08.04.2014 09:48 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Menschenrechtsbeauftragter Strässer: Ausgrenzung von Roma entgegentreten
Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter Strässer: Ausgrenzung von Roma entgegentretenDer Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, erklärte anlässlic ...
[Auswärtiges Amt - 08.04.2014] Menschenrechtsbeauftragter Strässer: Ausgrenzung von Roma entgegentreten
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, erklärte anlässlich des aktuellen Berichts von Amnesty International über rassistische Gewalt gegen Roma in Europa (8. April 2014):
Der aktuelle Bericht von Amnesty International zeigt, dass die Lage der Sinti und Roma in vielen europäischen Ländern auch heute noch Anlass zu großer Sorge gibt. Denn die Folgen gesellschaftlicher und sozialer Ausgrenzung, Diskriminierung und Stigmatisierung sind dramatisch: Die soziale Benachteiligung ist umfassend und führt zu verminderten Chancen auf einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Arbeit, medizinischer Versorgung und Wohnraum.
Es ist unsere gemeinsame Pflicht, der systematischen Ausgrenzung der Roma in vielen Gesellschaften entschlossen entgegenzutreten. Solange EU-Bürger ohne Perspektive von der Mehrheitsgesellschaft ausgeschlossen leben, wird die Europäische Union ihren eigenen Wertemaßstäben nicht gerecht. Dies zu ändern, ist eine gemeinsame Verantwortlichkeit der europäischen Institutionen, aber auch der Mitgliedstaaten.
Hintergrundinformationen:
Amnesty International veröffentlicht am 08. April 2014 den Bericht "We ask for Justice - Europes Failure to Protect Roma from Racist Violence". Die Studie untersucht das erhöhte Risiko der 10-12 Millionen europäischen Roma, Opfer rassistisch motivierter Gewalt zu werden.
Als Reaktion fordert Amnesty International die nationalen Regierungen unter anderem dazu auf, Fälle rassistischer Gewalt gegen Roma zu untersuchen, strikt zu ahnden und insbesondere sicherzustellen, dass die national zuständige Polizei die Minderheitenrechte auch bei einem Vorgehen in informellen Siedlungen beachtet und schützt.
Zudem wird die Europäische Kommission mit der Forderung in die Pflicht genommen, auf die Verhinderung nationaler Diskriminierungen - beispielsweise durch die Durchführung von Vertragsverletzungsverfahren - hinzuwirken.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 03018-17-3402
Mail: presse@diplo.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, erklärte anlässlich des aktuellen Berichts von Amnesty International über rassistische Gewalt gegen Roma in Europa (8. April 2014):
Der aktuelle Bericht von Amnesty International zeigt, dass die Lage der Sinti und Roma in vielen europäischen Ländern auch heute noch Anlass zu großer Sorge gibt. Denn die Folgen gesellschaftlicher und sozialer Ausgrenzung, Diskriminierung und Stigmatisierung sind dramatisch: Die soziale Benachteiligung ist umfassend und führt zu verminderten Chancen auf einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Arbeit, medizinischer Versorgung und Wohnraum.
Es ist unsere gemeinsame Pflicht, der systematischen Ausgrenzung der Roma in vielen Gesellschaften entschlossen entgegenzutreten. Solange EU-Bürger ohne Perspektive von der Mehrheitsgesellschaft ausgeschlossen leben, wird die Europäische Union ihren eigenen Wertemaßstäben nicht gerecht. Dies zu ändern, ist eine gemeinsame Verantwortlichkeit der europäischen Institutionen, aber auch der Mitgliedstaaten.
Hintergrundinformationen:
Amnesty International veröffentlicht am 08. April 2014 den Bericht "We ask for Justice - Europes Failure to Protect Roma from Racist Violence". Die Studie untersucht das erhöhte Risiko der 10-12 Millionen europäischen Roma, Opfer rassistisch motivierter Gewalt zu werden.
Als Reaktion fordert Amnesty International die nationalen Regierungen unter anderem dazu auf, Fälle rassistischer Gewalt gegen Roma zu untersuchen, strikt zu ahnden und insbesondere sicherzustellen, dass die national zuständige Polizei die Minderheitenrechte auch bei einem Vorgehen in informellen Siedlungen beachtet und schützt.
Zudem wird die Europäische Kommission mit der Forderung in die Pflicht genommen, auf die Verhinderung nationaler Diskriminierungen - beispielsweise durch die Durchführung von Vertragsverletzungsverfahren - hinzuwirken.
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