15.04.2014 12:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Handel & Dienstleistungen von BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
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Eine eingetragene Marke ein nicht zu unterschätzendes Wirtschaftsgut. Der Europäische Gerichtshof hat jüngst klargestellt, dass allein die Eintragung einer Marke noch nicht genügt, um sie gegen Wettbewerber durchzusetzen. Sie muss auch tatsächlich verwendet und ihr Missbrauch durch Dritte regelmäßig und konsequent unterbunden werden. Darauf weist die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte hin.
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BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
Kumpfmühler Str. 3
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Autor der Pressemeldung "BLTS Regensburg informiert" ist BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte, vertreten durch Dr. Christian Stahl.