Wege zu tariflichen Mindestlöhnen erleichtern

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 08.04.2011
Pressemitteilung vom: 08.04.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Mindestarbeitsbedingungengesetz muss ohne Einschränkung als geltendes Recht angewendet werden Der schleswig-holsteinische Arbeitsminister Heiner Garg von der FDP hat seine Partei aufgefordert, sich für Lohnuntergrenzen zu öffnen. Dazu erklärt ...

[CDU/CSU-Fraktion - 08.04.2011] Wege zu tariflichen Mindestlöhnen erleichtern


Mindestarbeitsbedingungengesetz muss ohne Einschränkung als geltendes Recht angewendet werden Der schleswig-holsteinische Arbeitsminister Heiner Garg von der FDP hat seine Partei aufgefordert, sich für Lohnuntergrenzen zu öffnen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

"Wir begrüßen die Bereitschaft der FDP, über bundesweit einheitliche Lohnuntergrenzen zu sprechen. Damit unterstützt auch die FDP die klare Zielsetzung des Koalitionsvertrags, die wir nun konkret umsetzen sollten. Dabei geht es um eine einfache, praxisnahe Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes. Da es sich ausschließlich um politische Verabredungen handelt, sind gesetzliche Änderungen hierfür nicht erforderlich.

Das Mindestarbeitsbedingungengesetz muss ohne Einschränkung als geltendes Recht angewendet werden. Damit Tarifverträge auf dem Verordnungsweg allgemeinverbindlich werden können, müssen für die Befassung des Tarifausschusses allein die im Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgesehenen Voraussetzungen gelten. Das heißt: Stimmen mindestens vier Ausschussmitglieder für den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung oder gibt der Tarifausschuss innerhalb von drei Monaten keine Stellungnahme ab, kann eine Rechtsverordnung erlassen werden. Stimmen zwei oder drei Ausschussmitglieder für den Antrag, kann eine Rechtsverordnung nur von der Bundesregierung erlassen werden. Einer für alle Anträge von Tarifparteien zwingenden Mehrheit oder gar Einstimmigkeit im Tarifausschuss bedarf es nicht.

CDU/CSU bekennen sich nachdrücklich zur Tarifautonomie und damit auch zu den von den Tarifparteien festgesetzten Mindestlöhnen. Die Politik hat die Pflicht, gemeinsam mit den Sozialpartnern darauf hinzuwirken, dass Tarifautonomie möglich und lebbar bleibt. Bewährt haben sich tariflich vereinbarte Mindestlöhne, die Aufnahme bestimmter Branchen in das Arbeitnehmer- Entsendegesetz und die Anwendung des Instruments der Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Sie sind geeignete Mittel, um Lohndumping zu verhindern."


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