01.04.2014 12:20 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
DJV gegen Gedankenspiele zu eingeschränktem Streikrecht
Kurzfassung: DJV gegen Gedankenspiele zu eingeschränktem StreikrechtDer Deutsche Journalisten-Verband hat Gedankenspielen in Teilen der Politik über eine weiter gehende Einschränkung des Streikrechts eine Absag ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 01.04.2014] DJV gegen Gedankenspiele zu eingeschränktem Streikrecht
Der Deutsche Journalisten-Verband hat Gedankenspielen in Teilen der Politik über eine weiter gehende Einschränkung des Streikrechts eine Absage erteilt. "Es gehört zum Katalog der Grundrechte, dass Beschäftigte zur Durchsetzung ihrer Berufsinteressen zum Mittel des Arbeitskampfes greifen dürfen", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Das steht nicht zur Disposition, auch wenn den betroffenen Unternehmen durch Streiks Einnahmeausfälle ins Haus stehen." Der DJV-Vorsitzende reagierte damit auf eine Forderung des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Arnold Vaatz nach einer Gesetzesänderung beim Streikrecht. Vor dem Hintergrund des Pilotenstreiks bei der Lufthansa hatte sich Vaatz gegenüber der Rheinischen Post dementsprechend geäußert. In Tarifkonflikten müssten die Verhältnismäßigkeit und die Chancengleichheit gewahrt werden, forderte der CDU-Politiker.
Der DJV-Vorsitzende nannte den Vorstoß "unsinnig und schädlich für den sozialen Frieden in unserem Land". Dass sich Arbeitskämpfe auf die Wirtschaftszahlen der betroffenen Unternehmen auswirkten, liege in der Natur der Sache. "Es ist unsere Aufgabe, für unsere Mitglieder faire Konditionen zu erstreiten. Das geht nicht immer nur am Verhandlungstisch." Im Rahmen der geltenden Gesetze beachteten die Gewerkschaften die Verhältnismäßigkeit von Streiks. "Da brauchen wir keinen Nachhilfeunterricht von selbsternannten Streikexperten."
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Der Deutsche Journalisten-Verband hat Gedankenspielen in Teilen der Politik über eine weiter gehende Einschränkung des Streikrechts eine Absage erteilt. "Es gehört zum Katalog der Grundrechte, dass Beschäftigte zur Durchsetzung ihrer Berufsinteressen zum Mittel des Arbeitskampfes greifen dürfen", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Das steht nicht zur Disposition, auch wenn den betroffenen Unternehmen durch Streiks Einnahmeausfälle ins Haus stehen." Der DJV-Vorsitzende reagierte damit auf eine Forderung des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Arnold Vaatz nach einer Gesetzesänderung beim Streikrecht. Vor dem Hintergrund des Pilotenstreiks bei der Lufthansa hatte sich Vaatz gegenüber der Rheinischen Post dementsprechend geäußert. In Tarifkonflikten müssten die Verhältnismäßigkeit und die Chancengleichheit gewahrt werden, forderte der CDU-Politiker.
Der DJV-Vorsitzende nannte den Vorstoß "unsinnig und schädlich für den sozialen Frieden in unserem Land". Dass sich Arbeitskämpfe auf die Wirtschaftszahlen der betroffenen Unternehmen auswirkten, liege in der Natur der Sache. "Es ist unsere Aufgabe, für unsere Mitglieder faire Konditionen zu erstreiten. Das geht nicht immer nur am Verhandlungstisch." Im Rahmen der geltenden Gesetze beachteten die Gewerkschaften die Verhältnismäßigkeit von Streiks. "Da brauchen wir keinen Nachhilfeunterricht von selbsternannten Streikexperten."
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