigte Anleger können sich aber auch in diesen Fällen an einen kompetenten Rechtsanwalt wenden, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
http://www.grprainer.com/IVG-Immobilien-AG-Immobilienfonds.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/101004GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "IVG: Insolvenzplan mit großer Mehrheit angenommen" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "IVG: Insolvenzplan mit großer Mehrheit angenommen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.