26.03.2014 14:51 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutsches BiomasseForschungsZentrum
DBFZ veröffentlicht Hintergrundpapier zu Auswirkungen der Novellierung des EEG 2014
Kurzfassung: DBFZ veröffentlicht Hintergrundpapier zu Auswirkungen der Novellierung des EEG 2014Das nun vom DBFZ veröffentlichte Hintergrundpapier spricht die Schwachpunkte der geplanten Novellierung an, skizzie ...
[Deutsches BiomasseForschungsZentrum - 26.03.2014] DBFZ veröffentlicht Hintergrundpapier zu Auswirkungen der Novellierung des EEG 2014
Das nun vom DBFZ veröffentlichte Hintergrundpapier spricht die Schwachpunkte der geplanten Novellierung an, skizziert deren Auswirkungen und gibt Empfehlungen zur Anpassung der gegenwärtig vorliegenden Vorschläge.
Das EEG hat seit dem Jahr 2000 erfolgreich den Ausbau und die Nutzung der erneuerbaren Energien unterstützt. Der Bestand Bioenergieanlagen in Deutschland umfasste Ende 2013 ca. 9.800 Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von rd. 5.480 MWel. Gemessen an der Endenergiebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland nimmt die Biomasse mit einem Anteil von rund 65% eine bedeutende Rolle ein. Rund 1/3 der Strombereitstellung aus erneuerbaren Energien wird derzeit aus Biomasse bereitgestellt. Die Stromerzeugung erfolgt dabei überwiegend in Form der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), sodass neben Strom auch erneuerbare Wärme bereitgestellt wird. Nach einem Boom in den Jahren 2009 bis 2011 wurde der Zubau durch die Neustrukturierung und Vergütungsabsenkungen des EEG 2012 deutlich gedrosselt. Außerdem wurden mit dem EEG 2012 durch die Einführung der Markt- und Flexibilitätsprämie wichtige Weichen für die zukünftigen Anforderungen an die Bioenergie gestellt. Der dadurch erreichte, gegenüber den Vorjahren deutlich reduzierte, Zubau an Bioenergieanlagen liegt in einem Bereich, der ein maßvolles, nachhaltiges und notwendiges Wachstum zulässt - und notwendig ist.
Mit der geplanten Novellierung im Sommer 2014 läuft die Politik Gefahr, den moderaten Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse weitgehend zu beenden. Für die in den letzten Jahren so erfolgreich etablierten Technologielinien besteht das Risiko eines kompletten Ausbau- und damit auch Entwicklungsstopps. Für den bereits existierenden umfangreichen Anlagenbestand zeigt der aktuelle Entwurf keine Perspektive auf und setzt die bisher geleistete Entwicklung aufs Spiel. Auf diesen Sachverhalt wurde bereits von 65 Forschungsnehmern des Förderprogrammes "Energetische Biomassenutzung" des BMWi in einem gemeinsamen Statement hingewiesen. Weitere Informationen hierzu finden sich unter dem folgenden Link:
https://www.dbfz.de/web/presse/pressemitteilungen-2014/geplante-neuregelungen-im-eeg-lassennahezu-keinen-wirtschaftlichen-betrieb-von-neuen-bioenergieanlagen-zu.html
Bioenergie ist ein wichtiger Baustein im derzeitigen und zukünftigen System der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien. Mit der seit 2012 beginnenden Ausrichtung zur zunehmenden Flexibilisierung kann Bioenergie zukünftig einen Teil der fluktuierenden erneuerbaren Energien wie Wind- und Solarenergie ausgleichen. Durch ihre Regelbarkeit kommt der Bioenergie eine besondere Bedeutung zu, sie nimmt dadurch eine Vorreiterrolle im Energiesystem ein. Um diesen Status Quo erhalten zu können, sind folgende Anpassungen unbedingt notwendig:
- Beibehaltung der Rohstoffvergütung für ökologisch erwünschte Substrate/Brennstoffe
sowohl zur Biogaserzeugung als auch für Festbrennstoffe
- Beibehaltung der Flexibiliätsprämie des EEG 2012 als kostengünstiges effizientes
Anreizsystem
- Klärung des Anlagenbegriffs für Biomethan und Biogas-Satelliten-BHKW
- Sicherstellung des Zubaus flexibler Kapazitäten durch Bezug des Ausbaukorridors auf
die Stromerzeugung aus Biomasse anstelle der installierten Leistung
- Klare Regelungen beim Emissionsminderungsbonus und beim
Landschaftspflegebonus für Bestandsanlagen
Deutsches BiomasseForschungsZentrum
Torgauer Str. 116
04347 Leipzig
Deutschland
Telefon: +49 (0)341 2434-112
Telefax: +49 (0)341 2434-133
Mail: info@dbfz.de
URL: www.dbfz.de
Das nun vom DBFZ veröffentlichte Hintergrundpapier spricht die Schwachpunkte der geplanten Novellierung an, skizziert deren Auswirkungen und gibt Empfehlungen zur Anpassung der gegenwärtig vorliegenden Vorschläge.
