EnEV 2014: Das kommt auf Hausbesitzer, Bauherren und Vermieter zu
Immobilienprofi Ursula Franzke berät umfassend zu den neuen RegelungenKurzfassung: Mit Hilfe der Energieeinsparverordnung (EnEV) sollen der Energieverbrauch von Gebäuden und die Kosten für Energie reduziert und bis zum Jahr 2050 ein nahezu klimaneutraler Häuserbestand erreicht werden. Durch das Inkrafttreten der novellierten EnEV zum 1. Mai 2014 gelten nun noch strengere Regeln bezüglich der Energieeffizienz von Gebäuden, weiß Ursula Franzke von Falc Immobilien Heilbronn.
[Falc Immobilien - 04.04.2014] Mit Hilfe der Energieeinsparverordnung (EnEV) sollen der Energieverbrauch von Gebäuden und die Kosten für Energie reduziert und bis zum Jahr 2050 ein nahezu klimaneutraler Häuserbestand erreicht werden. Durch das Inkrafttreten der novellierten EnEV zum 1. Mai 2014 gelten nun noch strengere Regeln bezüglich der Energieeffizienz von Gebäuden, weiß Ursula Franzke von Falc Immobilien Heilbronn.
"Einerseits müssen Neubauten noch energiesparender werden, andererseits gibt es auch für Vermieter und Verkäufer von Bestandsimmobilien Neuerungen", so die versierte Maklerin. Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten soll zum Beispiel ab dem 1. Januar 2016 um im Schnitt 25 Prozent gesenkt und die Dämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent verbessert werden. "Wer in der nächsten Zeit bauen möchte, sollte schon jetzt sein Haus gemäß den neuen Standards planen, um hohe Nachrüstungskosten zu vermeiden", empfiehlt Ursula Franzke.
"Zudem wird der Energieausweis immer wichtiger, und auch in dieser Hinsicht wurde die EnEV novelliert", so die erfahrene Expertin. Immobilienverkäufer und -vermieter müssen das Dokument ab dem 1. Mai 2014 potentiellen Mietern und Käufern bei Besichtigungsterminen ungefragt vorzeigen, zum Beispiel in Form eines gut erkennbaren Aushangs. Wer gegen die Vorschrift handelt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro, so Ursula Franzke. Wird ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen, muss diesem entweder eine Kopie oder das Original des Ausweises beigefügt werden.
Gewisse Kennwerte wie das Baujahr, der Energiebedarf und die Art des Ausweises müssen mit dem Inkrafttreten der neuen EnEV auch in gewerblichen Immobilienanzeigen angegeben werden, weiß die professionelle Maklerin. Sie berät Kunden detailliert zu den neuen Bestimmungen, analysiert den Energiebedarf von Gebäuden und stellt einen Energieausweis aus. Für eine erfolgreiche Vermarktung von Immobilien sorgt ihr umfassendes Servicekonzept, das neben der Erstellung von attraktiven Exposés gemäß den neuen Richtlinien auch die Veröffentlichung des Angebots in über 100 Online-Immobilienbörsen, ausdrucksstarke Verkaufsschilder, virtuelle Rundgänge und zahlreiche weitere Leistungen umfasst.
Detaillierte Informationen zu Immobilienmakler Heilbronn, Makler Heilbronn und Haus Verkauf Heilbronn sind unter http://www.falcimmo.de/Immobilien-Heilbronn.htm abrufbar.
"Einerseits müssen Neubauten noch energiesparender werden, andererseits gibt es auch für Vermieter und Verkäufer von Bestandsimmobilien Neuerungen", so die versierte Maklerin. Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten soll zum Beispiel ab dem 1. Januar 2016 um im Schnitt 25 Prozent gesenkt und die Dämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent verbessert werden. "Wer in der nächsten Zeit bauen möchte, sollte schon jetzt sein Haus gemäß den neuen Standards planen, um hohe Nachrüstungskosten zu vermeiden", empfiehlt Ursula Franzke.
"Zudem wird der Energieausweis immer wichtiger, und auch in dieser Hinsicht wurde die EnEV novelliert", so die erfahrene Expertin. Immobilienverkäufer und -vermieter müssen das Dokument ab dem 1. Mai 2014 potentiellen Mietern und Käufern bei Besichtigungsterminen ungefragt vorzeigen, zum Beispiel in Form eines gut erkennbaren Aushangs. Wer gegen die Vorschrift handelt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro, so Ursula Franzke. Wird ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen, muss diesem entweder eine Kopie oder das Original des Ausweises beigefügt werden.
Gewisse Kennwerte wie das Baujahr, der Energiebedarf und die Art des Ausweises müssen mit dem Inkrafttreten der neuen EnEV auch in gewerblichen Immobilienanzeigen angegeben werden, weiß die professionelle Maklerin. Sie berät Kunden detailliert zu den neuen Bestimmungen, analysiert den Energiebedarf von Gebäuden und stellt einen Energieausweis aus. Für eine erfolgreiche Vermarktung von Immobilien sorgt ihr umfassendes Servicekonzept, das neben der Erstellung von attraktiven Exposés gemäß den neuen Richtlinien auch die Veröffentlichung des Angebots in über 100 Online-Immobilienbörsen, ausdrucksstarke Verkaufsschilder, virtuelle Rundgänge und zahlreiche weitere Leistungen umfasst.
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Weitere Informationen
Falc Immobilien, Frau Ursula Franzke
Neckarsulmer Str. 9, 74076 Heilbronn, Deutschland
Tel.: 0800 - 646 0 646; http://www.falcimmo.de
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Autor der Pressemeldung "EnEV 2014: Das kommt auf Hausbesitzer, Bauherren und Vermieter zu" ist Falc Immobilien, vertreten durch Ursula Franzke.