08.04.2014 15:59 Uhr in Energie & Umwelt von Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V.
Auswirkungen der Neuregelung zur industriellen Eigenversorgung auf die EEG-Umlage
Kurzfassung: Auswirkungen der Neuregelung zur industriellen Eigenversorgung auf die EEG-UmlageEin Ziel der angekündigten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist es, die finanziellen Auswirkungen auf die EEG- ...
[Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. - 08.04.2014] Auswirkungen der Neuregelung zur industriellen Eigenversorgung auf die EEG-Umlage
Ein Ziel der angekündigten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist es, die finanziellen Auswirkungen auf die EEG-Umlage durch eine zunehmende Eigenstromerzeugung abzuschwächen. Wissenschaftliche Mitarbeiter der Forschungsstelle für Energiewirtschaft haben gemeinsam mit Kollegen der FfE GmbH die Auswirkungen der Neuregelung des industriellen Eigenverbrauchs auf die EEG Kosten quantifiziert.Betreiber von neuen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen des produzierenden Gewerbes sollen 15 % der EEG-Umlage je eigenverbrauchter Kilowattstunde entrichten. Anlagen kleiner 10 kW sind von der Zahlung der Umlage befreit, mit der Einschränkung, dass die jährliche Stromerzeugung 10 MWh nicht überschreitet.
Für die Berechnungen wurde angenommen, dass die KWK-Erzeugung in der Industrie um etwa 50 % auf jährlich 45 TWh bis zum Erreichen des KWK-Ausbauziels der Bundesregierung (25 % KWK-Anteil an der Stromerzeugung) ansteigt. Ohne eine Neuregelung des EEG hätten sich die KWK-Anlagenbetreiber durch den Eigenverbrauch des Stroms aus diesen Neuanlagen jährlich 835 Mio. € EEG-Umlage einsparen können (bei der aktuell geltenden EEG-Umlage). Nach dem am 08.04.2014 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf des novellierten EEG belaufen sich die jährlichen Einsparungen dann nur noch auf 709 Mio. €. Der Unterschied für die Finanzierung der EEG-Kosten beträgt demnach 126 Mio. €. Die Novellierung dämpft somit die Erhöhung der EEG-Umlage durch die zunehmende Eigenversorgung auf 0,19 ct/kWh. Ohne Neuregelung würde der Anstieg 0,23 ct/kWh betragen.
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Am Blütenanger 71
80995 München
Telefon: +49 (0)89 158121-0
Telefax: +49 (0)89 158121-10
Mail: info@ffe.de
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Ein Ziel der angekündigten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist es, die finanziellen Auswirkungen auf die EEG-Umlage durch eine zunehmende Eigenstromerzeugung abzuschwächen. Wissenschaftliche Mitarbeiter der Forschungsstelle für Energiewirtschaft haben gemeinsam mit Kollegen der FfE GmbH die Auswirkungen der Neuregelung des industriellen Eigenverbrauchs auf die EEG Kosten quantifiziert.Betreiber von neuen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen des produzierenden Gewerbes sollen 15 % der EEG-Umlage je eigenverbrauchter Kilowattstunde entrichten. Anlagen kleiner 10 kW sind von der Zahlung der Umlage befreit, mit der Einschränkung, dass die jährliche Stromerzeugung 10 MWh nicht überschreitet.
Für die Berechnungen wurde angenommen, dass die KWK-Erzeugung in der Industrie um etwa 50 % auf jährlich 45 TWh bis zum Erreichen des KWK-Ausbauziels der Bundesregierung (25 % KWK-Anteil an der Stromerzeugung) ansteigt. Ohne eine Neuregelung des EEG hätten sich die KWK-Anlagenbetreiber durch den Eigenverbrauch des Stroms aus diesen Neuanlagen jährlich 835 Mio. € EEG-Umlage einsparen können (bei der aktuell geltenden EEG-Umlage). Nach dem am 08.04.2014 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf des novellierten EEG belaufen sich die jährlichen Einsparungen dann nur noch auf 709 Mio. €. Der Unterschied für die Finanzierung der EEG-Kosten beträgt demnach 126 Mio. €. Die Novellierung dämpft somit die Erhöhung der EEG-Umlage durch die zunehmende Eigenversorgung auf 0,19 ct/kWh. Ohne Neuregelung würde der Anstieg 0,23 ct/kWh betragen.
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