Europawahl 2014: Bundeswahlausschuss entscheidet am 3. April 2014 über Beschwerden

Kurzfassung: Europawahl 2014: Bundeswahlausschuss entscheidet am 3. April 2014 über BeschwerdenIn seiner zweiten Sitzung zur Europawahl wird der Bundeswahl-ausschuss über insgesamt 10 Beschwerden gegen die Zurü ...
[Statistisches Bundesamt - 25.03.2014] Europawahl 2014: Bundeswahlausschuss entscheidet am 3. April 2014 über Beschwerden

In seiner zweiten Sitzung zur Europawahl wird der Bundeswahl-ausschuss über insgesamt 10 Beschwerden gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen entscheiden.
Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, findet die öffentliche Sitzung am Donnerstag, 3. April 2014 um 11:00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt.
In der Beschwerdeverhandlung werden alle anwesenden Beteiligten gehört. Im Anschluss an die Sitzung gibt der Bundeswahlleiter die Entscheidung des Bundeswahlausschusses bekannt.
Wichtige Hinweise:
Die Sitzung des Bundeswahlausschusses ist öffentlich. Zuschauer der Sitzung müssen vor Betreten der Bundestagsgebäude eine Eingangskontrolle durchlaufen und sich dabei ausweisen.
Medienvertreter ohne Bundestags-Dauerakkreditierung müssen sich im Vorfeld über die Pressestelle des Deutschen Bundestages akkreditieren: http://www.bundestag.de/presse/akkreditierung/index.html. Dort steht ein entsprechendes Antragsformular zum Download bereit.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Bundestages,
Telefon: (030) 227 37171.
Vertreter von Hörfunk und Fernsehen werden zusätzlich gebeten, sich bis zum 1. April 2014, 10.00 Uhr, bei der Pressestelle des Bundeswahlleiters unter presse@destatis.de anzumelden
Die Sitzung des Bundeswahlausschusses wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten (App "Deutscher Bundestag" oder m.bundestag.de), übertragen.

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