09.04.2014 17:05 Uhr in Gesundheit & Wellness von BCG BRD Dachverband
Sieg für Conterganopfer vor Verwaltungsgericht
Kurzfassung: Sieg für Conterganopfer vor VerwaltungsgerichtEinen großen Erfolg hat gestern der contergangeschädigte Olaf T. zusammen mit seiner Rechtsanwältin Frau Karin Buder-Heckert vom Sozialverband VdK Hes ...
[BCG BRD Dachverband - 09.04.2014] Sieg für Conterganopfer vor Verwaltungsgericht
Einen großen Erfolg hat gestern der contergangeschädigte Olaf T. zusammen mit seiner Rechtsanwältin Frau Karin Buder-Heckert vom Sozialverband VdK Hessen-Thüringen vor dem Verwaltungsgericht Köln erstritten. Die Conterganstiftung hatte ihm die Rente aberkannt. Die Vertreter der Conterganstiftung mussten den Aberkennungsbescheid auf Drängen des Gerichts wieder zurücknehmen. Olaf T. bekommt weiter seine Conterganrente. Das Gericht verpflichtete die Conterganstiftung darüber hinaus, ohne neu vorgebrachte Tatsachen die Conterganrente nicht wieder abzuerkennen. "Nach wie vor verlangen wir sicherheitshalber von der Stiftung oder der Bundesregierung eine schriftliche Garantie, dass eine einmal anerkannte Conterganrente nicht wieder aberkannt werden kann. Wir wollen endlich unsere Ruhe haben von dieser Gängelei." sagt Andreas Meyer, Vorsitzender des BCG und zugleich von den Contergangeschädigten gewählter Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung. "Wir bedanken uns bei Frau Buder-Heckert und dem gesamten Sozialverband VdK Hessen-Thüringen für die überaus fruchtbare und professionelle Zusammenarbeit. Gerne immer wieder!" so Meyer weiter.
Bitte lesen Sie hierzu auch die nachfolgende Medienberichterstattung:
http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_contergan/conterganrente112.html
http://www.internetcologne.de/cms/artikel.php/180/617121/artikel.html
http://www.wlz-fz.de/Lokales/Frankenberg/Oberes-Edertal/Berghoefer-bekommt-weiter-Conterganrente
Hören Sie hierzu ebenfalls auch einen Bericht des Domradios vom 12.4.2013:
http://www.domradio.de/radio/sendungen/thema/aenderung-des-conterganstiftungsgesetzes-reicht-nicht-aus
BCG - Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Telefon : 0221 / 9505101
Fax: 0221 / 9505102
Mobil: 0172 / 2905974
Einen großen Erfolg hat gestern der contergangeschädigte Olaf T. zusammen mit seiner Rechtsanwältin Frau Karin Buder-Heckert vom Sozialverband VdK Hessen-Thüringen vor dem Verwaltungsgericht Köln erstritten. Die Conterganstiftung hatte ihm die Rente aberkannt. Die Vertreter der Conterganstiftung mussten den Aberkennungsbescheid auf Drängen des Gerichts wieder zurücknehmen. Olaf T. bekommt weiter seine Conterganrente. Das Gericht verpflichtete die Conterganstiftung darüber hinaus, ohne neu vorgebrachte Tatsachen die Conterganrente nicht wieder abzuerkennen. "Nach wie vor verlangen wir sicherheitshalber von der Stiftung oder der Bundesregierung eine schriftliche Garantie, dass eine einmal anerkannte Conterganrente nicht wieder aberkannt werden kann. Wir wollen endlich unsere Ruhe haben von dieser Gängelei." sagt Andreas Meyer, Vorsitzender des BCG und zugleich von den Contergangeschädigten gewählter Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung. "Wir bedanken uns bei Frau Buder-Heckert und dem gesamten Sozialverband VdK Hessen-Thüringen für die überaus fruchtbare und professionelle Zusammenarbeit. Gerne immer wieder!" so Meyer weiter.
Bitte lesen Sie hierzu auch die nachfolgende Medienberichterstattung:
http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_contergan/conterganrente112.html
http://www.internetcologne.de/cms/artikel.php/180/617121/artikel.html
http://www.wlz-fz.de/Lokales/Frankenberg/Oberes-Edertal/Berghoefer-bekommt-weiter-Conterganrente
Hören Sie hierzu ebenfalls auch einen Bericht des Domradios vom 12.4.2013:
http://www.domradio.de/radio/sendungen/thema/aenderung-des-conterganstiftungsgesetzes-reicht-nicht-aus
BCG - Bund Contergangeschädigter
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Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
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