10.04.2014 16:32 Uhr in Energie & Umwelt von IG Bauen-Agrar-Umwelt
Rente ab 63
Kurzfassung: Rente ab 63IG BAU fordert von CDU-Abgeordneten Vertragstreue Frankfurt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) erwartet von den wirtschaftsnahen CDU-Abgeordneten im Bundestag V ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 10.04.2014] Rente ab 63
IG BAU fordert von CDU-Abgeordneten Vertragstreue
Frankfurt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) erwartet von den wirtschaftsnahen CDU-Abgeordneten im Bundestag Vertragstreue. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Kompromiss zur Rente ab 63 ist zu respektieren. "Mehr als drei Viertel der Deutschen findet es gerecht, wenn Menschen nach 45 Berufsjahren mit 63 ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können. Darunter sind übrigens auch sehr viele CDU-Wähler", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. "Es war klar, dass die Wirtschaftslobby die Rente ab 63 verhindern will und sie mit allen Mitteln ins Visier nimmt. Wir erleben das bekannte Spektrum ihrer Meinungsmache von quasi-objektiven Studien bis hin zur Drohung mit Massenarbeitslosigkeit. Die Politik darf sich von dieser Panikmache nicht beeindrucken lassen. Die Bundesregierung steht bei den Wählern im Wort, die Rente gerechter zu machen."
Insbesondere für Beschäftigte am Bau ist die Rente ab 63 eine Erleichterung. Fast alle Bauarbeiter scheiden bereits vor 65 wegen Verschleiß-Erkrankungen aus ihrem Job aus. In ihrem Berufsleben waren sie typischerweise im Winter öfter arbeitslos. Das gilt vor allem für die Zeit nach Abschaffung des Schlecht-Wetter-Geldes 1995 und vor Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes 2006. Deshalb fordert die IG BAU eine Anrechnung sämtlicher Arbeitslosenzeiten - ohne Unterscheidung nach deren Dauer. "Es ist willkürlich und deshalb verfassungsrechtlich angreifbar, die Rente ab 63 von der Dauer der Arbeitslosigkeit abhängig zu machen. Wegen der unklaren Datenlage bei der Rentenversicherung ist dies zudem kaum praktikabel. Wer solch einen Weg vorschlägt, will offenbar Politik über das Bundesverfassungsgericht betreiben und das Gesetz so gestalten, dass den höchsten deutschen Richtern nichts anderes übrig bleibt, als es zu kassieren", sagte Feiger. Eine Differenzierung ist aus Sicht der IG BAU ohnehin nicht notwendig. Das Ziel die Rente ab 63 auf Menschen zu beschränken, die ihr gesamtes Leben gearbeitet haben, lässt sich auch erreichen, wenn alle Arbeitslosenzeiten berücksichtigt, diese wiederum auf zum Beispiel zehn Jahre begrenzt werden.
Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
IG Bauen-Agrar-Umwelt
- Bundesvorstand -
Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt a. Main
Tel.: 069 - 95 73 71 35
Fax: 069 - 95 73 71 38
E-Mail: presse@igbau.de
www.igbau.de
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Insbesondere für Beschäftigte am Bau ist die Rente ab 63 eine Erleichterung. Fast alle Bauarbeiter scheiden bereits vor 65 wegen Verschleiß-Erkrankungen aus ihrem Job aus. In ihrem Berufsleben waren sie typischerweise im Winter öfter arbeitslos. Das gilt vor allem für die Zeit nach Abschaffung des Schlecht-Wetter-Geldes 1995 und vor Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes 2006. Deshalb fordert die IG BAU eine Anrechnung sämtlicher Arbeitslosenzeiten - ohne Unterscheidung nach deren Dauer. "Es ist willkürlich und deshalb verfassungsrechtlich angreifbar, die Rente ab 63 von der Dauer der Arbeitslosigkeit abhängig zu machen. Wegen der unklaren Datenlage bei der Rentenversicherung ist dies zudem kaum praktikabel. Wer solch einen Weg vorschlägt, will offenbar Politik über das Bundesverfassungsgericht betreiben und das Gesetz so gestalten, dass den höchsten deutschen Richtern nichts anderes übrig bleibt, als es zu kassieren", sagte Feiger. Eine Differenzierung ist aus Sicht der IG BAU ohnehin nicht notwendig. Das Ziel die Rente ab 63 auf Menschen zu beschränken, die ihr gesamtes Leben gearbeitet haben, lässt sich auch erreichen, wenn alle Arbeitslosenzeiten berücksichtigt, diese wiederum auf zum Beispiel zehn Jahre begrenzt werden.
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