16.04.2014 10:43 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von manager magazin Verlagsgesellschaft
Klagewelle rollt auf Bankhaus J. Safra Sarasin zu
Kurzfassung: Klagewelle rollt auf Bankhaus J. Safra Sarasin zuNeu aufgetauchte Dokumente belegen, wie fahrlässig die Schweizer Privatbank mit Kundengeldern umgingDer Baseler Privatbank J. Safra Sarasin droht eine ...
[manager magazin Verlagsgesellschaft - 16.04.2014] Klagewelle rollt auf Bankhaus J. Safra Sarasin zu
Neu aufgetauchte Dokumente belegen, wie fahrlässig die Schweizer Privatbank mit Kundengeldern umging
Der Baseler Privatbank J. Safra Sarasin droht eine Welle von Klagen aufgebrachter Anleger, die insgesamt einen dreistelligen Millionenbetrag in sogenannte "Sheridan"-Fonds investiert haben. Zahlreiche Investoren bereiteten derzeit Klagen gegen Sarasin vor, wie manager magazin in seiner neuen Ausgabe (Erscheinungsdatum: 17. April) berichtet. Bisher gehen schon AWD-Gründer Carsten Maschmeyer und Drogeriekönig Erwin Müller gegen die Bank vor und fordern die Rückabwicklung ihrer Investments. Maschmeyer und Müller klagen überdies wegen Betrugs und Täuschung.
Ihr Vorwurf: Sarasin habe sie in die angeblich hochrentierlichen Fonds gelockt, ohne über deren Risiken und Anlagepolitik aufzuklären. Die in Steuerparadiesen wie Luxemburg und Irland ansässigen Fonds tricksten mit Aktiendeals rund um den Dividendenstichtag und ließen sich vom deutschen Fiskus Kapitalertragsteuern gleich mehrfach erstatten. Die Fonds waren Teil des Projekts "Gipfelsturm", mit dem Sarasin reiche Klienten anwerben wollte.
Seit 2012 ist die sogenannte Cum-Ex-Praxis nicht mehr erlaubt. Die Folge: Die Fonds gerieten unter Wasser und konnten die 8 bis 10 Prozent Rendite, die Sarasin in Aussicht gestellt hatte, nicht annähernd erzielen.
Dass die Erfolgsaussichten der "Sheridan"-Kläger nicht schlecht stehen, belegen Dokumente, die manager magazin vorliegen. So hielt es die renommierte Kanzlei Freshfields bereits im März 2013 im Rahmen einer Risikoanalyse im Auftrag von Sarasin für "überwiegend wahrscheinlich", dass Müller eine Klage gegen die Bank wegen Falschberatung vor einem deutschen Gericht gewinnt. Schließlich sei der milliardenschwere Drogist über die weitreichenden Risiken des Fonds nicht informiert worden.
In einem bankinternen Memo vom 13. Juni 2013 wird der Fall einer Sheridan-Anlegerin skizziert, die Sarasin in Risikoklasse 3 ("mittel") der fünfstufigen Skala eingestuft hatte. Kunden dieser Art dürfen höchstens 25 Prozent ihres Geldes in Anlagen investieren, die der höchsten Risikoklasse 5 entsprechen. Tatsächlich empfahlen die Berater der Kundin, 60 Prozent ihres Vermögens plus Fremdkapital in "Sheridan"-Fonds zu stecken - per Definition ein Hedge-Fonds, den Sarasin selbst in die Risikoklasse 5 einsortierte. Das Investment habe weder den Bedürfnissen der Kundin noch ihrem Risikoprofil entsprochen, schlussfolgerte Sarasin.
Autor: Tim Bartz
Telefon: 0 69/97 20 00 19
manager magazin
Chefredaktion
Kirsten Krokowski
Telefon: 0 40/30 80 05-83
E-Mail: kirsten_krokowski@manager-magazin.de
Neu aufgetauchte Dokumente belegen, wie fahrlässig die Schweizer Privatbank mit Kundengeldern umging
Der Baseler Privatbank J. Safra Sarasin droht eine Welle von Klagen aufgebrachter Anleger, die insgesamt einen dreistelligen Millionenbetrag in sogenannte "Sheridan"-Fonds investiert haben. Zahlreiche Investoren bereiteten derzeit Klagen gegen Sarasin vor, wie manager magazin in seiner neuen Ausgabe (Erscheinungsdatum: 17. April) berichtet. Bisher gehen schon AWD-Gründer Carsten Maschmeyer und Drogeriekönig Erwin Müller gegen die Bank vor und fordern die Rückabwicklung ihrer Investments. Maschmeyer und Müller klagen überdies wegen Betrugs und Täuschung.
Ihr Vorwurf: Sarasin habe sie in die angeblich hochrentierlichen Fonds gelockt, ohne über deren Risiken und Anlagepolitik aufzuklären. Die in Steuerparadiesen wie Luxemburg und Irland ansässigen Fonds tricksten mit Aktiendeals rund um den Dividendenstichtag und ließen sich vom deutschen Fiskus Kapitalertragsteuern gleich mehrfach erstatten. Die Fonds waren Teil des Projekts "Gipfelsturm", mit dem Sarasin reiche Klienten anwerben wollte.
Seit 2012 ist die sogenannte Cum-Ex-Praxis nicht mehr erlaubt. Die Folge: Die Fonds gerieten unter Wasser und konnten die 8 bis 10 Prozent Rendite, die Sarasin in Aussicht gestellt hatte, nicht annähernd erzielen.
Dass die Erfolgsaussichten der "Sheridan"-Kläger nicht schlecht stehen, belegen Dokumente, die manager magazin vorliegen. So hielt es die renommierte Kanzlei Freshfields bereits im März 2013 im Rahmen einer Risikoanalyse im Auftrag von Sarasin für "überwiegend wahrscheinlich", dass Müller eine Klage gegen die Bank wegen Falschberatung vor einem deutschen Gericht gewinnt. Schließlich sei der milliardenschwere Drogist über die weitreichenden Risiken des Fonds nicht informiert worden.
In einem bankinternen Memo vom 13. Juni 2013 wird der Fall einer Sheridan-Anlegerin skizziert, die Sarasin in Risikoklasse 3 ("mittel") der fünfstufigen Skala eingestuft hatte. Kunden dieser Art dürfen höchstens 25 Prozent ihres Geldes in Anlagen investieren, die der höchsten Risikoklasse 5 entsprechen. Tatsächlich empfahlen die Berater der Kundin, 60 Prozent ihres Vermögens plus Fremdkapital in "Sheridan"-Fonds zu stecken - per Definition ein Hedge-Fonds, den Sarasin selbst in die Risikoklasse 5 einsortierte. Das Investment habe weder den Bedürfnissen der Kundin noch ihrem Risikoprofil entsprochen, schlussfolgerte Sarasin.
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