Unterlassungserklärung bei Marken- oder Urheberrechtsverletzung, Hilfe vom Anwalt ist dringend empfohlen

Abmahnungen im Urheber- oder Markenrecht enthalten meistens auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Vorsicht ist geboten!
Kurzfassung: (Mynewsdesk) Wiesbaden, 22.04.2014 Abmahnungen wegen Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen werden heute vielfach verschickt. Nicht immer zu Recht, wie beispielsweise die Abmahnwelle zum Videoportal Redtube bei den Abgemahnten viele Fragen zur Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnungen aufgeworfen hat. Der Vorwurf lautet in Abmahnungen häufig, dass im Internet illegal Filme oder Musik über Filesharing-Börsen getauscht worden wären. Oder, wie bei den Abmahnungen Ende des Jahres 2013 ...
[AID24 Rechtsanwaltskanzlei - 22.04.2014] (Mynewsdesk) Wiesbaden, 22.04.2014 Abmahnungen wegen Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen werden heute vielfach verschickt. Nicht immer zu Recht, wie beispielsweise die Abmahnwelle zum Videoportal Redtube bei den Abgemahnten viele Fragen zur Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnungen aufgeworfen hat. Der Vorwurf lautet in Abmahnungen häufig, dass im Internet illegal Filme oder Musik über Filesharing-Börsen getauscht worden wären. Oder, wie bei den Abmahnungen Ende des Jahres 2013 zum Portal Redtube, durch das Ansehen eines Videos im Internet Urheberrechte angeblich verletzt wurden seien. Abmahnungen und Unterlassungserklärungen sind eine komplexe Materie, bei der Hilfe durch einen Juristen ratsam ist. „Holen Sie unverzüglich nach Erhalt einer Abmahnung Rechtsrat ein, um eventuelle Fristen einzuhalten oder ein ungewolltes Schuldeingeständnis zu vermeiden,“ sagt Rechtsanwalt Christoph Scholze von der AID24 Rechtsanwaltskanzlei (https://www.aid24.de), welcher im IT-Recht tätig ist.

Warum existieren Unterlassungserklärungen im Marken- oder Urheberrecht?

Einer Abmahnung liegt meistens eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Auch im Internet existieren Vorlagen, welche gern modifizierte Unterlassungserklärung oder kurz „mod. UE“ genannt werden. Diese sind in der Regel nicht auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten und auch deshalb nicht ungefährlich, wenn man sie verwendet. Eine Unterlassungserklärung soll eine Unterlassungsklage gegenüber dem Abgemahnten verhindern. Doch es existieren auch alternative Verteidigungsstrategien, welche weniger belastend für den Abgemahnten sein können und zu denen die AID24 Rechtsanwaltskanzlei berät.

Was bedeutet so eine Unterlassungserklärung?

Normalerweise verpflichtet eine Unterlassungserklärung im Urheber- oder Markenrecht bei einer erneuten Rechtsverletzung zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Sofern zuvor Rechte verletzt wurden, wird dies nach der Rechtsprechung für nötig gehalten. Wenn man eine Unterlassungserklärung ohne eine angemessene Vertragsstrafe abgibt, kann man dann trotzdem verurteilt werden. In manchen Fällen steht die Höhe der Vertragsstrafe ausdrücklich in einer Unterlassungserklärung. Aber auch durch eine flexible Unterlassungserklärung nach dem sogenannten „Hamburger Brauch“ kann eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro bedeuten. Denn so hohe Vertragsstrafen halten die Gerichte derzeit normalerweise für angemessen. Nach dem sogenannten „Hamburger Brauch“ bestimmtder Rechtsinhaber später die Höhe der Vertragsstrafe für eine erneute Rechtsverletzung und die Gerichte können diese dann überprüfen.

Wie lange bindet eine Unterlassungserklärung?

Es ist umstritten, ob eine Unterlassungserklärung im Marken- bzw. Urheberrecht lebenslang oder 30 Jahre lang bindet. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in einem vergleichbaren Fall spricht für eine lebenslange Bindung von Unterlassungserklärungen. Nachdem man eine Unterlassungserklärung erst einmal abgegeben hat, ist es nur in Ausnahmefällen noch möglich, sich davon zu lösen. Ein Ausnahmefall könnte beispielsweise sein, dass sich die Gesetze ändern, gegen die man angeblich vor der Abgabe der Unterlassungserklärung verstoßen hatte.

In welchem Umfang bindet eine Unterlassungserklärung?

Weiter ist problematisch, dass der Rechteinhaber nicht nur in Bezug auf genau dieselbe Rechtsverletzung im Urheber- oder Markenrecht einen Unterlassungsanspruch haben soll. Eine Unterlassungsklage könnte er auch in Bezug auf im Kern gleiche Rechtsverletzungen erheben. Dies wird „Kerntheorie“ genannt. Daher legen die Gerichte in der Regel eine Unterlassungserklärung so aus, dass sie auch im Kern gleiche Rechtsverletzungen umfasst. Was im Kern gleich sei, entscheiden die Gerichte aber unterschiedlich. Somit kann man möglicherweise selbst dann gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen und eine Vertragsstrafe auslösen, wenn man etwas Ähnliches tut, was nicht genau in der Unterlassungserklärung geschrieben steht.

Wiesbaden, 22.04.2014 – Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag nur allgemeine Hinweise enthält, keine Rechtsberatung darstellt und die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann.

Über die AID24 Rechtsanwaltskanzlei

Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei (https://www.aid24.de) beschäftigt sich unter anderem mit der Verteidigung gegen Abmahnungen im IT-Recht und berät zu alternativen Verteidigungsstrategien in Bezug auf Unterlassungserklärungen.

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