Neue Vorschriften für Immobilienverkäufer und -vermieter

Michael Conrad von Günster Immobilien zur erweiterten Energieeinsparverordnung ab 1. Mai 2014
Kurzfassung: Nur noch wenige Wochen, dann tritt am 1. Mai die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Für Immobilienverkäufer und -vermieter rückt mit den verschärften Richtlinien der Energiesparausweis dann noch stärker in den Fokus. Dipl.-Ing. Michael Conrad, Geschäftsführer der Günster Immobilien GmbH & Co. KG kennt die geänderten Anforderungen und die Konsequenzen, die bei Nichteinhaltung entstehen können.
[Günster Immobilien GmbH & Co.KG - 03.04.2014] Nur noch wenige Wochen, dann tritt am 1. Mai die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Für Immobilienverkäufer und -vermieter rückt mit den verschärften Richtlinien der Energiesparausweis dann noch stärker in den Fokus. Dipl.-Ing. Michael Conrad, Geschäftsführer der Günster Immobilien GmbH & Co. KG kennt die geänderten Anforderungen und die Konsequenzen, die bei Nichteinhaltung entstehen können.

"Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, darf dies ab 1. Mai nur noch mit Energieausweis", so der erfahrene Immobilienexperte. "Schon in den Immobilienanzeigen ist die Nennung der energetischen Kennwerte und der Energieeffizienzklasse dann Pflicht." Wer hier nachlässig ist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Wenn der Energieausweis vor dem Inkrafttreten der EnEV 2014 erstellt wurde und noch gültig ist, muss die Energieeffizienzklasse nicht in der Anzeige eingetragen werden. "Allerdings auch nur, bis aufgrund des Ablaufdatums ein neuer Ausweis nach neuem Recht erstellt wird", warnt Michael Conrad.

Noch mehr Bedeutung erhält der Energieausweis auch bei Besichtigungen. Ab dem Stichtag 1. Mai muss er Kauf- und Mietinteressenten unaufgefordert bereits bei der Ortsbesichtigung vorgelegt und beim Vertragsabschluss als Kopie oder Original beigefügt werden.

Wechselt ein Haus den Eigentümer, sollte dieser schon im Vorfeld den Heizkessel untersuchen. "Ab dem 1. Mai 2014 müssen Eigentümer die Heizkessel, die vor 1985 installiert wurden oder älter als 30 Jahre sind, austauschen", weiß Immobilienprofi Michael Conrad. Einzige Ausnahmen seien Ein- und Zweifamilienhäuser, die teilweise oder komplett vom Eigentümer genutzt werden, denn dann gälte nach wie vor die EnEV 2002. Doch selbst bei diesen muss im Fall eines Eigentümerwechsels der Austausch des Heizkessels innerhalb von zwei Jahren erfolgen.

Käufer, Verkäufer und Vermieter, die beim Immobiliengeschäft auf Nummer sicher gehen wollen, finden bei der Günster Immobilien GmbH & Co. KG erfahrene Spezialisten. Sie finden nicht nur die passende Immobilie, die den aktuellsten energetischen Anforderungen gerecht wird, sondern unterstützen Verkäufer und Vermieter auch mit umfassenden Leistungen. Von der Wertermittlung über die aufmerksamkeitsstarke Vermarktung mit effizienten Instrumenten, die den Vorschriften entsprechen bis hin zur Koordination von Besichtigungen, der Vertragsgestaltung und vielen weiteren Maßnahmen reicht das umfangreiche Leistungsspektrum der renommierten Bonner Immobilienmakler.

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Günster Immobilien GmbH & Co.KG
Die Günster Immobilien GmbH & Co. KG wurde 1945 als eines der ersten Bonner Maklerunternehmen von Josef Günster gegründet und wird seit 1988 von Michael Conrad geführt. Spezialisiert auf die Vermittlung und Vermietung privater und gewerblicher Immobilien sowie auf die Baulandbeschaffung und Projektentwicklung gehört Günster Immobilien mit ihren Tochterunternehmen zu den führenden Immobilienunternehmen in der Region. Das Unternehmen verfügt über hervorragende Kontakte zu Bonner Behörden, Bund und Firmen der Telekommunikationsbranche und ist als Mitglied des nationalen Immobilienverbands Deutschland (IVD) Teil eines bundesweit verzweigten Kompetenznetzwerkes.
Günster Immobilien GmbH & Co.KG, Herr Michael Conrad
Friedensplatz 9, 53111 Bonn, Deutschland
Tel.: 0228-98204-0; http://www.guenster-immobilien.de
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