11.04.2014 14:04 Uhr in Energie & Umwelt von Greenpeace Schweiz

Bundesgericht verweigert Lizenz zur Willkür

Kurzfassung: Bundesgericht verweigert Lizenz zur WillkürIm Rechtsstreit zwischen zwei Anwohnern der Alarmzonen 1 und 2 des AKW Mühleberg und dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat hat das Bundesgeric ...
[Greenpeace Schweiz - 11.04.2014] Bundesgericht verweigert Lizenz zur Willkür

Im Rechtsstreit zwischen zwei Anwohnern der Alarmzonen 1 und 2 des AKW Mühleberg und dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat hat das Bundesgericht heute an einer dreistündigen öffentlichen Urteilsberatung für die Interessen der beiden betroffenen Anwohner und gegen die Allmacht des ENSI entschieden. Es bestätigt damit mit klarer Mehrheit (vier Stimmen gegen eine) das vom ENSI angefochtene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Das ist eine gute und weitreichende Entwicklung für das Umweltrecht im Allgemeinen und das Kernenergierecht im Speziellen: Der Rechtsschutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wird auch bei abstrakten Gefahren gestärkt, kommentierte vor den Medien Martin Pestalozzi, Anwalt der beiden Anwohner. Sie verlangten für ihre persönliche Sicherheit eine anfechtbare, materielle Verfügung, ob mobile Pumpen für das Notkühlsystem des AKW Mühleberg dem Sicherheitsnachweis angerechnet werden dürfen (wie das ENSI es tat) oder nicht.
Dieser Entscheid ist ein wichtiger Sieg für den Rechtsstaat, aber nur ein Etappenerfolg für die Bevölkerung in ihrem mühsamen Kampf um mehr Sicherheit, so Pestalozzi nach der Urteilsberatung. Die Atomaufsicht wird gestärkt, weil das ENSI nun nicht mehr nur von den AKW-Betreibern gerichtlich kritisiert werden kann, sondern auch von den Anwohnerinnen und Anwohnern. Einen realen Sicherheitsgewinn wird es allerdings erst geben, wenn das Gesuch der beiden Anwohner auch inhaltlich behandelt und gutgeheissen wird.
Das Bundesgericht hat für den Entscheid über eine reine Verfahrensfrage fast ein Jahr Zeit gebraucht, obwohl es um sicherheitsrelevante Aspekte geht, welche eigentlich keinen Aufschub erlauben. Markus Kühni, einer der beiden Anwohner, sieht sich in einem ersten Schritt bestätigt: Endlich hat auch im Atombereich der Rechtsstaat obsiegt. Auch für das ENSI gilt: Es gibt keine Lizenz zur Willkür. Jetzt treten wir an, um zu beweisen, dass das AKW Mühleberg unsicher ist. Das soll aber niemanden im Kanton Bern davon abhalten, am 18. Mai für die Initiative "Mühleberg vom Netz" Ja zu stimmen.
Für den Atomexperten von Greenpeace Schweiz, Florian Kasser, stellt der Entscheid des Bundesgerichts ein Armutszeugnis für das ENSI dar: Das heutige Urteil ist eine schallende Ohrfeige für das ENSI. Die Aufsichtsbehörde hat versucht, den Rechtsschutz der Anwohner einzuschränken statt die Sicherheit des AKW Mühleberg korrekt und nachvollziehbar nachzuweisen, sagte Kasser. Jetzt muss das ENSI seine Denkweise fundamental korrigieren: Statt bei jeder Gelegenheit Partei für die AKW-Betreiber zu ergreifen, muss sich das ENSI in den Dienst der Schweizer Bevölkerung stellen.
Das Verfahren kurz zusammengefasst
Nach der Katastrophe in Fukushima im März 2011 musste die Robustheit der Schweizer Atomkraftwerke gegen externe Ereignisse überprüft werden. Der Nachweis, dass Atomkraftwerke ein Hochwasser oder Erdbeben ohne schädigende Freisetzung von radioakti¬ven Stoffen überstehen können, unterliegt gesetzlichen Vorschriften nach internationalen Sicherheitsprinzipien. Diese Vorschriften sind nach Auffassung der beiden Anwohner vom ENSI im Fall Mühleberg missachtet worden, weil es den Einsatz von mobilen Feuerwehrpumpen dem Sicherheitsnachweis anrechnete. Ohne erbrachten Sicherheitsnachweis müssen Atomkraftwerke ausser Betrieb genommen werden.
Nach einem Briefwechsel ersuchten die beiden Anwohner der Alarmzonen 1 und 2 das ENSI im März 2012 rechtsverbindlich um Korrektur. Vergeblich - nach mehr als sechs Monate langem Hinhalten beschied das ENSI den Anwohnern im Oktober 2012, es trete nicht auf ihr Gesuch ein und erklärte sie als nicht legitimiert. Die Anwohner reichten darauf Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Das Bundesverwaltungsgericht hiess diese Beschwerde im Februar 2013 gut und verpflichtete das ENSI, deren Gesuch inhaltlich zu behandeln. Den teilweise weit hergeholten Konstruktionen, mit denen das ENSI die Nichtbehandlung ihres Gesuchs begründet hatte, erteilte das Gericht auf der ganzen Linie eine Absage. Dennoch focht das ENSI das Urteil beim Bundesgericht an.

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