Das EEG hat seit dem Jahr 2000 erfolgreich den Ausbau und die Nutzung der erneuerbaren Energien unterstützt. Der Bestand Bioenergieanlagen in Deutschland umfasste Ende 2013 ca. 9.800 Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von rd. 5.480 MWel. Gemessen an der Endenergiebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland nimmt die Biomasse mit einem Anteil von rund 65% eine bedeutende Rolle ein. Rund 1/3 der Strombereitstellung aus erneuerbaren Energien wird derzeit aus Biomasse bereitgestellt. Die Stromerzeugung erfolgt dabei überwiegend in Form der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), sodass neben Strom auch erneuerbare Wärme bereitgestellt wird. Nach einem Boom in den Jahren 2009 bis 2011 wurde der Zubau durch die Neustrukturierung und Vergütungsabsenkungen des EEG 2012 deutlich gedrosselt. Außerdem wurden mit dem EEG 2012 durch die Einführung der Markt- und Flexibilitätsprämie wichtige Weichen für die zukünftigen Anforderungen an die Bioenergie gestellt. Der dadurch erreichte, gegenüber den Vorjahren deutlich reduzierte, Zubau an Bioenergieanlagen liegt in einem Bereich, der ein maßvolles, nachhaltiges und notwendiges Wachstum zulässt - und notwendig ist.
Mit der geplanten Novellierung im Sommer 2014 läuft die Politik Gefahr, den moderaten Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse weitgehend zu beenden. Für die in den letzten Jahren so erfolgreich etablierten Technologielinien besteht das Risiko eines kompletten Ausbau- und damit auch Entwicklungsstopps. Für den bereits existierenden umfangreichen Anlagenbestand zeigt der aktuelle Entwurf keine Perspektive auf und setzt die bisher geleistete Entwicklung aufs Spiel. Auf diesen Sachverhalt wurde bereits von 65 Forschungsnehmern des Förderprogrammes "Energetische Biomassenutzung" des BMWi in einem gemeinsamen Statement hingewiesen. Weitere Informationen hierzu finden sich unter dem folgenden Link:
https://www.dbfz.de/web/presse/pressemitteilungen-2014/geplante-neuregelungen-im-eeg-lassennahezu-keinen-wirtschaftlichen-betrieb-von-neuen-bioenergieanlagen-zu.html
Bioenergie ist ein wichtiger Baustein im derzeitigen und zukünftigen System der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien. Mit der seit 2012 beginnenden Ausrichtung zur zunehmenden Flexibilisierung kann Bioenergie zukünftig einen Teil der fluktuierenden erneuerbaren Energien wie Wind- und Solarenergie ausgleichen. Durch ihre Regelbarkeit kommt der Bioenergie eine besondere Bedeutung zu, sie nimmt dadurch eine Vorreiterrolle im Energiesystem ein. Um diesen Status Quo erhalten zu können, sind folgende Anpassungen unbedingt notwendig:
- Beibehaltung der Rohstoffvergütung für ökologisch erwünschte Substrate/Brennstoffe
sowohl zur Biogaserzeugung als auch für Festbrennstoffe
- Beibehaltung der Flexibiliätsprämie des EEG 2012 als kostengünstiges effizientes
Anreizsystem
- Klärung des Anlagenbegriffs für Biomethan und Biogas-Satelliten-BHKW
- Sicherstellung des Zubaus flexibler Kapazitäten durch Bezug des Ausbaukorridors auf
die Stromerzeugung aus Biomasse anstelle der installierten Leistung
- Klare Regelungen beim Emissionsminderungsbonus und beim
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, 04347 Leipzig, Deutschland
Tel.: +49 (0)341 2434-112; www.dbfz.de
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