22.04.2014 17:11 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutsche Lufthansa AG
Deutsche Lufthansa AG: Anteil ausländischer Aktionäre erreicht 40 Prozent. Kein Erwerb eigener Aktien gemäß 4 Abs. 1 LuftNaSiG beabsichtigt.
Kurzfassung: Deutsche Lufthansa AG: Anteil ausländischer Aktionäre erreicht 40 Prozent. Kein Erwerb eigener Aktien gemäß 4 Abs. 1 LuftNaSiG beabsichtigt.Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach 15 WpHG ...
[Deutsche Lufthansa AG - 22.04.2014] Deutsche Lufthansa AG: Anteil ausländischer Aktionäre erreicht 40 Prozent. Kein Erwerb eigener Aktien gemäß 4 Abs. 1 LuftNaSiG beabsichtigt.
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach 15 WpHG
Im Aktienregister der Deutsche Lufthansa AG ist ein Aktienbestand von 40,69 Prozent eingetragen, der von nicht-deutschen Aktionären gehalten wird. Gemäß 4 Abs. 1 Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz (LuftNaSiG) ist die Gesellschaft im Sinne des 71 Abs. 1 Nr. 1 Aktiengesetz damit befugt, eigene Aktien zu erwerben.
Der Vorstand der Deutschen Lufthansa AG hat gemäß 6 Abs. 2 LuftNaSiG den Eintritt von Tatsachen, die die Gesellschaft gemäß 4 LuftNaSiG zum Erwerb eigener Aktien befähigen, nach 15 Wertpapierhandelsgesetz zu veröffentlichen.
Nach sorgfältiger Analyse sieht die Gesellschaft keine unmittelbare Gefahr der Überfremdung und vertraut auf die Selbstregulierungskräfte des Kapitalmarkts. Sie wird derzeit nicht von dem Recht zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch machen.
Ansprechpartner:
Deutsche Lufthansa AG Andreas Hagenbring
Tel.: +49 (0) 69-696-28001
Fax.: +49 (0) 69 696 90990
investor.relations@dlh.de
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Im Aktienregister der Deutsche Lufthansa AG ist ein Aktienbestand von 40,69 Prozent eingetragen, der von nicht-deutschen Aktionären gehalten wird. Gemäß 4 Abs. 1 Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz (LuftNaSiG) ist die Gesellschaft im Sinne des 71 Abs. 1 Nr. 1 Aktiengesetz damit befugt, eigene Aktien zu erwerben.
Der Vorstand der Deutschen Lufthansa AG hat gemäß 6 Abs. 2 LuftNaSiG den Eintritt von Tatsachen, die die Gesellschaft gemäß 4 LuftNaSiG zum Erwerb eigener Aktien befähigen, nach 15 Wertpapierhandelsgesetz zu veröffentlichen.
Nach sorgfältiger Analyse sieht die Gesellschaft keine unmittelbare Gefahr der Überfremdung und vertraut auf die Selbstregulierungskräfte des Kapitalmarkts. Sie wird derzeit nicht von dem Recht zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch machen.
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