Verbandsklagerecht in Rheinland-Pfalz: Zootiere zukünftig Tiere zweiter Klasse

Kurzfassung: Verbandsklagerecht in Rheinland-Pfalz: Zootiere zukünftig Tiere zweiter KlasseIm Rahmen des gestern beschlossenen Tierschutz-Verbandsklagerechts in Rheinland-Pfalz wird es Ausnahmeregelungen für Zoo ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 27.03.2014] Verbandsklagerecht in Rheinland-Pfalz: Zootiere zukünftig Tiere zweiter Klasse

Im Rahmen des gestern beschlossenen Tierschutz-Verbandsklagerechts in Rheinland-Pfalz wird es Ausnahmeregelungen für Zoos geben. In einem Hauruck-Verfahren hat die Regierungskoalition einen entsprechenden Änderungsantrag noch unmittelbar vor der Abstimmung eingebracht. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Rheinland-Pfalz kritisieren dies scharf. Noch am Vortag hatten die Verbände die Parteien aufgefordert, auf solche Ausnahmen zu verzichten. Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Sonderbehandlung der Zoos aber ist weder rechtlich noch sachlich nachzuvollziehen. Auch in anderen Bundesländern, die das Verbandsklagerecht bisher eingeführt haben, gibt es solche Ausnahmen nicht.
"Das Verbandsklagerecht dient dazu, dass seriöse Verbände, die Rechte einklagen können, die allen Tieren laut Grund- und Tierschutzgesetz zustehen. Es ist aus Tierschutzsicht daher nicht ersichtlich, warum Zoos bei der Verbandsklage eine Sonderrolle eingeräumt wird und sie außen vor gehalten werden. Auch die Tiere im Zoo brauchen Schutz", fordert Andreas Lindig, Vorsitzender des Landesverbandes Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes.
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes: "Wir begrüßen die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage, kritisieren aber den Amoklauf gegen die Zootiere. Ausgerechnet der tierschutzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Marcel Hürter, soll die Ausnahmen in einer Nacht-und-Nebel-Aktion durchgesetzt haben. Das muss ein Nachspiel haben, und es ist zu prüfen, ob die Ausnahmen für Zoos tatsächlich zulässig sind".
Mit einem zweifelhaften juristischen Schachzug wurde erreicht, dass Zoos aus dem entsprechenden Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine (TierSchLMVG) ausgenommen werden - stattdessen sollen Zootiere nur unter das Naturschutzrecht fallen. "Die Ausnahmen für Zoos müssen korrigiert werden und es muss sichergestellt werden, dass nicht auch andere Tiernutzer Ausnahmen für sich reklamieren und beliebige Gründe dafür anführen, den Tierschutz nicht zu beachten", so Schröder.

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Der Deutsche Tierschutzbund ist daher keineswegs so finanzstark, wie mancher aufgrund der großen Mitgliederzahl vermutet.Für unseren Jahreshaushalt für Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit, die Mitarbeit in Gremien und für den Informations- und Beratungsservice benötigen wir daher dringend die Unterstützung von fördernden Mitgliedern und von tierliebenden Menschen, die den Deutschen Tierschutzbund in ihrem Testament bedenken. Jede Spende hilft uns bei unserem Einsatz für die Tiere.Angesichts der Milliarden, die die Industriezweige für Kampagnen und Werbung ausgeben, die Tiere für ihre Interessen - also für das Geschäft - ge- und missbrauchen, wünschen wir uns in Zukunft mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben.Unsere fördernden Mitglieder helfen uns den Tieren zu helfen. Um gegen die Übermacht der Tiernutzer ein Gegengewicht zu schaffen, ist nicht nur Geld erforderlich. 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Damit ist der Deutsche Tierschutzbund Europas größte Tier- und Naturschutzdachorganisation.Als Dachorganisation erhält der Deutsche Tierschutzbund von den ihm angeschlossenen Vereinen einen Mitgliedsbeitrag. Dieser beträgt für Tierschutzvereine und korporative Mitglieder für je angefangene 100 Mitglieder 55 Euro. Der Betrag ist so gering, weil die meisten Tierschutzvereine für ihre eigene Tierschutzarbeit und vor allem für vorübergehende Unterbringung und Versorgung in Not geratener Tiere, im vereinseigenen Tierheim oder privat, selbst dringend Geld brauchen. Der Deutsche Tierschutzbund ist daher keineswegs so finanzstark, wie mancher aufgrund der großen Mitgliederzahl vermutet.Für unseren Jahreshaushalt für Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit, die Mitarbeit in Gremien und für den Informations- und Beratungsservice benötigen wir daher dringend die Unterstützung von fördernden Mitgliedern und von tierliebenden Menschen, die den Deutschen Tierschutzbund in ihrem Testament bedenken. 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