22.04.2014 10:26 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von OEKO-TEX
OEKO-TEX Standard 100 - Neuregelungen 2014 sind am 1. April endgültig in Kraft getreten
Kurzfassung: OEKO-TEX Standard 100 - Neuregelungen 2014 sind am 1. April endgültig in Kraft getretenNach Ablauf der üblichen, dreimonatigen Übergangsfrist sind die zu Jahresbeginn veröffentlichten Prüfkriter ...
[OEKO-TEX - 22.04.2014] OEKO-TEX Standard 100 - Neuregelungen 2014 sind am 1. April endgültig in Kraft getreten
Nach Ablauf der üblichen, dreimonatigen Übergangsfrist sind die zu Jahresbeginn veröffentlichten Prüfkriterien und Grenzwerte des OEKO-TEX Standards 100 am 1. April nun endgültig in Kraft getreten.
Bei den Labortests müssen ab sofort folgende Neuregelungen eingehalten werden:
Die Vorgaben für Perfluoroctansäure (PFOA) wurden deutlich verschärft. Es gelten folgende Grenzwerte:
Produktklasse I: 50 µg/kg = 0,05 mg/kg (bisher 0,10 mg/kg)
Produktklasse II: 100 µg/kg = 0,10 mg/kg (bisher 0,25 mg/kg)
Produktklasse III: 100 µg/kg = 0,10 mg/kg (bisher 0,25 mg/kg)
Produktklasse IV: 500 µg/kg = 0,50 mg/kg (bisher 1,00 mg/kg)
Vier längerkettige, perfluorierte Verbindungen wurden mit denselben Grenzwerten wie PFOA zusätzlich in den Kriterienkatalog aufgenommen. Im Einzelnen handelt es sich um die Substanzen Perfluorundecansäure (CAS 2058-94-8), Perfluordodecansäure / Perfluorlaurinsäure (CAS 307-55-1), Perfluortridecansäure (CAS 72629-94-8) sowie Perfluortetradecansäure / Perfluormyristinsäure (CAS 376-06-7). Hintergrund ist die Aufnahme dieser Chemikalien in die ECHA-Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC) im Rahmen der REACh-Gesetzgebung.
Alle von OEKO-TEX reglementierten perfluorierten Verbindungen (PFCs) werden im Kriterienkatalog ab sofort unter einer eigenen Substanz-Kategorie namens "PFCs, Perfluorierte Verbindungen" aufgelistet.
Bei den Alkylphenolethoxylaten (APEOs) wurde die Prüfung auf weitere Ethoxylat-Ketten (1-20) ausgedehnt.
Die Grenzwerte für Nonylphenol (NP) und Octylphenol (OP) sowie für die Nonylphenolethoxylate (NP(EO)) und Octylphenolethoxylate (OP(EO)) wurden für alle OEKO-TEX Produktklassen deutlich gesenkt:
Summe NP und OP: 10,0 mg/kg (bisher 50 mg/kg)
Summe NP + NP(EO)1-20 + OP + OP(EO)1-20: 250,0 mg/kg (bisher 500 mg/kg)
Als Ergänzung zu Pentachlorphenol (PCP) und Tetrachlorphenolen (TeCP) umfasst die OEKO-TEX Zertifizierung jetzt auch die Überprüfung auf alle Trichlorphenole (TrCP).
Dinosebacetat wurde zusätzlich in die Liste der verbotenen Pestizide aufgenommen, da der Einsatz dieser Substanz in einigen europäischen Ländern verboten ist.
Bei den reglementierten, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) wurden sieben Substanzen zusätzlich mit einem konkreten Einzelgrenzwert belegt. Der in den jeweiligen Produktklassen für alle 24 PAKs geltende Summen-Grenzwert bleibt erhalten. Die im Dezember 2013 publizierte und ab dem 27. Dezember 2015 geltende europäische Gesetzgebung (Verordnung (EU) Nr. 1272/2013 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh)) zu ausgewählten PAK-Verbindungen ist in der aktuellen Ausgabe des OEKO-TEX Standards 100 also bereits berücksichtigt und umgesetzt.
Bei den Weichmachern wurde bei Dipentylphthalat (verzweigt und linear) der Vollständigkeit halber zusätzlich um die CAS-Nummer 84777-06-0 ergänzt.
Die beim OEKO-TEX Standard 100 für einige wenige, ausgewählte Produkte bestehende Ausnahmeregelung für Lösemittelrückstände wurde bei 1-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) ausgeweitet. Die Ausnahmeregelung gilt nun auch für spinndüsengefärbte Fasern, die speziell bei der Herstellung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zum Einsatz kommen.
Die aktuelle Fassung der OEKO-TEX Standard 100 Prüfkriterien und Grenzwerte kann unter www.oeko-tex.com/grenzwerte jederzeit eingesehen werden. Nähere Informationen zu den seit 1. April zwingend angewendeten Neuregelungen erhalten Sie beim OEKO-TEX Sekretariat (info@oeko-tex.com) sowie den OEKO-TEX Instituten und Kontaktbüros (www.oeko-tex.com/institute).
