02.04.2014 11:21 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Fußball-WM 2014: Bundesumweltministerin Hendricks ermöglicht "Public Viewing
Kurzfassung: Fußball-WM 2014: Bundesumweltministerin Hendricks ermöglicht "Public Viewing"Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 wird es trotz der späten Anstoßzeiten die Möglichkeit geben, die Spiele auf Gr ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) - 02.04.2014] Fußball-WM 2014: Bundesumweltministerin Hendricks ermöglicht "Public Viewing"
Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 wird es trotz der späten Anstoßzeiten die Möglichkeit geben, die Spiele auf Großleinwänden unter freiem Himmel zu verfolgen. Das Bundeskabinett beschloss heute eine vom Bundesumweltmi-nisterium vorgelegte Verordnung, die für die Zeit der Weltmeisterschaft Aus-nahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln vorsieht.
"Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-Weltmeisterschaft einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt. Darum haben wir jetzt eine Verordnung vorgelegt, die das sogenannte Public Viewing ermöglicht und gleichzeitig einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner vorsieht. Über die Genehmigung in jedem konkreten Fall müssen die Kommunen entscheiden", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.
Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die in der Regel geltenden Lärmschutzstandards aufgrund der späten Anstoßzeiten an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die Verordnung erweitert nun den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen sie im Einzelfall abwägen, zwischen dem her-ausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Hierbei werden etwa das Publikumsinteresse und die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf, die Abstände zu Wohnbebauung und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen zu berücksichtigen sein.
Die Bundesregierung folgt damit einer Bitte der Länder und des Deutschen Städtetags. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006 und 2010 und bei der Europameisterschaft 2008 hatte es ver-gleichbare Verordnungen gegeben.
Den Verordnungstext finden Sie unter www.bmub.bund.de/N50735
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0
Telefax: 030 18 305-2044
Mail: service@bmu.bund.de
Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 wird es trotz der späten Anstoßzeiten die Möglichkeit geben, die Spiele auf Großleinwänden unter freiem Himmel zu verfolgen. Das Bundeskabinett beschloss heute eine vom Bundesumweltmi-nisterium vorgelegte Verordnung, die für die Zeit der Weltmeisterschaft Aus-nahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln vorsieht.
"Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-Weltmeisterschaft einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt. Darum haben wir jetzt eine Verordnung vorgelegt, die das sogenannte Public Viewing ermöglicht und gleichzeitig einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner vorsieht. Über die Genehmigung in jedem konkreten Fall müssen die Kommunen entscheiden", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.
Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die in der Regel geltenden Lärmschutzstandards aufgrund der späten Anstoßzeiten an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die Verordnung erweitert nun den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen sie im Einzelfall abwägen, zwischen dem her-ausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Hierbei werden etwa das Publikumsinteresse und die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf, die Abstände zu Wohnbebauung und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen zu berücksichtigen sein.
Die Bundesregierung folgt damit einer Bitte der Länder und des Deutschen Städtetags. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006 und 2010 und bei der Europameisterschaft 2008 hatte es ver-gleichbare Verordnungen gegeben.
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, 10117 Berlin, Deutschland
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