08.04.2014 10:19 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Naturschutzbund Deutschland e.V NABU
NABU: EEG-Reform kostengerecht und naturverträglich gestalten
Kurzfassung: NABU: EEG-Reform kostengerecht und naturverträglich gestaltenTschimpke: Verbraucher und Natur nicht zu Verlierern der Energiewende machenBerlin - Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung d ...
[Naturschutzbund Deutschland e.V NABU - 08.04.2014] NABU: EEG-Reform kostengerecht und naturverträglich gestalten
Tschimpke: Verbraucher und Natur nicht zu Verlierern der Energiewende machen
Berlin - Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung der Reform des Erneuerbaren- Energien- Gesetzes (EEG) fordert der NABU eine gerechtere und fairere Kostenverteilung der EEG-Umlage sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien naturverträglicher zu gestalten. "Verbraucher und Natur dürfen nicht die Verlierer der EEG-Reform und damit zum Verlierer der Energiewende werden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die Befreiung der Industrie von der EEG-Umlage belaste allein die Verbraucher und biete zahlreichen Industriebranchen keinerlei Anreiz, Energie zu sparen. Dabei sei Energieeffizienz auch mit Blick auf die Entwicklungen auf der Krim das Gebot der Stunde.
Aus NABU-Sicht gefährdet der EEG-Entwurf einen kostensenkenden und naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien. "Zwar wird mit der erzielten Einigung zwischen Bund und Ländern das Repowering von Windenergieanlagen an Land zukünftig nicht auf den Ausbaudeckel angerechnet, die Deckelung wird aber auch nicht aufgehoben. Damit wird ausgerechnet die Technologie begrenzt, die neben der Photovoltaik maßgeblich zur Kostendämpfung der EEG-Umlage beitragen soll", so Tschimpke. Allerdings müsse der Entwurf auch eine stärkere Standortdifferenzierung gewährleisten und Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigen. Dies gelte vor allem für die Vereinbarung auf dem Bund-Länder-Gipfel, die Erweiterung bestehender Biogasanlagen nicht auf den Biomasse-Deckel anzurechnen. Die Erweiterung sei kontraproduktiv, sofern dies nicht mit konkreten Umweltauflagen für die verwendeten Einsatzstoffe einhergehe.
Der NABU fordert zudem bisherige Naturschutzstandards im EEG nicht komplett zu streichen. "Staatdessen sollte zumindest die Förderung für künftige Anlagen in Nationalparks, Natura 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten ausgeschlossen und die Förderung von Wasserkraftanlagen kleiner als ein Megawatt installierter Leistung komplett gestrichen werden", sagte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg.
NABU-Energieexperte Ulf Sieberg, mobil 0173-9001782, Ulf.Sieberg@NABU.de
Mehr Informationen unter www.nabu.de
NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722, -1952
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: Presse@NABU.de
Redaktion: Kathrin Klinkusch, Annika Natus, Iris Barthel, Nicole Flöper
Tschimpke: Verbraucher und Natur nicht zu Verlierern der Energiewende machen
Berlin - Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung der Reform des Erneuerbaren- Energien- Gesetzes (EEG) fordert der NABU eine gerechtere und fairere Kostenverteilung der EEG-Umlage sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien naturverträglicher zu gestalten. "Verbraucher und Natur dürfen nicht die Verlierer der EEG-Reform und damit zum Verlierer der Energiewende werden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die Befreiung der Industrie von der EEG-Umlage belaste allein die Verbraucher und biete zahlreichen Industriebranchen keinerlei Anreiz, Energie zu sparen. Dabei sei Energieeffizienz auch mit Blick auf die Entwicklungen auf der Krim das Gebot der Stunde.
Aus NABU-Sicht gefährdet der EEG-Entwurf einen kostensenkenden und naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien. "Zwar wird mit der erzielten Einigung zwischen Bund und Ländern das Repowering von Windenergieanlagen an Land zukünftig nicht auf den Ausbaudeckel angerechnet, die Deckelung wird aber auch nicht aufgehoben. Damit wird ausgerechnet die Technologie begrenzt, die neben der Photovoltaik maßgeblich zur Kostendämpfung der EEG-Umlage beitragen soll", so Tschimpke. Allerdings müsse der Entwurf auch eine stärkere Standortdifferenzierung gewährleisten und Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigen. Dies gelte vor allem für die Vereinbarung auf dem Bund-Länder-Gipfel, die Erweiterung bestehender Biogasanlagen nicht auf den Biomasse-Deckel anzurechnen. Die Erweiterung sei kontraproduktiv, sofern dies nicht mit konkreten Umweltauflagen für die verwendeten Einsatzstoffe einhergehe.
Der NABU fordert zudem bisherige Naturschutzstandards im EEG nicht komplett zu streichen. "Staatdessen sollte zumindest die Förderung für künftige Anlagen in Nationalparks, Natura 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten ausgeschlossen und die Förderung von Wasserkraftanlagen kleiner als ein Megawatt installierter Leistung komplett gestrichen werden", sagte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg.
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