16.04.2014 10:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Aufstocker profitieren nur eingeschränkt vom Mindestlohn
Kurzfassung: Aufstocker profitieren nur eingeschränkt vom MindestlohnDa die Aufstocker mehrheitlich weniger als 22 Stunden in der Woche arbeiten, werden die meisten von ihnen auch nach der Einführung des Mindest ...
[Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) - 16.04.2014] Aufstocker profitieren nur eingeschränkt vom Mindestlohn
Da die Aufstocker mehrheitlich weniger als 22 Stunden in der Woche arbeiten, werden die meisten von ihnen auch nach der Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro weiter Hartz IV benötigen. Der durchschnittliche Stundenlohn der Aufstocker liegt mit rund 6,20 Euro zwar deutlich unter dem geplanten Mindestlohn, der Einkommenszuwachs reicht aber bei den meisten Aufstockern nicht aus, um von Hartz IV unabhängig zu werden. Hinzu kommt: Der überwiegende Teil des Lohnzuwachses wird auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet, das verfügbare Nettoeinkommen der Aufstocker steigt im Durchschnitt lediglich um zehn bis zwölf Euro.
Der Staat wird durch den Mindestlohn dagegen deutliche Minderausgaben an Hartz IV und Mehreinnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erzielen, soweit keine größeren Arbeitsplatzverluste durch den Mindestlohn eintreten. Geht man davon aus, dass die Beschäftigung unverändert bleibt, senkt der Mindestlohn die Ausgaben für Hartz IV um jährlich 700 bis 900 Millionen Euro. Mehr Ausgaben bei Wohngeld und Kinderzuschlag reduzieren die Einsparungen, sodass die Transferausgaben insgesamt um 500 bis 650 Millionen Euro zurückgehen. Hinzu kommen Mehreinnahmen bei den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommenssteuer in Höhe von vier bis sechs Milliarden Euro, denen allerdings Mindereinnahmen bei den Unternehmenssteuern entgegenstehen. Unterm Strich ergibt sich eine Entlastung der öffentlichen Haushalte zwischen knapp 2,2 und gut drei Milliarden Euro.
Die mittel- bis langfristigen Effekte des Mindestlohnes auf die Zahl der Aufstocker und deren Einkommen hängen entscheidend von der Entwicklung der Beschäftigung ab, betonen die Arbeitsmarktforscher. "Um potenziellen negativen Folgen des Mindestlohnes für arbeitsmarktferne Leistungsbezieher zu begegnen, könnten seitens der Politik flankierende Maßnahmen ergriffen werden", schreiben die Autoren der IAB-Studie. So würden beispielsweise Lohnkostenzuschüsse den Arbeitsmarkteinstieg für arbeitsmarktferne Gruppen erleichtern. Zudem gewinne die Förderung von Langzeitarbeitslosen durch Qualifizierungsmaßnahmen mit der Einführung des Mindestlohnes an Bedeutung. "Dabei ist zu beachten, dass je nach Ausgestaltung der flankierenden Maßnahmen wiederum fiskalische Kosten entstehen können", merken die IAB-Forscher dazu an.
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Weddigenstr. 20 - 22
90478 Nürnberg
Deutschland
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Telefax: 0911/179-3258
Mail: info@iab.de
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Da die Aufstocker mehrheitlich weniger als 22 Stunden in der Woche arbeiten, werden die meisten von ihnen auch nach der Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro weiter Hartz IV benötigen. Der durchschnittliche Stundenlohn der Aufstocker liegt mit rund 6,20 Euro zwar deutlich unter dem geplanten Mindestlohn, der Einkommenszuwachs reicht aber bei den meisten Aufstockern nicht aus, um von Hartz IV unabhängig zu werden. Hinzu kommt: Der überwiegende Teil des Lohnzuwachses wird auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet, das verfügbare Nettoeinkommen der Aufstocker steigt im Durchschnitt lediglich um zehn bis zwölf Euro.
Der Staat wird durch den Mindestlohn dagegen deutliche Minderausgaben an Hartz IV und Mehreinnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erzielen, soweit keine größeren Arbeitsplatzverluste durch den Mindestlohn eintreten. Geht man davon aus, dass die Beschäftigung unverändert bleibt, senkt der Mindestlohn die Ausgaben für Hartz IV um jährlich 700 bis 900 Millionen Euro. Mehr Ausgaben bei Wohngeld und Kinderzuschlag reduzieren die Einsparungen, sodass die Transferausgaben insgesamt um 500 bis 650 Millionen Euro zurückgehen. Hinzu kommen Mehreinnahmen bei den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommenssteuer in Höhe von vier bis sechs Milliarden Euro, denen allerdings Mindereinnahmen bei den Unternehmenssteuern entgegenstehen. Unterm Strich ergibt sich eine Entlastung der öffentlichen Haushalte zwischen knapp 2,2 und gut drei Milliarden Euro.
Die mittel- bis langfristigen Effekte des Mindestlohnes auf die Zahl der Aufstocker und deren Einkommen hängen entscheidend von der Entwicklung der Beschäftigung ab, betonen die Arbeitsmarktforscher. "Um potenziellen negativen Folgen des Mindestlohnes für arbeitsmarktferne Leistungsbezieher zu begegnen, könnten seitens der Politik flankierende Maßnahmen ergriffen werden", schreiben die Autoren der IAB-Studie. So würden beispielsweise Lohnkostenzuschüsse den Arbeitsmarkteinstieg für arbeitsmarktferne Gruppen erleichtern. Zudem gewinne die Förderung von Langzeitarbeitslosen durch Qualifizierungsmaßnahmen mit der Einführung des Mindestlohnes an Bedeutung. "Dabei ist zu beachten, dass je nach Ausgestaltung der flankierenden Maßnahmen wiederum fiskalische Kosten entstehen können", merken die IAB-Forscher dazu an.
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