02.04.2014 10:25 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Arbeitnehmer haben nur dann einen Anspruch auf Vergütung von Überstunden, wenn der Arbeitgeber von diesen weiß und sie schlüssig sind.
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Autor der Pressemeldung "Keine Bezahlung von Mehrarbeit bei Nichtwissen des Arbeitgebers - Arbeitsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.