Bundesregierung verweigert wirksame Sanktionen zur Staerkung Europaeischer Betriebsraete

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 07.04.2011
Pressemitteilung vom: 07.04.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zum heutigen Abschluss des Gesetzes fuer Europaeische Betriebsraete und zum dazugehoerigen SPD-Antrag erklaeren die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion fuer Arbeit und Soziales Anette Kramme und der zustaendige Berichterstatter Josip Juratovic: ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 07.04.2011] Bundesregierung verweigert wirksame Sanktionen zur Staerkung Europaeischer Betriebsraete


Zum heutigen Abschluss des Gesetzes fuer Europaeische Betriebsraete und zum dazugehoerigen SPD-Antrag erklaeren die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion fuer Arbeit und Soziales Anette Kramme und der zustaendige Berichterstatter Josip Juratovic:

Die neue Richtlinie ueber Europaeische Betriebsraete enthaelt wichtige Verbesserungen fuer die praktische Arbeit der Europaeischen Betriebsraete. Wir freuen uns, dass die Richtlinie nun in deutsches Recht umgesetzt wird. Dennoch hat der Gesetzentwurf zur Umsetzung drei entscheidende Maengel:

- Erstens muessen laut EU-Richtlinie wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen fuer Verstoesse eingefuehrt werden. Die Regierung sieht jedoch lediglich eine Sanktionshoehe von 15.000 Euro vor. Der Fall Nokia Bochum hat gezeigt, dass viele Unternehmen dies aus der Portokasse zahlen. Wir fordern deutlich hoehere Sanktionssummen, damit sie auch wirksam sind.

- Zweitens fordern wir einen Unterlassungsanspruch. Wenn ein Unternehmen den Europaeischen Betriebsrat (EBR) nicht oder nicht rechtzeitig anhoert oder unterrichtet, duerfen die getroffenen Entscheidungen bis zu einer Einigung nicht umgesetzt werden. Der EBR braucht ein Initiativrecht, um dies vor Gericht geltend zu machen - dieser Unterlassungsanspruch fehlt im Gesetz.

- Drittens fordern wir ein Zutrittsrecht zu den einzelnen Unternehmensteilen fuer die Mitglieder der Europaeischen Betriebsraete. Wenn ein auslaendisches EBR-Mitglied die deutsche Belegschaft unterrichten will, darf es nicht am Betreten des Betriebs gehindert werden. Dieses Zutrittsrecht muss ins Gesetz geschrieben werden, wie Erfahrungen aus der Praxis zeigen.

In einer Expertenanhoerung letzten Montag unterstuetzten Fachleute aus der Praxis wie die EBR-Vorsitzende von British Airways unsere Forderungen. Ohne diese Verbesserungen werden die Europaeische Betriebsraete nur auf dem Papier gestaerkt. Sie brauchen aber einklagbare Rechte.

Die Richtlinie zu Europaeischen Betriebsraeten ist ein Kernstueck des Sozialen Europa. Wenn Unternehmen europaweit agieren, muss auch die Mitbestimmung auf Augenhoehe organisiert werden. Studien zeigen, dass mitbestimmte Unternehmen wirtschaftlich erfolgreicher sind als Unternehmen, in denen der Arbeitgeber allein die Richtung vorgibt. Ein soziales Europa und eine Staerkung der Europaeischen Betriebsraete helfen damit sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern.


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