Wege zu tariflichen Mindestlöhnen erleichtern
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 08.04.2011
Pressemitteilung vom: 08.04.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Mindestarbeitsbedingungengesetz muss ohne Einschränkung als geltendes Recht angewendet werden Der schleswig-holsteinische Arbeitsminister Heiner Garg von der FDP hat seine Partei aufgefordert, sich für Lohnuntergrenzen zu öffnen. Dazu erklärt ...
[CDU/CSU-Fraktion - 08.04.2011] Wege zu tariflichen Mindestlöhnen erleichtern
Mindestarbeitsbedingungengesetz muss ohne Einschränkung als geltendes Recht angewendet werden Der schleswig-holsteinische Arbeitsminister Heiner Garg von der FDP hat seine Partei aufgefordert, sich für Lohnuntergrenzen zu öffnen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
"Wir begrüßen die Bereitschaft der FDP, über bundesweit einheitliche Lohnuntergrenzen zu sprechen. Damit unterstützt auch die FDP die klare Zielsetzung des Koalitionsvertrags, die wir nun konkret umsetzen sollten. Dabei geht es um eine einfache, praxisnahe Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes. Da es sich ausschließlich um politische Verabredungen handelt, sind gesetzliche Änderungen hierfür nicht erforderlich.
Das Mindestarbeitsbedingungengesetz muss ohne Einschränkung als geltendes Recht angewendet werden. Damit Tarifverträge auf dem Verordnungsweg allgemeinverbindlich werden können, müssen für die Befassung des Tarifausschusses allein die im Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgesehenen Voraussetzungen gelten. Das heißt: Stimmen mindestens vier Ausschussmitglieder für den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung oder gibt der Tarifausschuss innerhalb von drei Monaten keine Stellungnahme ab, kann eine Rechtsverordnung erlassen werden. Stimmen zwei oder drei Ausschussmitglieder für den Antrag, kann eine Rechtsverordnung nur von der Bundesregierung erlassen werden. Einer für alle Anträge von Tarifparteien zwingenden Mehrheit oder gar Einstimmigkeit im Tarifausschuss bedarf es nicht.
CDU/CSU bekennen sich nachdrücklich zur Tarifautonomie und damit auch zu den von den Tarifparteien festgesetzten Mindestlöhnen. Die Politik hat die Pflicht, gemeinsam mit den Sozialpartnern darauf hinzuwirken, dass Tarifautonomie möglich und lebbar bleibt. Bewährt haben sich tariflich vereinbarte Mindestlöhne, die Aufnahme bestimmter Branchen in das Arbeitnehmer- Entsendegesetz und die Anwendung des Instruments der Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Sie sind geeignete Mittel, um Lohndumping zu verhindern."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Mindestarbeitsbedingungengesetz muss ohne Einschränkung als geltendes Recht angewendet werden Der schleswig-holsteinische Arbeitsminister Heiner Garg von der FDP hat seine Partei aufgefordert, sich für Lohnuntergrenzen zu öffnen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
"Wir begrüßen die Bereitschaft der FDP, über bundesweit einheitliche Lohnuntergrenzen zu sprechen. Damit unterstützt auch die FDP die klare Zielsetzung des Koalitionsvertrags, die wir nun konkret umsetzen sollten. Dabei geht es um eine einfache, praxisnahe Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes. Da es sich ausschließlich um politische Verabredungen handelt, sind gesetzliche Änderungen hierfür nicht erforderlich.
Das Mindestarbeitsbedingungengesetz muss ohne Einschränkung als geltendes Recht angewendet werden. Damit Tarifverträge auf dem Verordnungsweg allgemeinverbindlich werden können, müssen für die Befassung des Tarifausschusses allein die im Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgesehenen Voraussetzungen gelten. Das heißt: Stimmen mindestens vier Ausschussmitglieder für den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung oder gibt der Tarifausschuss innerhalb von drei Monaten keine Stellungnahme ab, kann eine Rechtsverordnung erlassen werden. Stimmen zwei oder drei Ausschussmitglieder für den Antrag, kann eine Rechtsverordnung nur von der Bundesregierung erlassen werden. Einer für alle Anträge von Tarifparteien zwingenden Mehrheit oder gar Einstimmigkeit im Tarifausschuss bedarf es nicht.
CDU/CSU bekennen sich nachdrücklich zur Tarifautonomie und damit auch zu den von den Tarifparteien festgesetzten Mindestlöhnen. Die Politik hat die Pflicht, gemeinsam mit den Sozialpartnern darauf hinzuwirken, dass Tarifautonomie möglich und lebbar bleibt. Bewährt haben sich tariflich vereinbarte Mindestlöhne, die Aufnahme bestimmter Branchen in das Arbeitnehmer- Entsendegesetz und die Anwendung des Instruments der Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Sie sind geeignete Mittel, um Lohndumping zu verhindern."
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Über CDU/CSU-Fraktion:
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Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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