Ein Verkaufsprospekt muss den Anleger über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, informieren

Ein Verkaufsprospekt muss den Anleger über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, informieren
Kurzfassung: Die Entscheidungsgründe des Urteils des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main vom 02.05.2012 verdeutlichen die These, dass ein Verkaufsprospekt den Anleger über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, richtig, verständlich und vollständig informieren müsse. Das Gericht stützt sich hierbei auf den Gesamteindruck den der Prospekt vermittelt.
Ein Verkaufsprospekt muss den Anleger über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, informieren GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 17.04.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Kläger des vorliegend in Rede stehenden Verfahrens beteiligte sich als Treugeber an einem Immobilienfonds und begehrte mit seiner Klage Schadenersatz wegen Prospekthaftung. Er führte an, dass unter anderem die Darstellung der Kosten im Prospekt für ihn intransparent gewesen seien und im Prospekt die Darstellung von Interessenkonflikten eingebundener Konzernunternehmen gefehlt habe.

Das Oberlandesgericht hat dem Kläger den Schadenersatz wegen Prospekthaftung zugesprochen. Nach Meinung des Gerichts sei der Prospekt in seiner Darstellung sowohl im Bereich der Vergütungen für verbundene Unternehmen, als auch der Form der Darstellung der weichen Kosten, mangelbehaftet gewesen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts stelle der Verkaufsprospekt für viele Anleger die einzige Informationsstelle dar. Daher müsse der Verkaufsprospekt den Anleger über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, umfassend informieren.

Das Urteil des Oberlandesgerichts hat weitreichende Folgen für die Rechtspraxis. Nun kann möglicherweise konkret nachvollzogen werden, welche Informationen in einem Prospekt zwingend enthalten sein müssen und wie diese in dem Prospekt dargestellt werden sollten.

Bei vielen Kapitalanlagen steckt der Wurm schon im Anlageprospekt. Zum Teil werden Risiken verschwiegen, Chancen falsch dargestellt, unternehmerische Verflechtungen verschleiert. Kurzum: Der Anleger kann in die Irre geführt werden. Auch wenn der Anleger den Verkaufsprospekt nicht gelesen hat, können Prospektfehler vorliegen, sodass die Möglichkeit bestehen könnte, Initiatoren, Geschäftsführer und Hintermänner für die Verluste der Anleger haftbar zu machen. Im Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwälte können Ihnen bei Fragestellungen in diesem Zusammenhang unterstützend zur Seite stehen und Ihnen dabei helfen, Prospektfehler aufzuspüren. Diese Prospektfehler können die Basis für etwaige Schadenersatzansprüche darstellen, die jedoch stets im Einzelfall überprüft werden müssen.

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