02.04.2014 14:06 Uhr in Energie & Umwelt von World Wide Fund For Nature (WWF)
Rabattaktion für Industrie geht weiter
Kurzfassung: Rabattaktion für Industrie geht weiterBund-Länder Kompromiss lässt wesentliche Baustellen außer Acht Anlässlich des gestrigen Energiegipfels von Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Länd ...
[World Wide Fund For Nature (WWF) - 02.04.2014] Rabattaktion für Industrie geht weiter
Bund-Länder Kompromiss lässt wesentliche Baustellen außer Acht
Anlässlich des gestrigen Energiegipfels von Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Ländern zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes merkt der WWF kritisch an, dass die Intervention der Länderchefs zwar für einige wichtige Verbesserungen gesorgt hat, zentrale Mängel jedoch nicht behoben worden seien. "Das Problem der Industrierabatte als Preistreiber der Ökostromumlage bleibt weiter unangetastet. Mit falschen Subventionen gefährdet die Bundesregierung die Akzeptanz des EEG," sagt Regine Günther, Leiterin des Fachbereichs Klima und Energie beim WWF Deutschland.
Eine entscheidende Änderung zu den bisherigen Entwürfen ist, dass bei Windkraftanlagen das sogenannte Repowering nicht die vorgesehenen Ausbaugrenzen angerechnet werden soll. Damit wird der Ersatz alter Windräder durch leistungsstärkere neue Technik nicht in die geplante Begrenzung von jährlich durchschnittlich 2500 Megawatt Windkraftausbau an Land eingerechnet. Dies begrüßt der WWF. Beim Thema Biomasse bleibt der Ausbau von Neuanlagen auf 100 MW jährlich begrenzt, es wird jedoch ein Zubau von Leistung für Bestandsanlagen gestattet, so fern dieser zur Flexibilisierung der Anlage beiträgt. Damit eröffnet sich Biogasproduzenten eine "letzte Chance" für eine ökologische Entwicklung der Branche durch eine Umstellung auf eine nachhaltigere Substratbasis und eine bedarfsgerechte Stromeinspeisung.
Schwachpunkt bleibt für den WWF das Thema der Industrierabatte. Im Jahr 2014 werden laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle rund 2.100 Unternehmen weitgehend von der Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien befreit. Das sind rund 400 Unternehmen mehr als im Vorjahr, darunter Fleisch- und Wurstbetriebe und Schokofabriken. Wirtschaftsminister Gabriel hat aller Voraussicht nach bei der EU-Kommission auch für die Zukunft Ausnahmen für 65 Branchen erwirkt. Dies ist laut WWF nicht zielführend. Der Umweltverband schlägt für die Befreiung von der EEG-Umlage Strompreiskompensationsliste des europäischen Emissionshandelssystems als Grundlage vor. Denn sie umfasst lediglich 15 Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen.
Doch die Industrierabatte gehen darüber hinaus. Der in industrieeigenen Kraftwerken für den Eigenverbrauch produzierte Strom ist ebenfalls weitgehend von der Umlage zur Finanzierung der erneuerbaren Energien ausgenommen, die nahezu komplette Befreiung von Zahlungen zu Stromsteuer, Konzessionsabgaben und Netzentgelten lassen die monetären Vorteile auf mehrere Milliarden Euro für die Industrie anwachsen. "Damit zahlen weiterhin die nicht-privilegierten Verbraucher für die große Industrie. Eine Bundesregierung, die auf Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich setzt, darf das nicht dulden", so Günther. Der nun vorliegende Gesetzentwurf sollen am 8. April im Kabinett verabschiedet werden.
World Wide Fund For Nature (WWF)
Reinhardtstr. 14
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 311777-0
Telefax: 030 311777-199
Mail: info(at)wwf.de
URL: http://www.WWF.de
Bund-Länder Kompromiss lässt wesentliche Baustellen außer Acht
Anlässlich des gestrigen Energiegipfels von Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Ländern zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes merkt der WWF kritisch an, dass die Intervention der Länderchefs zwar für einige wichtige Verbesserungen gesorgt hat, zentrale Mängel jedoch nicht behoben worden seien. "Das Problem der Industrierabatte als Preistreiber der Ökostromumlage bleibt weiter unangetastet. Mit falschen Subventionen gefährdet die Bundesregierung die Akzeptanz des EEG," sagt Regine Günther, Leiterin des Fachbereichs Klima und Energie beim WWF Deutschland.
Eine entscheidende Änderung zu den bisherigen Entwürfen ist, dass bei Windkraftanlagen das sogenannte Repowering nicht die vorgesehenen Ausbaugrenzen angerechnet werden soll. Damit wird der Ersatz alter Windräder durch leistungsstärkere neue Technik nicht in die geplante Begrenzung von jährlich durchschnittlich 2500 Megawatt Windkraftausbau an Land eingerechnet. Dies begrüßt der WWF. Beim Thema Biomasse bleibt der Ausbau von Neuanlagen auf 100 MW jährlich begrenzt, es wird jedoch ein Zubau von Leistung für Bestandsanlagen gestattet, so fern dieser zur Flexibilisierung der Anlage beiträgt. Damit eröffnet sich Biogasproduzenten eine "letzte Chance" für eine ökologische Entwicklung der Branche durch eine Umstellung auf eine nachhaltigere Substratbasis und eine bedarfsgerechte Stromeinspeisung.
Schwachpunkt bleibt für den WWF das Thema der Industrierabatte. Im Jahr 2014 werden laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle rund 2.100 Unternehmen weitgehend von der Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien befreit. Das sind rund 400 Unternehmen mehr als im Vorjahr, darunter Fleisch- und Wurstbetriebe und Schokofabriken. Wirtschaftsminister Gabriel hat aller Voraussicht nach bei der EU-Kommission auch für die Zukunft Ausnahmen für 65 Branchen erwirkt. Dies ist laut WWF nicht zielführend. Der Umweltverband schlägt für die Befreiung von der EEG-Umlage Strompreiskompensationsliste des europäischen Emissionshandelssystems als Grundlage vor. Denn sie umfasst lediglich 15 Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen.
Doch die Industrierabatte gehen darüber hinaus. Der in industrieeigenen Kraftwerken für den Eigenverbrauch produzierte Strom ist ebenfalls weitgehend von der Umlage zur Finanzierung der erneuerbaren Energien ausgenommen, die nahezu komplette Befreiung von Zahlungen zu Stromsteuer, Konzessionsabgaben und Netzentgelten lassen die monetären Vorteile auf mehrere Milliarden Euro für die Industrie anwachsen. "Damit zahlen weiterhin die nicht-privilegierten Verbraucher für die große Industrie. Eine Bundesregierung, die auf Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich setzt, darf das nicht dulden", so Günther. Der nun vorliegende Gesetzentwurf sollen am 8. April im Kabinett verabschiedet werden.
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