OEKO-TEX
Gotthardstrasse 61
8027 Zürich
Telefon: +41 44 206 42 35
Mail: info@oeko-tex.com
Nach Ablauf der üblichen, dreimonatigen Übergangsfrist sind die zu Jahresbeginn veröffentlichten Prüfkriterien und Grenzwerte des OEKO-TEX Standards 100 am 1. April nun endgültig in Kraft getreten.
Bei den Labortests müssen ab sofort folgende Neuregelungen eingehalten werden:
Die Vorgaben für Perfluoroctansäure (PFOA) wurden deutlich verschärft. Es gelten folgende Grenzwerte:
Produktklasse I: 50 µg/kg = 0,05 mg/kg (bisher 0,10 mg/kg)
Produktklasse II: 100 µg/kg = 0,10 mg/kg (bisher 0,25 mg/kg)
Produktklasse III: 100 µg/kg = 0,10 mg/kg (bisher 0,25 mg/kg)
Produktklasse IV: 500 µg/kg = 0,50 mg/kg (bisher 1,00 mg/kg)
Vier längerkettige, perfluorierte Verbindungen wurden mit denselben Grenzwerten wie PFOA zusätzlich in den Kriterienkatalog aufgenommen. Im Einzelnen handelt es sich um die Substanzen Perfluorundecansäure (CAS 2058-94-8), Perfluordodecansäure / Perfluorlaurinsäure (CAS 307-55-1), Perfluortridecansäure (CAS 72629-94-8) sowie Perfluortetradecansäure / Perfluormyristinsäure (CAS 376-06-7). Hintergrund ist die Aufnahme dieser Chemikalien in die ECHA-Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC) im Rahmen der REACh-Gesetzgebung.
Alle von OEKO-TEX reglementierten perfluorierten Verbindungen (PFCs) werden im Kriterienkatalog ab sofort unter einer eigenen Substanz-Kategorie namens "PFCs, Perfluorierte Verbindungen" aufgelistet.
Bei den Alkylphenolethoxylaten (APEOs) wurde die Prüfung auf weitere Ethoxylat-Ketten (1-20) ausgedehnt.
Die Grenzwerte für Nonylphenol (NP) und Octylphenol (OP) sowie für die Nonylphenolethoxylate (NP(EO)) und Octylphenolethoxylate (OP(EO)) wurden für alle OEKO-TEX Produktklassen deutlich gesenkt:
Summe NP und OP: 10,0 mg/kg (bisher 50 mg/kg)
Summe NP + NP(EO)1-20 + OP + OP(EO)1-20: 250,0 mg/kg (bisher 500 mg/kg)
Als Ergänzung zu Pentachlorphenol (PCP) und Tetrachlorphenolen (TeCP) umfasst die OEKO-TEX Zertifizierung jetzt auch die Überprüfung auf alle Trichlorphenole (TrCP).
Dinosebacetat wurde zusätzlich in die Liste der verbotenen Pestizide aufgenommen, da der Einsatz dieser Substanz in einigen europäischen Ländern verboten ist.
Bei den reglementierten, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) wurden sieben Substanzen zusätzlich mit einem konkreten Einzelgrenzwert belegt. Der in den jeweiligen Produktklassen für alle 24 PAKs geltende Summen-Grenzwert bleibt erhalten. Die im Dezember 2013 publizierte und ab dem 27. Dezember 2015 geltende europäische Gesetzgebung (Verordnung (EU) Nr. 1272/2013 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh)) zu ausgewählten PAK-Verbindungen ist in der aktuellen Ausgabe des OEKO-TEX Standards 100 also bereits berücksichtigt und umgesetzt.
Bei den Weichmachern wurde bei Dipentylphthalat (verzweigt und linear) der Vollständigkeit halber zusätzlich um die CAS-Nummer 84777-06-0 ergänzt.
Die beim OEKO-TEX Standard 100 für einige wenige, ausgewählte Produkte bestehende Ausnahmeregelung für Lösemittelrückstände wurde bei 1-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) ausgeweitet. Die Ausnahmeregelung gilt nun auch für spinndüsengefärbte Fasern, die speziell bei der Herstellung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zum Einsatz kommen.
Die aktuelle Fassung der OEKO-TEX Standard 100 Prüfkriterien und Grenzwerte kann unter www.oeko-tex.com/grenzwerte jederzeit eingesehen werden. Nähere Informationen zu den seit 1. April zwingend angewendeten Neuregelungen erhalten Sie beim OEKO-TEX Sekretariat (info@oeko-tex.com) sowie den OEKO-TEX Instituten und Kontaktbüros (www.oeko-tex.com/institute).
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