01.04.2014 12:06 Uhr in Gesellschaft & Familie von Amnesty International
Staaten verzögern internationale Rüstungsexportkontrolle
Kurzfassung: Staaten verzögern internationale RüstungsexportkontrolleEin jahr nach dem UN-Beschluss über einen internationalen Waffenhandelsvertrag fordert Amnesty International eine schnelle UmsetzungMorgen jà ...
[Amnesty International - 01.04.2014] Staaten verzögern internationale Rüstungsexportkontrolle
Ein jahr nach dem UN-Beschluss über einen internationalen Waffenhandelsvertrag fordert Amnesty International eine schnelle Umsetzung
Morgen jährt sich zum ersten Mal die Verabschiedung des internationalen Waffenhandelsvertrags (ATT) durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen. "Dieser Vertrag kann ein wichtiges Mittel der internationalen Gemeinschaft sein, um unverantwortliche Waffenexporte zu stoppen und so Menschenrechte zu schützen", sagt Mathias John, Rüstungsexperte von Amnesty International in Deutschland. "Allerdings müssen den Worten nun auch Taten folgen. Zunächst müssen schnell weitere Staaten den Vertrag ratifizieren, um die Zahl von 50 Staaten zu erreichen, die notwendig sind, damit der Vertrag in Kraft tritt."
Mit der angekündigten Hinterlegung der Ratifikationsurkunden von 17 EU-Staaten - darunter Deutschland - und El Salvador morgen in New York rückt dieses Ziel mit dann insgesamt 31 Ratifizierungen näher. "Zu viele Staaten haben den Vertrag bisher nur unterzeichnet, aber nicht ratifiziert - hier besteht dringender Handlungsbedarf", sagt John. "Außerdem haben 43 Staaten noch nicht einmal unterzeichnet, obwohl sie im vergangenen Jahr für den Vertrag gestimmt hatten."
Deutschland hat angekündigt, den Vertrag vor seinem Inkrafttreten vorläufig anzuwenden. "Wir begrüßen diese vorgezogene Anwendung des Vertrags durch die Bundesregierung, dies ist ein wichtiges Beispiel für immer noch rund 90 Staaten, die den Vertrag trotz Unterschrift nicht ratifiziert haben. Nun gilt es aber auch, die Menschenrechtsklausel des Waffenhandelsvertrags konsequent auf deutsche Rüstungsexporte anzuwenden", fordert John.
Deutsche Rüstungsexportgenehmigungen berücksichtigen nach Auffassung von Amnesty häufig zu wenig das Risiko für die Menschenrechte. "Wir haben in vielen Fällen Zweifel, dass die bisherige deutsche Praxis mit der Menschenrechtsklausel des Waffenhandelsvertrags vereinbar ist", sagt John. "Auch deshalb brauchen wir mehr Transparenz über Deutschlands Rüstungsexporte und deren Verwendung." Amnesty fordert die Bundesregierung auf, die Menschenrechtsklausel gesetzlich zu verankern, Endverbleib und Endnutzung genehmigter Rüstungstransfers wirksam zu kontrollieren und ihr Berichtswesen nachhaltig zu verbessern.
Für weitere Informationen und bei Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.
Kontakt:
AMNESTY INTERNATIONAL
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Pressestelle. Zinnowitzer Straße 8. 10115 Berlin
T: +49 30 420248-306 . F: +49 30 420248-330
mailto:presse@amnesty.de
Ein jahr nach dem UN-Beschluss über einen internationalen Waffenhandelsvertrag fordert Amnesty International eine schnelle Umsetzung
Morgen jährt sich zum ersten Mal die Verabschiedung des internationalen Waffenhandelsvertrags (ATT) durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen. "Dieser Vertrag kann ein wichtiges Mittel der internationalen Gemeinschaft sein, um unverantwortliche Waffenexporte zu stoppen und so Menschenrechte zu schützen", sagt Mathias John, Rüstungsexperte von Amnesty International in Deutschland. "Allerdings müssen den Worten nun auch Taten folgen. Zunächst müssen schnell weitere Staaten den Vertrag ratifizieren, um die Zahl von 50 Staaten zu erreichen, die notwendig sind, damit der Vertrag in Kraft tritt."
Mit der angekündigten Hinterlegung der Ratifikationsurkunden von 17 EU-Staaten - darunter Deutschland - und El Salvador morgen in New York rückt dieses Ziel mit dann insgesamt 31 Ratifizierungen näher. "Zu viele Staaten haben den Vertrag bisher nur unterzeichnet, aber nicht ratifiziert - hier besteht dringender Handlungsbedarf", sagt John. "Außerdem haben 43 Staaten noch nicht einmal unterzeichnet, obwohl sie im vergangenen Jahr für den Vertrag gestimmt hatten."
Deutschland hat angekündigt, den Vertrag vor seinem Inkrafttreten vorläufig anzuwenden. "Wir begrüßen diese vorgezogene Anwendung des Vertrags durch die Bundesregierung, dies ist ein wichtiges Beispiel für immer noch rund 90 Staaten, die den Vertrag trotz Unterschrift nicht ratifiziert haben. Nun gilt es aber auch, die Menschenrechtsklausel des Waffenhandelsvertrags konsequent auf deutsche Rüstungsexporte anzuwenden", fordert John.
Deutsche Rüstungsexportgenehmigungen berücksichtigen nach Auffassung von Amnesty häufig zu wenig das Risiko für die Menschenrechte. "Wir haben in vielen Fällen Zweifel, dass die bisherige deutsche Praxis mit der Menschenrechtsklausel des Waffenhandelsvertrags vereinbar ist", sagt John. "Auch deshalb brauchen wir mehr Transparenz über Deutschlands Rüstungsexporte und deren Verwendung." Amnesty fordert die Bundesregierung auf, die Menschenrechtsklausel gesetzlich zu verankern, Endverbleib und Endnutzung genehmigter Rüstungstransfers wirksam zu kontrollieren und ihr Berichtswesen nachhaltig zu verbessern.
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