08.04.2014 11:30 Uhr in Auto & Motorrad von ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland
ARCD: So bildet man eine Rettungsgasse
Kurzfassung: ARCD: So bildet man eine Rettungsgasse- Einsatzkräfte erreichen den Unglücksort früher und können schneller helfen- Eine Eselsbrücke erleichtert das Bilden der Gasse- D ...
[ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland - 08.04.2014] ARCD: So bildet man eine Rettungsgasse
- Einsatzkräfte erreichen den Unglücksort früher und können schneller helfen
- Eine Eselsbrücke erleichtert das Bilden der Gasse
- Die Rettungsgasse muss bis zur Stauauflösung freigehalten werden
- Auch im Ausland gibt es diese Pflicht
Bad Windsheim (ARCD), 8. April 2014 - Wenn es zum Beginn der Osterferien auf den Autobahnen wieder voll wird, bleibt sicher auch der ein oder andere Stau nicht aus. Der ARCD erinnert die Verkehrsteilnehmer deshalb an das Bilden einer Rettungsgasse und beantwortet die drei wichtigsten Fragen dazu.
Welche Vorteile bringt eine Rettungsgasse?
Seit den 80er-Jahren ist das Bilden einer solchen Gasse bei Stau oder stockendem Verkehr auf Autobahnen in Deutschland Pflicht und in der Straßenverkehrsordnung geregelt - aus folgenden Gründen: Die freie Spur gewährleistet Einsatzkräften wie Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, THW oder Abschleppdiensten die Zufahrt zur Unfallstelle, damit die Helfer dort so schnell wie möglich Leben retten, Verletzte versorgen und Brände löschen können. Ein weiterer Pluspunkt: Je schneller die Einsatzkräfte vor Ort sind, desto schneller können auch Straßensperrungen und Staus aufgelöst werden.
Wo wird die Fahrspur für Einsatzfahrzeuge gebildet?
Bei vielen Verkehrsteilnehmern herrscht eine große Unsicherheit, wo die Rettungsgasse gebildet werden muss. In der Straßenverkehrsordnung ist das in 11, Abs. 2 genau geregelt: "Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden." Kompliziert? Es ist ganz einfach: Die Rettungsgasse wird immer zwischen der ganz linken und der danebenliegenden Fahrspur gebildet. Eine einfache Eselsbrücken kann helfen, sich das zu merken: Die Spur wird zwischen Daumen und Zeigefinger der rechten Hand freigehalten. Die Anzahl der Finger steht dabei für die Anzahl der Fahrspuren.
Worauf muss man achten?
"Die weitverbreitete Meinung, dass eine Rettungsgasse nur bei einem Unfall gebildet werden muss, ist falsch. Sie ist bei jedem Stau bzw. sobald man auf einen Stau zufährt oder sich stockender Verkehr gebildet hat Pflicht", erklärt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Ein häufiger Fehler ist außerdem, dass viele Fahrer nach Passieren des ersten Rettungsfahrzeugs wieder zur Mitte zurückfahren. Oft folgen aber weitere Helfer, sodass man die Gasse bis zur Stauauflösung für diese freihalten muss.
Auch in anderen Ländern wie der Schweiz und Slowenien gelten diese Regeln. Seit 1. Januar 2012 gibt es außerdem in Österreich die Pflicht zum Bilden einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr oder Stau auf Autobahnen und Schnellstraßen. Egal ob in diesen Ländern oder im eigenen Land: Es ist bei einem beginnenden Stau stets sinnvoll, mit dem Bilden einer Rettungsgasse zu beginnen, auch wenn vorausfahrende Fahrzeuge das noch nicht getan haben. Denn nur so können Einsatzkräfte schnell ans Ziel gelangen und Menschenleben retten. ARCD
Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.
Oberntiefer Str. 20
91438 Bad Windsheim
Tel.: 00 49 (0) 98 41 / 4 09 182
Fax: 00 49 (0) 98 41 / 4 09 190
E-Mail: presse@arcd.de
Über den ARCD
Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. ist als moderner Mobilitätsclub ein leistungsfähiger, serviceorientierter und unabhängiger Dienstleister, der die persönliche und individuelle Betreuung seiner Mitglieder in den Mittelpunkt stellt. Diesen bietet er lückenlose Schutzbriefleistungen in ganz Europa sowie den außereuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres - bei Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugbergung ohne finanzielle Obergrenze nach Anruf in der rund um die Uhr besetzten ARCD-Notrufzentrale. Der Club bietet vielfältige und exklusive touristische Leistungen und unterstützt seine Mitglieder bei Kaskoschäden durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD aktiv in allen Fragen der Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder.
