Schluss mit der Todesstrafe

Kurzfassung: Schluss mit der TodesstrafeZum heute vorgelegten jährlichen Bericht von Amnesty International zur Todesstrafe erklärt Cem Özdemir, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:"Die Zahl der weltw ...
[Bündnis 90/Die Grünen - 27.03.2014] Schluss mit der Todesstrafe

Zum heute vorgelegten jährlichen Bericht von Amnesty International zur Todesstrafe erklärt Cem Özdemir, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die Zahl der weltweit vollstreckten Todesstrafen war auch 2013 erschreckend hoch. So sind außerhalb von China weltweit mindestens 778 Menschen in mindestens 22 Staaten hingerichtet worden. Wir fordern, dass die Todesstrafe endlich in allen Ländern abgeschafft wird. Sie ist ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte und widerspricht jedem humanitären Denken.
Die Europäische Union und Deutschland müssen sich vehement dafür stark machen, dass Exekutionen weltweit nicht mehr als Mittel der Justiz eingesetzt werden. Besonders besorgniserregend sind im diesjährigen Bericht zur Todesstrafe von Amnesty International die zahlreichen Exekutionen im Iran und im Irak. Dort wurden fast hundert Menschen mehr als im Jahr zuvor hingerichtet. Hinzu kommt die unbekannte Zahl von Hinrichtungen in China, das diese Daten als Staatsgeheimnis behandelt.
Die Dunkelziffer der weltweiten Hinrichtungen liegt damit deutlich höher als die Statistik von Amnesty International erfassen kann.
Weltweit warten zudem tausende Häftlinge auf die Vollstreckung eines Todesurteils. Allein 2013 wurden über 1900 Personen zum Tode verurteilt und auch in diesem Jahr setzt sich der grausame Trend fort. Erst vor wenigen Tagen hat die ägyptische Justiz über 500 Anhänger des ehemaligen Präsidenten Mursi zum Tode verurteilt. Diese hohe Zahl wirft nicht nur ein düsteres Licht auf die ägyptische Justiz, sondern mahnt die internationale Gemeinschaft auf sehr eindringliche Weise, die Todesstrafe endlich abzuschaffen.
Wir GRÜNE werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass diese unmenschliche Praxis ein Ende hat. Justizsysteme dürfen das Grundrecht auf Leben eines jeden Menschen nicht antasten."

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