Rektor der Hochschule Esslingen begrüßt neues Landeshochschulgesetz

Kurzfassung: Rektor der Hochschule Esslingen begrüßt neues Landeshochschulgesetz"Für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) bedeutet die Verankerung des Promotionsrechts eine Aufwertung unserer A ...
[Fachhochschule Esslingen, Hochschule für Technik - 16.04.2014] Rektor der Hochschule Esslingen begrüßt neues Landeshochschulgesetz
"Für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) bedeutet die Verankerung des Promotionsrechts eine Aufwertung unserer Arbeit." Die Hochschule Esslingen könne mit der Experimentierklausel sehr gut leben. "Nun ist es festgeschrieben, was vor allem für die Doktoranden sehr gut ist, denn sie können ihre Arbeit nun in einem institutionalisierten und qualitätsgesteuerten Verfahren durchführen." Auch jetzt gibt es allerdings schon zahlreiche Promotionen, die erfolgreich in Kooperation mit Universitäten durchgeführt werden. Das vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst geförderte Promotionskolleg "Hybrid" ist eine Kooperation mit der Robert Bosch GmbH, der Daimler AG und der Universität Stuttgart und wurde schon im März 2012 ins Leben gerufen. Promotionen in den Naturwissenschaften sowie in Erziehungs- und Gesundheitswissenschaften werden häufig zusammen mit der Universität Tübingen durchgeführt. Derartige Kooperationen sollen fortgesetzt und sogar noch intensiviert werden.
Weitere Neuerungen des LHGs sieht Maercker unkritisch, da sie an der Hochschule Esslingen bereits Praxis sind. "Transparenz ist uns wichtig. Deshalb ist es bei uns in den internen Gremien bereits Tradition, dass die Forschungsaktivitäten offen gelegt werden." Wichtig sei jedoch, dass die Vertraulichkeit zu Inhalten einzelner Forschungsprojekte einen hohen Stellenwert behalte, damit sich die kooperierenden Unternehmen aus der Region weiterhin auf die Hochschule als Partner verlassen können, zumal die Forschungsaktivitäten in den nächsten Jahren ausgebaut werden sollen.
Was die Aufgaben des Senats, des Hochschulrats und der Gleichstellungsbeauftragten betrifft, gibt es im neuen LHG allerdings Änderungen die von der Hochschule in nächster Zeit im Detail mit den begrenzten Ressourcen umgesetzt werden müssen. "Zumindest sind wir aber froh, dass wir trotz des starken Anteils an Ingenieurfächern schon eine gute Frauenquote in den meisten Gremien erreicht haben. Wir freuen uns auch, dass wir in den letzten Monaten mehrere Professorinnen berufen konnten. Aber natürlich gibt es hier noch Nachholbedarf, wie ja auch der nach wie vor geringe Anteil weiblicher Studierender in den technischen Fächern zeigt", sagt Maercker.

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