- Einsatzkräfte erreichen den Unglücksort früher und können schneller helfen
- Eine Eselsbrücke erleichtert das Bilden der Gasse
- Die Rettungsgasse muss bis zur Stauauflösung freigehalten werden
- Auch im Ausland gibt es diese Pflicht
Bad Windsheim (ARCD), 8. April 2014 - Wenn es zum Beginn der Osterferien auf den Autobahnen wieder voll wird, bleibt sicher auch der ein oder andere Stau nicht aus. Der ARCD erinnert die Verkehrsteilnehmer deshalb an das Bilden einer Rettungsgasse und beantwortet die drei wichtigsten Fragen dazu.
Welche Vorteile bringt eine Rettungsgasse?
Seit den 80er-Jahren ist das Bilden einer solchen Gasse bei Stau oder stockendem Verkehr auf Autobahnen in Deutschland Pflicht und in der Straßenverkehrsordnung geregelt - aus folgenden Gründen: Die freie Spur gewährleistet Einsatzkräften wie Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, THW oder Abschleppdiensten die Zufahrt zur Unfallstelle, damit die Helfer dort so schnell wie möglich Leben retten, Verletzte versorgen und Brände löschen können. Ein weiterer Pluspunkt: Je schneller die Einsatzkräfte vor Ort sind, desto schneller können auch Straßensperrungen und Staus aufgelöst werden.
Wo wird die Fahrspur für Einsatzfahrzeuge gebildet?
Bei vielen Verkehrsteilnehmern herrscht eine große Unsicherheit, wo die Rettungsgasse gebildet werden muss. In der Straßenverkehrsordnung ist das in 11, Abs. 2 genau geregelt: "Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden." Kompliziert? Es ist ganz einfach: Die Rettungsgasse wird immer zwischen der ganz linken und der danebenliegenden Fahrspur gebildet. Eine einfache Eselsbrücken kann helfen, sich das zu merken: Die Spur wird zwischen Daumen und Zeigefinger der rechten Hand freigehalten. Die Anzahl der Finger steht dabei für die Anzahl der Fahrspuren.
Worauf muss man achten?
"Die weitverbreitete Meinung, dass eine Rettungsgasse nur bei einem Unfall gebildet werden muss, ist falsch. Sie ist bei jedem Stau bzw. sobald man auf einen Stau zufährt oder sich stockender Verkehr gebildet hat Pflicht", erklärt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Ein häufiger Fehler ist außerdem, dass viele Fahrer nach Passieren des ersten Rettungsfahrzeugs wieder zur Mitte zurückfahren. Oft folgen aber weitere Helfer, sodass man die Gasse bis zur Stauauflösung für diese freihalten muss.
Auch in anderen Ländern wie der Schweiz und Slowenien gelten diese Regeln. Seit 1. Januar 2012 gibt es außerdem in Österreich die Pflicht zum Bilden einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr oder Stau auf Autobahnen und Schnellstraßen. Egal ob in diesen Ländern oder im eigenen Land: Es ist bei einem beginnenden Stau stets sinnvoll, mit dem Bilden einer Rettungsgasse zu beginnen, auch wenn vorausfahrende Fahrzeuge das noch nicht getan haben. Denn nur so können Einsatzkräfte schnell ans Ziel gelangen und Menschenleben retten. ARCD
Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.
Oberntiefer Str. 20
91438 Bad Windsheim
Tel.: 00 49 (0) 98 41 / 4 09 182
Fax: 00 49 (0) 98 41 / 4 09 190
E-Mail: presse@arcd.de
Über den ARCD
Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. ist als moderner Mobilitätsclub ein leistungsfähiger, serviceorientierter und unabhängiger Dienstleister, der die persönliche und individuelle Betreuung seiner Mitglieder in den Mittelpunkt stellt. Diesen bietet er lückenlose Schutzbriefleistungen in ganz Europa sowie den außereuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres - bei Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugbergung ohne finanzielle Obergrenze nach Anruf in der rund um die Uhr besetzten ARCD-Notrufzentrale. Der Club bietet vielfältige und exklusive touristische Leistungen und unterstützt seine Mitglieder bei Kaskoschäden durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD aktiv in allen Fragen der Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder.
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
21.10.2015 ARCD: Vorsicht bei Aquaplaning!
01.07.2015 ARCD: Günstig am Flughafen parken
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland
91438 Bad Windsheim
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland
91438 Bad Windsheim
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/arcd-auto-und-reiseclub-deutschland-pressefach.html
Die Pressemeldung "ARCD: So bildet man eine Rettungsgasse" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "ARCD: So bildet man eine Rettungsgasse" ist ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland, vertreten durch .