02.04.2014 11:14 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Gleitender Übergang beim Mindestlohn für Saisonarbeitnehmer
Kurzfassung: Gleitender Übergang beim Mindestlohn für SaisonarbeitnehmerDas Bundeskabinett hat am Mittwoch das Tarifautonomiestärkungsgesetz beschlossen. Nach intensiven Verhandlungen ist es gelungen, auch für ...
[Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) - 02.04.2014] Gleitender Übergang beim Mindestlohn für Saisonarbeitnehmer
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Tarifautonomiestärkungsgesetz beschlossen. Nach intensiven Verhandlungen ist es gelungen, auch für die Landwirtschaft und insbesondere die in der Landwirtschaft beschäftigten Saisonarbeitnehmer gangbare Wege aufzuzeigen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt würdigte die erreichte Lösung: "Wir haben einen Kompromiss im Gesetzentwurf gefunden, der im Interesse der Landwirtschaft und der Saisonarbeiter ist. Ich bin sehr froh, dass die besonderen Anpassungsprobleme für die landwirtschaftlichen Betriebe von allen Beteiligten gesehen wurden und jetzt berücksichtigt worden sind." Man werde die Tarifvertragsparteien dabei unterstützen, die Voraussetzungen für eine gleitende Anpassung an den allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro je Zeitstunde bis zum 1. Januar 2017 zu schaffen.
Schmidt hob hervor, dass Wettbewerbsverzerrungen und eine Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen ins Ausland in der Landwirtschaft nur durch den vereinbarten gleitenden Übergang bei der Einführung des Mindestlohns zu vermeiden seien. "Mit einer solchen Branchenlösung kann auch die Landwirtschaft, die durch Saisonarbeit besonders geprägt wird, mit Beginn des Jahres 2017 am allgemeinen Mindestlohn teilnehmen."
Jetzt liege es an den Tarifvertragsparteien, zügig Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, die eröffneten Möglichkeiten eines gleitenden Übergangs auch zu nutzen. "Hierbei sichere ich den Tarifvertragsparteien gerne meine Unterstützung zu", so Schmidt heute in Berlin.
Geklärt wurden auch die offenen Fragen bei der Entlohnung. Die Vereinbarung von Stücklöhnen und Akkordlöhnen bleibe auch nach Einführung des Mindestlohns zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden erreicht wird. "Dies ist ein wichtiges Signal für unsere Landwirte mit Sonderkulturbetrieben und für den Erhalt der Produktion in Deutschland", so Schmidts Fazit der Auswirkungen des heute beschlossenen Gesetzes.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telefon: +49 22899 529-0
Telefax: +49 22899 529-3179
Mail: poststelle@bmel.bund.de
URL: http://www.bmel.de
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Tarifautonomiestärkungsgesetz beschlossen. Nach intensiven Verhandlungen ist es gelungen, auch für die Landwirtschaft und insbesondere die in der Landwirtschaft beschäftigten Saisonarbeitnehmer gangbare Wege aufzuzeigen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt würdigte die erreichte Lösung: "Wir haben einen Kompromiss im Gesetzentwurf gefunden, der im Interesse der Landwirtschaft und der Saisonarbeiter ist. Ich bin sehr froh, dass die besonderen Anpassungsprobleme für die landwirtschaftlichen Betriebe von allen Beteiligten gesehen wurden und jetzt berücksichtigt worden sind." Man werde die Tarifvertragsparteien dabei unterstützen, die Voraussetzungen für eine gleitende Anpassung an den allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro je Zeitstunde bis zum 1. Januar 2017 zu schaffen.
Schmidt hob hervor, dass Wettbewerbsverzerrungen und eine Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen ins Ausland in der Landwirtschaft nur durch den vereinbarten gleitenden Übergang bei der Einführung des Mindestlohns zu vermeiden seien. "Mit einer solchen Branchenlösung kann auch die Landwirtschaft, die durch Saisonarbeit besonders geprägt wird, mit Beginn des Jahres 2017 am allgemeinen Mindestlohn teilnehmen."
Jetzt liege es an den Tarifvertragsparteien, zügig Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, die eröffneten Möglichkeiten eines gleitenden Übergangs auch zu nutzen. "Hierbei sichere ich den Tarifvertragsparteien gerne meine Unterstützung zu", so Schmidt heute in Berlin.
Geklärt wurden auch die offenen Fragen bei der Entlohnung. Die Vereinbarung von Stücklöhnen und Akkordlöhnen bleibe auch nach Einführung des Mindestlohns zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden erreicht wird. "Dies ist ein wichtiges Signal für unsere Landwirte mit Sonderkulturbetrieben und für den Erhalt der Produktion in Deutschland", so Schmidts Fazit der Auswirkungen des heute beschlossenen Gesetzes.
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, 53123 Bonn, Deutschland
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