31.03.2014 15:19 Uhr in Gesellschaft & Familie von BCG BRD Dachverband

Conterganopfer geht vor Gericht! Nach 30 Jahren Conterganrente aberkannt!

Kurzfassung: Conterganopfer geht vor Gericht! Nach 30 Jahren Conterganrente aberkannt!30 Jahre lang galt Olaf T. als contergangeschädigt. 30 Jahre lang erhielt er eine Rente von der Conterganstiftung. Plötzlich ...
[BCG BRD Dachverband - 31.03.2014] Conterganopfer geht vor Gericht! Nach 30 Jahren Conterganrente aberkannt!

30 Jahre lang galt Olaf T. als contergangeschädigt. 30 Jahre lang erhielt er eine Rente von der Conterganstiftung. Plötzlich soll alles anders sein. Die Conterganstiftung hat Olaf T. seine Conterganrente aberkannt. Dabei hat Olaf T. bei der Conterganstiftung nur einen Antrag auf Verschlimmerung seiner Conterganbehinderung (Revisionsantrag) gestellt. Wie viele andere Conterganopfer auch wollte er damit eine Höherstufung seiner Rente erreichen. 'Nun verliere ich alles!' sagt Olaf T. Interessant daran ist, dass Olaf T. in den letzten Jahren bereits mehrfach Revisionsanträge bei der Stiftung gestellt hat. Seine Conterganschädigung wurde aber dabei bisher von der Stiftung nicht in Zweifel gezogen. Denn vor 30 Jahren galt Olaf T. bei den medizinischen Gutachtern der Stiftung schon als Zweifelsfall.
Aber die Stiftung hat damals Olaf T. als Conterganfall anerkannt. 'Herr Olaf T. durfte auf seine Rentenzahlung auch für die Zukunft vertrauen, da auch zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Tatsachen vorliegen, die eine Entziehung der Rente für die Zukunft rechtfertigen würden.' sagt Rechtsanwältin Buder-Heckert vom VdK Hessen-Thüringen. 'Das alles kann jedem von uns passieren! Daher verlangen wir von der Stiftung oder der Bundesregierung eine einklagbare Garantie, dass eine einmal anerkannte Conterganrente nicht wieder aberkannt werden kann!' sagt Andreas Meyer, 1. Vorsitzender des BCG. Meyer setzt sich für Verbesserungen des Stiftungsgesetzes ein. Das Gerichtsverfahren findet statt am 8.4.2014 um 10:00 Uhr im Verwaltungsgericht Köln in Saal 1 (Erdgeschoß), Appellhofplatz, 50667 Köln (Eingang Burgmauer).
Lesen Sie in dieser Sache auch den offenen Brief des BCG an die Politik unter folgendem Link: http://www.gruenenthal-opfer.de/Offener_Brief_an_Politik_f_Olaf_T_27_03_2014

BCG - Bund Contergangeschädigterund Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
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Mobil: 0172 / 2905974
Karin Buder-Heckert
Rechtsanwältin
Sozialverband VdK Hessen-Thüringen
Bezirksgeschäftsstelle Marburg
Leopold-Lucas-Straße 73
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Weitere Informationen
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Der BCG ist eine Bundesorganisation für Contergangeschädigte, die frei und unabhängig von der Einflussnahme seitens der Conterganherstellerfirma Grünenthal GmbH und deren Handlangern die Interessen der Conterganopfer bundesweit vertritt. Dringlichstes Ziel des BCG ist es, den contergangeschädigten Betroffenen ein selbstbestimmtes und emanzipiertes Leben in Menschsein und Würde zu erhalten und ermöglichen. Daher setzt sich der BCG mit medienwirksamen Maßnahmen dafür ein, dass die Firma Grünenthal GmbH alle Schäden mit samt ihren Folgewirkungen für die Lebenssituation der Contergangeschädigten ersetzt. Der BCG leistet zudem individuelle Hilfe zur Selbsthilfe bei allen pädagogischen, psychologischen, medizinischen, alters- sowie pflegebedingten, sozialen und beruflichen Belangen der vertretenen Betroffenen zur Rehabilitation, Integration und gleichberechtigten Teilhabe an und in der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit. Der BCG ist Ansprechpartner für die Medien, die Bundesregierung, die dafür zuständigen Ministerien, Verwaltungen und Behörden zu allen Themen rund um den Wirkstoff Thalidomid. Der BCG nimmt zu allen Themen rund um den Wirkstoff Thalidomid öffentlich Stellung. Ein weiteres Thema des BCG ist von Hause aus die Korruption in all ihren gesellschaftlichen Facetten, weil der bisherige Ausgang des Conterganskandals nicht ohne das Vorhandensein von Korruption zu erklären ist. Der BCG betrachtet die Korruption als sozialschädlichste Geißel jeder Gesellschaftsordnung, weil sie die individuelle Freiheit und Unversehrtheit des Einzelnen sowie die demokratischen und sozialstaatlichen Strukturen eines jeden Gemeinwesens zerstört. Der BCG möchte daher auch zwischen den Sozialverbänden und solchen Organisationen, die sich der Offenlegung und Ächtung der Korruption angenommen haben, eine Schnittstelle bilden, in der ein Zusammenhang aufgezeigt wird zwischen der in einer Wohlstandsgesellschaft eigentlich unnötigen sozialen Bedürftigkeit und der Korruption als deren wirkliche soziale Ursache.
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