12.04.2014 12:40 Uhr in Gesellschaft & Familie von Rose Partner LLP
Kündigungsschutzklage
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Fällt das Arbeitsverhältnis unter den Kündigungsschutz im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), ist es notwendig, dass ein im KSchG aufgeführter Grund vorliegt, um die Wirksamkeit der Kündigung annehmen zu können. Dabei stellen betriebliche Gründe die Hauptmotivation für eine Kündigung durch den Arbeitgeber dar. Die ebenfalls durch das KSchG vorgesehenen Möglichkeiten einer personen- und verhaltensbedingten Kündigung sind in der Praxis weniger relevant.
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