31.03.2014 15:19 Uhr in Gesellschaft & Familie von BCG BRD Dachverband
Conterganopfer geht vor Gericht! Nach 30 Jahren Conterganrente aberkannt!
Kurzfassung: Conterganopfer geht vor Gericht! Nach 30 Jahren Conterganrente aberkannt!30 Jahre lang galt Olaf T. als contergangeschädigt. 30 Jahre lang erhielt er eine Rente von der Conterganstiftung. Plötzlich ...
[BCG BRD Dachverband - 31.03.2014] Conterganopfer geht vor Gericht! Nach 30 Jahren Conterganrente aberkannt!
30 Jahre lang galt Olaf T. als contergangeschädigt. 30 Jahre lang erhielt er eine Rente von der Conterganstiftung. Plötzlich soll alles anders sein. Die Conterganstiftung hat Olaf T. seine Conterganrente aberkannt. Dabei hat Olaf T. bei der Conterganstiftung nur einen Antrag auf Verschlimmerung seiner Conterganbehinderung (Revisionsantrag) gestellt. Wie viele andere Conterganopfer auch wollte er damit eine Höherstufung seiner Rente erreichen. 'Nun verliere ich alles!' sagt Olaf T. Interessant daran ist, dass Olaf T. in den letzten Jahren bereits mehrfach Revisionsanträge bei der Stiftung gestellt hat. Seine Conterganschädigung wurde aber dabei bisher von der Stiftung nicht in Zweifel gezogen. Denn vor 30 Jahren galt Olaf T. bei den medizinischen Gutachtern der Stiftung schon als Zweifelsfall.
Aber die Stiftung hat damals Olaf T. als Conterganfall anerkannt. 'Herr Olaf T. durfte auf seine Rentenzahlung auch für die Zukunft vertrauen, da auch zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Tatsachen vorliegen, die eine Entziehung der Rente für die Zukunft rechtfertigen würden.' sagt Rechtsanwältin Buder-Heckert vom VdK Hessen-Thüringen. 'Das alles kann jedem von uns passieren! Daher verlangen wir von der Stiftung oder der Bundesregierung eine einklagbare Garantie, dass eine einmal anerkannte Conterganrente nicht wieder aberkannt werden kann!' sagt Andreas Meyer, 1. Vorsitzender des BCG. Meyer setzt sich für Verbesserungen des Stiftungsgesetzes ein. Das Gerichtsverfahren findet statt am 8.4.2014 um 10:00 Uhr im Verwaltungsgericht Köln in Saal 1 (Erdgeschoß), Appellhofplatz, 50667 Köln (Eingang Burgmauer).
Lesen Sie in dieser Sache auch den offenen Brief des BCG an die Politik unter folgendem Link: http://www.gruenenthal-opfer.de/Offener_Brief_an_Politik_f_Olaf_T_27_03_2014
BCG - Bund Contergangeschädigterund Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Telefon : 0221 / 9505101
Fax: 0221 / 9505102
Mobil: 0172 / 2905974
Karin Buder-Heckert
Rechtsanwältin
Sozialverband VdK Hessen-Thüringen
Bezirksgeschäftsstelle Marburg
Leopold-Lucas-Straße 73
35037 Marburg
Telefon: 06421/23469
Telefax: 06421/14117
Mail: bgst.marburg@vdk.de
Internet: www.vdk.de/hessen-thüringen
VdK Internet TV: www.vdktv.de
30 Jahre lang galt Olaf T. als contergangeschädigt. 30 Jahre lang erhielt er eine Rente von der Conterganstiftung. Plötzlich soll alles anders sein. Die Conterganstiftung hat Olaf T. seine Conterganrente aberkannt. Dabei hat Olaf T. bei der Conterganstiftung nur einen Antrag auf Verschlimmerung seiner Conterganbehinderung (Revisionsantrag) gestellt. Wie viele andere Conterganopfer auch wollte er damit eine Höherstufung seiner Rente erreichen. 'Nun verliere ich alles!' sagt Olaf T. Interessant daran ist, dass Olaf T. in den letzten Jahren bereits mehrfach Revisionsanträge bei der Stiftung gestellt hat. Seine Conterganschädigung wurde aber dabei bisher von der Stiftung nicht in Zweifel gezogen. Denn vor 30 Jahren galt Olaf T. bei den medizinischen Gutachtern der Stiftung schon als Zweifelsfall.
Aber die Stiftung hat damals Olaf T. als Conterganfall anerkannt. 'Herr Olaf T. durfte auf seine Rentenzahlung auch für die Zukunft vertrauen, da auch zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Tatsachen vorliegen, die eine Entziehung der Rente für die Zukunft rechtfertigen würden.' sagt Rechtsanwältin Buder-Heckert vom VdK Hessen-Thüringen. 'Das alles kann jedem von uns passieren! Daher verlangen wir von der Stiftung oder der Bundesregierung eine einklagbare Garantie, dass eine einmal anerkannte Conterganrente nicht wieder aberkannt werden kann!' sagt Andreas Meyer, 1. Vorsitzender des BCG. Meyer setzt sich für Verbesserungen des Stiftungsgesetzes ein. Das Gerichtsverfahren findet statt am 8.4.2014 um 10:00 Uhr im Verwaltungsgericht Köln in Saal 1 (Erdgeschoß), Appellhofplatz, 50667 Köln (Eingang Burgmauer).
Lesen Sie in dieser Sache auch den offenen Brief des BCG an die Politik unter folgendem Link: http://www.gruenenthal-opfer.de/Offener_Brief_an_Politik_f_Olaf_T_27_03_2014
BCG - Bund Contergangeschädigterund Grünenthalopfer e.V.
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Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
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Karin Buder-Heckert
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