27.03.2014 13:47 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Tierschutzbund e.V.
Verbandsklagerecht in Rheinland-Pfalz: Zootiere zukünftig Tiere zweiter Klasse
Kurzfassung: Verbandsklagerecht in Rheinland-Pfalz: Zootiere zukünftig Tiere zweiter KlasseIm Rahmen des gestern beschlossenen Tierschutz-Verbandsklagerechts in Rheinland-Pfalz wird es Ausnahmeregelungen für Zoo ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 27.03.2014] Verbandsklagerecht in Rheinland-Pfalz: Zootiere zukünftig Tiere zweiter Klasse
Im Rahmen des gestern beschlossenen Tierschutz-Verbandsklagerechts in Rheinland-Pfalz wird es Ausnahmeregelungen für Zoos geben. In einem Hauruck-Verfahren hat die Regierungskoalition einen entsprechenden Änderungsantrag noch unmittelbar vor der Abstimmung eingebracht. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Rheinland-Pfalz kritisieren dies scharf. Noch am Vortag hatten die Verbände die Parteien aufgefordert, auf solche Ausnahmen zu verzichten. Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Sonderbehandlung der Zoos aber ist weder rechtlich noch sachlich nachzuvollziehen. Auch in anderen Bundesländern, die das Verbandsklagerecht bisher eingeführt haben, gibt es solche Ausnahmen nicht.
"Das Verbandsklagerecht dient dazu, dass seriöse Verbände, die Rechte einklagen können, die allen Tieren laut Grund- und Tierschutzgesetz zustehen. Es ist aus Tierschutzsicht daher nicht ersichtlich, warum Zoos bei der Verbandsklage eine Sonderrolle eingeräumt wird und sie außen vor gehalten werden. Auch die Tiere im Zoo brauchen Schutz", fordert Andreas Lindig, Vorsitzender des Landesverbandes Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes.
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes: "Wir begrüßen die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage, kritisieren aber den Amoklauf gegen die Zootiere. Ausgerechnet der tierschutzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Marcel Hürter, soll die Ausnahmen in einer Nacht-und-Nebel-Aktion durchgesetzt haben. Das muss ein Nachspiel haben, und es ist zu prüfen, ob die Ausnahmen für Zoos tatsächlich zulässig sind".
Mit einem zweifelhaften juristischen Schachzug wurde erreicht, dass Zoos aus dem entsprechenden Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine (TierSchLMVG) ausgenommen werden - stattdessen sollen Zootiere nur unter das Naturschutzrecht fallen. "Die Ausnahmen für Zoos müssen korrigiert werden und es muss sichergestellt werden, dass nicht auch andere Tiernutzer Ausnahmen für sich reklamieren und beliebige Gründe dafür anführen, den Tierschutz nicht zu beachten", so Schröder.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Deutschland
Telefon: (0228) 60 49 60
Telefax: (0228) 60 49 640
Mail: presse@tierschutzbund.de
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Im Rahmen des gestern beschlossenen Tierschutz-Verbandsklagerechts in Rheinland-Pfalz wird es Ausnahmeregelungen für Zoos geben. In einem Hauruck-Verfahren hat die Regierungskoalition einen entsprechenden Änderungsantrag noch unmittelbar vor der Abstimmung eingebracht. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Rheinland-Pfalz kritisieren dies scharf. Noch am Vortag hatten die Verbände die Parteien aufgefordert, auf solche Ausnahmen zu verzichten. Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Sonderbehandlung der Zoos aber ist weder rechtlich noch sachlich nachzuvollziehen. Auch in anderen Bundesländern, die das Verbandsklagerecht bisher eingeführt haben, gibt es solche Ausnahmen nicht.
"Das Verbandsklagerecht dient dazu, dass seriöse Verbände, die Rechte einklagen können, die allen Tieren laut Grund- und Tierschutzgesetz zustehen. Es ist aus Tierschutzsicht daher nicht ersichtlich, warum Zoos bei der Verbandsklage eine Sonderrolle eingeräumt wird und sie außen vor gehalten werden. Auch die Tiere im Zoo brauchen Schutz", fordert Andreas Lindig, Vorsitzender des Landesverbandes Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes.
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes: "Wir begrüßen die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage, kritisieren aber den Amoklauf gegen die Zootiere. Ausgerechnet der tierschutzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Marcel Hürter, soll die Ausnahmen in einer Nacht-und-Nebel-Aktion durchgesetzt haben. Das muss ein Nachspiel haben, und es ist zu prüfen, ob die Ausnahmen für Zoos tatsächlich zulässig sind".
Mit einem zweifelhaften juristischen Schachzug wurde erreicht, dass Zoos aus dem entsprechenden Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine (TierSchLMVG) ausgenommen werden - stattdessen sollen Zootiere nur unter das Naturschutzrecht fallen. "Die Ausnahmen für Zoos müssen korrigiert werden und es muss sichergestellt werden, dass nicht auch andere Tiernutzer Ausnahmen für sich reklamieren und beliebige Gründe dafür anführen, den Tierschutz nicht zu beachten", so Schröder.
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